Ja das war schon leichtsinnig mit der selbst gebastelten Rampe.
Allerdings hatten die Bastler-Burschen früher auch nicht bessere Rampen. Aber da war man ja auch noch jung.

Egal jetzt. Es hat gehalten und ich war in der Werkstatt wegen dem elektrischen Anschluss, alles Gebastelte von mir noch kurz überprüfen und der Frage nach der Garantie.
Garantie kann dadurch nicht erlöschen und schon gar nicht wenn die Fachwerkstatt das in diesem Sinne überprüft und abgesegnet hat.
TÜV braucht es auch nicht.
Dazu habe ich vom AHK Versender nebenbei auch noch eine Antwort bekommen, die ich hier anhängen möchte.
Meine Frage:Sehr geehrter Herr ...,
ich habe am 9.7.13 die zur obigen Lieferschein-Nr. gehörige AHK gekauft. Dazu habe ich eine Frage.
Von mehreren Seiten habe ich gehört, dass die AHK keine TÜV Genehmigung mehr bedarf.
Gilt das auch die meine? Ich habe keine ABE erhalten.
Den mechanischen Anbau habe ich nun selbst erledigt. Das Elektrische lasse ich von einer freien Werkstatt machen.
Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort:vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Anhängerkupplung besitzt ein EC-Prüfzeichen und ist somit
TÜV-abnahmefrei.
Die Einbauanleitung ist gleichzeitig die allgemeine Bauartsgenehmigung,
da sie alle technischen Daten der AHK sowie deren Verwendungsbereich
aufzeigt. Andere Unterlagen sind nicht mehr erforderlich.
Eine Eintragung in die Papiere (Fahrzeugbrief) wird erst bei der
nächsten Befassung des Fahrzeuges fällig, das heißt, wenn Sie das
nächste Mal auf der Zulassungsstelle sind.
mit freundlichen Grüßen
ahk-discount