Autor Thema: [Phase 1 / Phase 2]: Erhöhung Leergewicht um mit dem Wohnwagen 100 km/h fahren zu können  (Gelesen 15237 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline solexpeter

Hallo,

bislang hatten wir einen Wohnwagen mit zGG von 1.200 kg. Unser Dacia Duster dci 4x4 darf 1.500 kg ziehen und hatte in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Gewicht Punkt G 1.369 - 1461 kg eingetragen.

Wir hatten also keine Probleme mit den Gewichten, weder vom Wohnwagen noch vom Dacia.

Mit unserem neuen Wohnwagen der ein zGG von 1.500 kg hat, dürften wir zwar den Wagen ziehen, nicht aber die 100 km/h Regelung nutzen, da das Leergewicht des Zugwagens größer oder gleich dem zGG des Anhängers sein muss. Alle andere notwendigen Bedingungen sind erfüllt.

Der Dacia hat leider zu wenig Leergewicht eingetragen. In den EG Übereinstimmungspapieren sind übrigens 1.461 kg angegeben.


Also habe ich mich mit der DEKRA Niederlassung in der Nähe in Verbindung gesetzt und nach einer entsprechenden Auflastung gefragt.

Dort gab es dann unterschiedliche Meinungen ob das Fahrergewicht dem Leergewicht zuzuschlagen ist oder nicht.

Die DEKRA Leute waren der Meinung das das Fahrergewicht nicht zum Leergewicht gehört und haben mir eine Richtlinie gezeigt.
Auszug Zitat:
"Wortlaut der Rili (Rili steht für Richtlinie)
A Bestimmung des Leergewichts

(4) Bei anderen Kfz als Krad u Pkw sind dem nach den Abs 1 bis 3 ermitteltenGewicht
75 kg als Fahrergewicht zuzurechnen. Das Gewicht von Beifahrern wird
nicht berücksichtigt.
" Zitat Ende

Die DEKRA Menschen berufen sich auf Punkt (4) in oberen Text Fett markiert.

Ich sah das anders und hatte im Internet dazu was gefunden:

Bei der Zulassung nach nationalem Recht (ABE Zulassung) wird das Fahrergewicht nicht dem Leergewicht dazugerechnet.
Bei einer EG Zulassung ist es nun genau anders herum, und mein Dacia hat eine EG Zulassung.

Hier mehr dazu:
Pkw-Leergewicht
Zulassung national / EG
Die Angaben des Leergewichts (Leermasse) bei Pkw unterscheiden sich im Hinblick auf die Zulassung:
Zulassung nach EG: das Leergewicht des Pkw beinhaltet das Fahrergewicht von 75 kg (eigentlich 68 kg für den Fahrer und 7 kg für Gepäck); siehe Rili 92/21/EWG Punkt 1.1
Zulassung national nach § 42 StVZO: das Leergewicht des Pkws ohne Fahrer
Leergewicht (wie etwa im Jahreskatalog der Automobil Revue verwendet): ohne Fahrer nach DIN
Ob ein Fahrzeug national (StVZO) oder nach EG zugelassen wurde, kann man am Fabrikschild des Fahrzeugs erkennen. Bei EG-Zulassung findet sich hier eine EG-Betriebserlaubnis-Nr., z.B. in der Form e1*98/14*0010*07 o.ä.
Fahrzeuge, die national (also nachStVZO) zugelassen wurden, weisen ggf. einen Verweis auf dem Typenschild auf die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) in der Form ABE: D186 oder ABE: D186/1 (hier: für Golf II, Typ: 19E) auf. Mitte der 90er Jahre gab es Fahrzeuge (z.B. 3er BMW E36), die sowohl national als auch nach EG zugelassen wurden. Die Fahrzeuge waren baugleich, unterschieden sich aber in der Leergewichtsangabe (um 75 kg = 68 kg für den Fahrer und 7 kg für Gepäck) und der amtlichen Typenbezeichnung.
In den seit 2005 verwendeten Zulassungspapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 = ehem. Kfz-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil 2 = ehem. Kfz-Brief) ist im Feld K angegeben, ob das Fahrzeug einer ABE oder einer EG entspricht. Hersteller- und Typschlüssel-Nummern sind ähnlich zu denen im alten Kfz-Schein. In Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird im Feld "G" die "Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)" genannt. Hierunter ist inkludiert:
voller Kraftstofftank (ab EZ Juli 2003 nur 90% Tankfüllung)
Fahrergewicht (75 kg)
Bordwerkzeug
Ersatzrad
Verbandkasten und Warndreieck
EG-Übereinstimmungsbescheinigung
In dieser vom Hersteller ausgegebenen Bescheinigung (auch CoC - Certificate of Conformity) werden nach EU-Vorgabe (siehe Richtlinie 2007/46/EG) technische Details des Fahrzeuges angegeben, z.B. unter den Punkten 13 und 19:
13 Masse des fahrbereiten Fahrzeuges (entspricht meist Feld G der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein))
16. Technisch zulässige Höchstmassen
16.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand (entspricht meist Feld F.1 und F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I)
16.2 Technisch zulässige maximale Masse je Achse (entspricht meist den Feldern 7.1 bzw. 8.1 und 7.2 bzw. 8.2)
16.4 Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
18 Technisch zulässige max. Anhängemasse bei Beförderung eines
18.1. Deichselanhängers
18.3. Zentralachsanhängers
18.4. ungebremsten Anhängers
19 Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt (analog Feld 13 in der Zulassungsbescheinigung)


