Autor Thema: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage  (Gelesen 6447 mal)

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Offline Ramses

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Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« am: 29. August 2019, 15:50:28 »
Ich habe mal eine Frage:

darf ich Ganzjahresreifen und Wintereifen achsweise kombinieren?

Mich interessiert NUR die RECHTSLAGE. Kann hier jemand FACHKUNDIGE Auskunft geben?

Vor- und Nachteile sind mir Wurscht und danach wird hier auch ausdrücklich NICHT gefragt.

Danke schon mal im Vorraus  /winke
« Letzte Änderung: 29. August 2019, 16:11:48 von Ramses »
 

Offline zeko

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #1 am: 29. August 2019, 16:22:54 »
Bf ko 2 or cooper 4AT S
Im winter un sommer top

 

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #1 am: 29. August 2019, 16:22:54 »

Offline Flopp

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #2 am: 29. August 2019, 16:23:58 »
Bf ko 2 or cooper 4AT S
Im winter un sommer top
Darum geht es hier doch garnicht /wand
 
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Offline Schängel55

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #3 am: 29. August 2019, 16:31:15 »
Ich habe mal eine Frage:

darf ich Ganzjahresreifen und Wintereifen achsweise kombinieren?

Mich interessiert NUR die RECHTSLAGE. Kann hier jemand FACHKUNDIGE Auskunft geben?

Vor- und Nachteile sind mir Wurscht und danach wird hier auch ausdrücklich NICHT gefragt.

Danke schon mal im Vorraus  /winke


.....würde empfehlen sich bei einer Prüforganisation ( TÜV oder ähnliches schlau zu machen)...... /lesen

             /winke
Gruß Schängel  55 😎
 
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Offline Flopp

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #4 am: 29. August 2019, 17:15:23 »
Hier findet man auch Antworten:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reifen/reifenkauf/mischbereifung/

und wie meistens: Tante Gurgel weiss bescheid  ;)
 
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Offline Ramses

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #5 am: 29. August 2019, 21:37:01 »
Hier findet man auch Antworten:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reifen/reifenkauf/mischbereifung/

und wie meistens: Tante Gurgel weiss bescheid  ;)


Sehr aussagekräftige Antwort.
Vielen Dank dafür ........ hier wird ihnen geholfen 
 

Offline wolle58

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #6 am: 14. April 2021, 12:03:16 »
                          Ich bin sicher das wissen noch nicht alle !

                                 Vielleicht hilft das auch um sich über die Reifenwahl zu entscheiden.

                                     

                                Allzeit sichere Fahrt wünscht euch Wolle  /beckerfaust
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Offline Drupi

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #7 am: 14. April 2021, 12:57:49 »
Das ist doch Quatsch.
Ganzjahresreifen sind mittlerweile in gemäßigten Zonen völlig normal.
Selbstverständlich bremst ein Sommerreifen im Sommer besser, genauso wie ein Winterreifen im Winter besser bremst.
Den Bremsweg zu vergleichen ist wie mit Äpfeln und Birnen.
Am besten noch einen Anker vorschreiben der bei einer Vollbremsung sich hinten in den Asphalt krallt um den Bremsweg zu verkürzen.
Es kommt unter anderem auch auf den Untergrund, das Wetter, die Temperatur der Straße, Temperatur des Reifens, das Profil und die gefahrene Geschwindigkeit an.
(ich hoffe ich hab nix vergessen)
Unter Sommer mit hohen Temperaturen verstehe ich wochenlang um die 30° und Winter wochenlang um die -10° mit Schnee und Eis.
Aber nicht die Temperatur die wir hier in Deutschland haben, denn die liegt im Schnitt bei etwa 10,4 Grad.
Und dafür reicht auch für den 08/15 Autofahrer ein Ganzjahresreifen.


 

Offline Yp8900

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #8 am: 14. April 2021, 13:17:31 »
Der Bremsweg ist für mich eigentlich der Hauptgrund, regelmäßig zu wechseln.
Ich bin im letzten September im Schwarzwald auf (allerdings 5 Jahre alten) "Ganzjahresreifen" vom Schnee überrascht worden.
Temperatur + 6 Grad, mal ganz abgesehen vom Bremsen war es schwierig, überhaupt aus der Parklücke zu kommen /manooo

Selbst bei unseren normalen Wetterverhältnissen ist ein Winterreifen auch bei -0,5 Grad oder 2 cm Schnee klar im Vorteil.
Der Reifenhändler meines Vertrauens (Verwandschaft, daher ohne finanzielles Interesse) hat es mal so ausgedrückt:
"Ganzjahresreifen sind im Sommer schlechte Sommerreifen und im Winter schlechte Winterreifen".

