Ich gehe mal davon aus, dass bereits die Rechtsschutzversicherung kontaktiert wurde, das OK von der Versicherung vorliegt, Zivilklage wegen arglistiger Täuschung eingereicht wurde und das zuständige Gericht der Klage stattgegeben hat. Ziel ist es eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu erwirken. Ferner wurde ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt wegen Betrugs. Die Frage, die sich für mich stellt ist folgende: War der Besitzer/Erwerber in der Lage ein H7 Abblendlich klassischer Bauart von einem H7 LED Abblendlicht zu unterscheiden? Wenn erst nach dem Ausfall des eingebauten Abblendlichtes festgestellt wurde, dass ein klassischer H7 Leuchtkörper verbaut war, bzw. erst nach dem Ausbau des Leuchtkörpers das Nichtvorhandensein eines H7 LED Leuchtkörpers festgestellt wurde, kann man von einem Mangel nach BGB sprechen unter Berücksichtigung von dem Motto 'ich habe keine Ahnung'. Die bisherige Funktion des Abblendlichts wurde Seitens des Besitzers während der gesamten Betriebszeit nicht bemängelt und nicht bemerkt. Da eine Abnutzung des vorhandenen Leuchtkörper vorliegt, es handelt sich um einen Verschleißartikel per Defintion, erschöpft sich der Vorwurf des Betrugs oder der arglistigen Täuschung. Eine Geltendmachung von kostenlosem Ersatz erschöft sich ebenfalls aus diesem Grund. Moralisch ist das Verhalten von Dacia selbverständlich verwerflich. Die Entwickler der App arbeiten nach Vorgaben des Herstellers und sind für den Inhalt nicht verantwortlich, es sei denn, sie sind Mitarbeiter des Unternehmens der Renault Group Deutschland. Der Inhalt der App wird durch einen Prozess gesteuert durch Dacia/Renault in die App eingepflegt. Hier gilt der Grundsatz für den Besitzer: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Dies bezieht sich nicht nur auf eine App sondern auf den kompletten Kaufvertrag inkl. der Übergabe des Kaufgegenstandes. Steht irgendwo im Kaufvertrag oder der Aufttragsbestätigung etwas zu dem H7 Abblendlich, das dieses mit LED Leuchtmittel ausgestattet sein sollte? Diese und weitere Fragen sind sicherlich bereits vor Einreichung von Klageschriften ausführlich gewichtet worden.