Autor Thema: [Phase 2]: Rechnungskürzung durch versicherung nach Glasreparatur  (Gelesen 10933 mal)

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Offline Gerald

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Ich hatte bei meinem Duster einen Steinschlag an der Windschutzscheibe. Die Windschutzscheibe wurde daraufhin von meiner Vertragswerkstatt getauscht. Habe SB 150€. Die 150€ habe ich an die Werkstatt gezahlt. Nun hat die Versicherung (HUK) die Gesamtrechnung um 60€ gekürzt da der auf der Rechnung ausgewiesene Stundenverrechnungssatz über der Prüfgrenze unter Berücksichtigung regionaler Werte liegt. Muß man das so einfach hinnehmen??? Es gibt im Vertrag keine Werkstattbindung.
 

Offline Gongl

Re:[Phase 2]: Rechnungskürzung durch versicherung nach Glasreparatur
« Antwort #1 am: 26. April 2017, 16:54:58 »
klare Antwort - wenn du nix anderes vertraglich vereinbart hast (das sie dir z.B. die Werkstatt etc. vorschreiben können) müssen sie den Gesamtbetrag zahlen.
sie wissen das auch - aber sie probierns halt immer wieder.
auch hier nachzulesen.
   http://unfall-anwalt-nürnberg.de/reparaturrechnung-darf-die-versicherung-die-rechnung-einfach-kuerzen/
Gruss Felix ;-)
 

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Re:[Phase 2]: Rechnungskürzung durch versicherung nach Glasreparatur
« Antwort #1 am: 26. April 2017, 16:54:58 »

Offline KioKai

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Re:[Phase 2]: Rechnungskürzung durch versicherung nach Glasreparatur
« Antwort #2 am: 26. April 2017, 18:00:42 »
Betiteln wir das unter der Überschrift:
"Wir können das ja mal versuchen....meist nehmen die Kunden das ja hin"

regionale Werte  /wand wie weit geht denn die Region und beim Porsche Daimler Audi usw. werden dann die hohen Werkstattlöhne hingenommen  :P
Gruß KioKai...... /winke

 

Offline Wuppertaler

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klare Antwort - wenn du nix anderes vertraglich vereinbart hast (das sie dir z.B. die Werkstatt etc. vorschreiben können) müssen sie den Gesamtbetrag zahlen.
sie wissen das auch - aber sie probierns halt immer wieder.
auch hier nachzulesen.
   http://unfall-anwalt-nürnberg.de/reparaturrechnung-darf-die-versicherung-die-rechnung-einfach-kuerzen/

Gongl hat 100% Recht. Wenn du keine Werkstattbindung vertraglich vereinbart hast, MÜSSEN die das ohne weitere Abzüge bezahlen.

Kannst sogar auf deren Kosten einen Anwalt einschalten. Der macht ein Schreiben und ziehen dann in aller Regel den Schwanz ein.


Gruß Thomas
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