Siehe auch hier:
http://www.colliseum.net/wiki/Leergewicht


Nach einiger Diskussion konnten die DEKRA Leute meiner Argumentation folgen.

Nun bin ich auf eine öffentliche Waage gefahren. Das Auto war, bis auf Bordwerkzeug, Wagenheber, Ersatzrad, Fussmatten usw, leer. Die Wiegung ergab 1.460 kg ohne Fahrer. Zuzüglich Fahrergewicht wäre das neue Gewicht 1.535 kg.

Am nächsten Tag bin ich mit dem Duster, vollem Tank und dem Wägeschein zur DEKRA. Dort wurde das Gewicht mittels einer Radlastwaage überprüft.

Mit Augenzwinkern hat der Prüfer dann das neue Gewicht auf 1.505 kg ins Gutachten eingetragen. Bei der Zulassungsstelle wurde, entsprechend Gutachten, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt G mit 1.505 kg ausgestellt. 

Nun kann ich ganz beruhigt mit unserem neuen Knaus 100 km/h auf der Autobahn fahren.

Möglicherweise hilft dem einen oder anderen mit gleichen Gewichtsproblemen der Hinweis der unterschiedlichen Zulassungen, nach nationalem Recht (ABE) oder nach internationalem Recht (EG Zulassung) sein Problem zu lösen.

Gruß Peter






 
VW Passat 2.0 TDI 150 PS
und Duster 4x4, 110 PS Diesel als Zweitwagen
ja nach Reisezeit und -gebiet mit Wohnwagen Knaus Südwind 420 QD Silver Selecrion 1.500 kg zGG

und sonst fahr ich VeloSolex

oder auch Honda Dax, zur Arbeit gehts mit dem Dacia Duster Prestige 110 cdi 4x4
 

Offline Fratom

  • Händler / Verkäufer
  • Duster Professional
  • ***
  • Beiträge: 2798
  • Dankeschön: 450 mal
  • Herkunftsland: de
    • LZParts
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Baujahr: 2018 Duster II
  • Farbe: Taklamakan-Orange
  • Motor: dCi 110 4x4 109 PS
Danke für den Ausführlichen Bericht!

Ich trau mich gar nicht mit dem Admirable auf die Waage  /rotwerd  /hahaha

MfG
Frank
Bei Fragen bitte über shop@lzparts.de
 

DUSTERcommunity.de


Offline KioKai

  • Duster Gott
  • ******
  • Beiträge: 10684
  • Dankeschön: 6417 mal
  • Herkunftsland: de
  • EZ:11.11.2014(CZ), 20.11.2014(D) PLZ-Bereich 248xx
    • KioKai´s Duster-Tagebuch
  • Duster Status: Ex-Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Baujahr: 2014 Phase 2
  • Farbe: Perlmutt-Schwarz
  • Motor: dCi 110 FAP 4x2 109 PS

Ich trau mich gar nicht mit dem Admirable auf die Waage  /rotwerd  /hahaha


Trau dich  :D ....dann wird bei dir eben der Wohnwagen aufgelastet  /hahaha

Gruß Kiokai
Gruß KioKai...... /winke

 

DUSTERcommunity.de