Autor Thema: Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!  (Gelesen 18217 mal)

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Marc1

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Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« am: 02. Januar 2014, 12:52:04 »
Denkt an den Erste Hilfe Kasten! habe meinen heute zufällig Kontrolliert beim Strippen ziehen (Videokabel,Signalkabel entfernt) meiner ist nur noch bis ende des Monats gültig  :[
 

Offline Gulm

Re:Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #1 am: 02. Januar 2014, 12:55:43 »
man sollte erwähnen das das MHD nicht TÜV relevant ist oder man dadurch Probleme bei einer Polizeikontrolle bekommt.
Ein kompletten Verbandskasten muss aber mitgeführt werden gemäß §35 StVZO.

Man sollte aber prüfen und ggf ersetzen ob Sachen wie Binden, Handschuhe oder Pflaster nicht schon abgelaufen sind da diese einen Mindesthaltbarkeit nur haben
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Re:Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #1 am: 02. Januar 2014, 12:55:43 »

Offline Ahnungsloser

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Re:Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #2 am: 02. Januar 2014, 15:38:23 »
man sollte erwähnen das das MHD nicht TÜV relevant ist oder man dadurch Probleme bei einer Polizeikontrolle bekommt.
Nicht falsch verstehen aber ist das Wunschdenken oder Wissen?
Nach meinem Kenntnisstand muss der Kfz-Verbandkasten bei der Hauptuntersuchung nach dem Verfallsdatum geprüft werden, weil er zur Sicherheitseinrichtung des Fahrzeugs gehört, wie Du ja auch richtigerweise erwähnt hast. Ebenso kann/darf/muss die Polizei dies kontrollieren, aus demselben Grund und kann Dich mit einem Verwarngeld belegen, wenn abgelaufen bzw. nicht mitgeführt. Wir haben ja Beamte der Rennleitung im Forum, evtl. können diese mal eine Auskunft geben.

Ein kompletten Verbandskasten muss aber mitgeführt werden gemäß §35 StVZO.
Korrekt.

Man sollte aber prüfen und ggf ersetzen ob Sachen wie Binden, Handschuhe oder Pflaster nicht schon abgelaufen sind da diese einen Mindesthaltbarkeit nur haben
Alle Verbandmaterialien, die steril verpackt sind, haben ein Verfallsdatum, bis zu diesem der Hersteller garantiert, dass bei unbeschädigter Verpackung das Material steril ist. Handschuhe haben kein Verfallsdatum und Pflaster sollte alle zwei Jahre getauscht werden, weil der Kleber aushärtet und das Pflaster unbrauchbar wird, gerade wegen der Temperaturschwankungen im Fahrzeug.
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Offline Gulm

Re:Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #3 am: 02. Januar 2014, 15:53:42 »
Handschuhe haben kein Verfallsdatum

Handschuhe unterliegen des selben Temperaturschwankungen und bestehen aus Gummi und somit können diese über die Jahre spröde werden

und ja ist nicht HU relevant solange es der DIN enspricht

>Verbandkasten - Verfalldatum
Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Knöllchen wegen eines abgelaufenen Verbandskastens sofern er der DIN entspricht.

Entspricht er nicht der DIN kann das, unabhängig vom Verfallsdatum, mit 10€ geahndet werden.

Das Verfallsdatum hat keinen rechtsverbindlichen Charakter sondern stellt lediglich eine Empfehlung des Herstellers dar.
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Offline balthasar

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Re:Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #4 am: 02. Januar 2014, 16:09:40 »
Von der Firma Söhngen gibt es KFZ-Verbandskästen mit rd. 20 Jahren MHD, habe ich mir gleich zum neuen Duster mitgekauft...durch Google etc. leicht zu finden.

Gruss

 

Offline Ahnungsloser

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Re:Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #5 am: 02. Januar 2014, 16:11:36 »
Handschuhe unterliegen des selben Temperaturschwankungen und bestehen aus Gummi und somit können diese über die Jahre spröde werden
Ok, ist stimme ich zu

und ja ist nicht HU relevant solange es der DIN enspricht

>Verbandkasten - Verfalldatum
Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Knöllchen wegen eines abgelaufenen Verbandskastens sofern er der DIN entspricht.

Entspricht er nicht der DIN kann das, unabhängig vom Verfallsdatum, mit 10€ geahndet werden.

Das Verfallsdatum hat keinen rechtsverbindlichen Charakter sondern stellt lediglich eine Empfehlung des Herstellers dar.

EINWAND! In den DIN-Normen für Verbandkästen steht zum Beispiel: "Kompresse (100 +/- 5) mm x (100 +/- 5) mm a, maximal paarweise verpackt, steril.

Wenn der Hersteller sagt, dass sein Material bis zum 31.12. garantiert steril ist, bedeutdet dass doch im Umkehrschluß, dass das Material ab 01.01. evtl. nicht mehr steril ist. Natürlich können Kompressen keine Kalender lesen und die Angaben beziehen sich auf Testreihen die der Hersteller über den genannten Zeitraum durchgeführt hat. Aber ab dem 01.01. garantiert der Hersteller eben nicht mehr das sein Material steril ist, also entspricht es nicht mehr der Norm und muss getauscht werden.

Auch wenn man über diese juristischen Dinge vortrefflich diskutieren kann, würde ich mich freuen, wenn ich verunglücke und Du mit Deinem Verbandkasten vorbeikommst und hilfst, egal ob steril oder nicht.
Freundliche Grüße
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Offline Ahnungsloser

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Re:Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #6 am: 02. Januar 2014, 16:15:33 »
Und ein wenig OT aber doch passend:

Ab 01. Juli 2014 Warnwestenpflicht in Deutschland in Privatfahrzeugen

Siehe z.B. HIER

Und schwachsinnigerweise nur eine pro Fahrzeug und nicht an den Sitzplätzen bzw. Mitfahrern orientiert. Eben typisch Deutsch.
Freundliche Grüße
Ahnungsloser

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Offline PAINTYBEAR

Re:Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #7 am: 02. Januar 2014, 16:46:45 »
Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Knöllchen wegen eines abgelaufenen Verbandskastens sofern er der DIN entspricht.
Entspricht er nicht der DIN kann das, unabhängig vom Verfallsdatum, mit 10€ geahndet werden.

Also wenn er nicht der DIN entspricht, können Knöllchen vergeben werden.

Aber wenn ich folgendes bei WIKI lese, sagt die DIN doch nicht viel aus:
Zitat
Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfalldatum

WIKI sagt auch:
Zitat
Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandskästen rechtlich strittig.

Zusammengefasst ist der Fall wohl nicht klar definiert.
So kann es u.U. doch unangenehm werden, wenn man von einer "heißen Kiste" kontrolliert wird, der unbedingt Knöllchen ausschreiben möchte.
Diskussionen vor Ort bringen erfahrungsgemäß nichts.
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken sollte man schriftlich widersprechen.



In einem anderen Fall wollte ein Polizist unbedingt ein Verwarngeld kassieren, weil die "Einmalhandschuhe" nicht im Verbandskasten waren.
Statt dessen befanden sich diese Handschuhe im Handschuhfach .... so sagt es der Name doch auch schon.  ;)
Nachdem man dem jungen Beamten auf die Vorteile aufmerksam machen konnte, fiel das Verwarngeld tatsächlich aus.
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung.
 

Offline Kromboli

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Re:Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #8 am: 02. Januar 2014, 16:50:49 »
Und ein wenig OT aber doch passend:

Ab 01. Juli 2014 Warnwestenpflicht in Deutschland in Privatfahrzeugen

...

Stimmt,  wichtiges Thema und hier OT. Daher hier bitte nicht weiter auf die Warnwesten eingehen, denn dafür haben wir bereits einen eigenen Thread: warnwestenpflicht-ab-1-juli-2014-auch-in-deutschland.

Gruß
Krom
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Offline PaulGermany

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Re: Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #9 am: 26. Mai 2020, 18:46:29 »
Hallo, ohne jetzt zu diskutieren ob ein Verfalldatum wichtig ist: Morgen ist HU für den kleinen Bruder vom Duster (Sandero). Zeit zum Check des First Aid Kits.

Außen auf der Hülle für Warndreieck/Weste/Erste Hilfe steht "Dezember 2020". Sieht man sich den Inhalt an findet man Teile mit Datum Dezember 2019 bis Dezember 2020. Da verstehe ich die Dacia-Logik nicht, das Ablaufdatum einer Sammlung ist das Minimum und nicht das Maximum.

Ok, das wurde von einem Zulieferer in der Turkei geliefert, aber die Qualitätskontrolle sollte sowas bemerken. Besser rechtzeitig einen deutschen "KFZ-Verbandkasten" ins Auto packen um Diskussionen mit wem auch immer zu vermeiden.
داستر
 

DUSTERcommunity.de

Re: Erste Hilfe Kasten Ablaufdatum beachten!
« Antwort #9 am: 26. Mai 2020, 18:46:29 »