Solange die erforderliche Kennzeichnung drauf ist, ist dem Gesetz Genüge getan.
Entscheiden muss sich letztendlich jeder selbst... /weissnich
 
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Offline KioKai

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #9 am: 14. April 2021, 14:34:09 »
einfach nur Werbung.....nicht mehr  /mies

Klar das einem Reifendealer mehr an Sommer und Winterreifen gelegen ist, denn:
a.) verkaufen sie 2 Reifensätze
b.) verdienen sie sich nee goldene Nase an der Wechselei
c.) lagern sie gern die Reifen, gegen gutes Geld, ein
d.) und vieles mehr.........

und die zitierte Quelle "ADAC" ist so "neutral" wie die "Auto-Blöd" oder andere Printmedien  :D die ihre Kohle mit den Stammkunden für gewerbliche Anzeigen verdienen
Gruß KioKai...... /winke

 
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Offline Falke

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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #10 am: 14. April 2021, 14:53:01 »
einfach nur Werbung.....nicht mehr  /mies

Klar das einem Reifendealer mehr an Sommer und Winterreifen gelegen ist, denn:
a.) verkaufen sie 2 Reifensätze
b.) verdienen sie sich nee goldene Nase an der Wechselei
c.) lagern sie gern die Reifen, gegen gutes Geld, ein

und die zitierte Quelle "ADAC" ist so "neutral" wie die "Auto-Blöd" oder andere Printmedien  :D die ihre Kohle mit den Stammkunden für gewerbliche Anzeigen verdienen

Klar steckt da auch Werbung mit einem gewissen Kalkül dahinter, und wer nahezu ausschließlich im Flachland bei den momentan üblichen, jahreszeitbedingten "Normaltemperaturen" unterwegs ist, für den mögen Ganzjahresreifen durchaus genügen. Aber so viel Flachland haben wir gar nicht bei uns im Land; einzig die norddeutsche Tiefebene ist wirklich "flach", und zudem kann es Wetterumschwünge mit winterlichen Extremtemperaturen immer mal geben. Ich habe es bei einer Ausfahrt im Harz bei frühsommerlichen Temperaturen und trockenen Straßen am 1. Mai schon mal erlebt, dass binnen 20 Minuten zwischen 20 und 30 cm Neuschnee gefallen sind. Mit schon aufgezogenen Sommer- oder auch Ganzjahresreifen sind sie nur so "herumgekreiselt", während ich mit meinen noch aufgezogenen Winterreifen überhaupt keine Probleme hatte, doch ohne Winterreifen oder Ketten war da kaum noch ein Vorankommen möglich. Ich persönlich halte es jedenfalls so, dass ich da lieber vorbeuge und mich nicht unangenehm überraschen lasse.  ;)
Gruß    Falke
 
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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #11 am: 14. April 2021, 15:13:08 »
Klar steckt da auch Werbung mit einem gewissen Kalkül dahinter, und wer nahezu ausschließlich im Flachland bei den momentan üblichen, jahreszeitbedingten "Normaltemperaturen" unterwegs ist, für den mögen Ganzjahresreifen durchaus genügen. Aber so viel Flachland haben wir gar nicht bei uns im Land; einzig die norddeutsche Tiefebene ist wirklich "flach", und zudem kann es Wetterumschwünge mit winterlichen Extremtemperaturen immer mal geben. Ich habe es bei einer Ausfahrt im Harz bei frühsommerlichen Temperaturen und trockenen Straßen am 1. Mai schon mal erlebt, dass binnen 20 Minuten zwischen 20 und 30 cm Neuschnee gefallen sind. Mit schon aufgezogenen Sommer- oder auch Ganzjahresreifen sind sie nur so "herumgekreiselt", während ich mit meinen noch aufgezogenen Winterreifen überhaupt keine Probleme hatte, doch ohne Winterreifen oder Ketten war da kaum noch ein Vorankommen möglich. Ich persönlich halte es jedenfalls so, dass ich da lieber vorbeuge und mich nicht unangenehm überraschen lasse.  ;)

klar warst du da besser unterwegs als mit Sommer, oder Winterreifen......aber eine Fläche wie der Harz ist deutlich kleiner als die Flachlandebenen und besonders in deinem Fall.....im Mai fährt man eigentlich nicht mehr mit Winterreifen. Sicher eine Ausnahme und damit Glück gehabt, denn sonst wärst du mit Sommerreifen unterwegs, die den Ganzjahresreifen unterlegen wären. Seltene Wetterkapriolen, wie Schnee im Mai, würde ich immer unberücksichtigen......ist wie fehlende Sicht bei Nebel, oder einem Platzregen......das wartet man einfach ab und geht auf Nummer sicher.
Gruß KioKai...... /winke

 
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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #12 am: 14. April 2021, 17:05:51 »
Hoffentlich haben wir wirklich nicht noch im Mai Schnee... Habe gerade den Termin in der letzten Aprilwoche für den Wechsel von Winterreifen auf die allseits so beliebten Conti Cross Contact Allwetter- Sommerreifen gemacht. ;)
 /winke
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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #13 am: 14. April 2021, 17:08:54 »
einfach nur Werbung.....nicht mehr  /mies

Klar das einem Reifendealer mehr an Sommer und Winterreifen gelegen ist, denn:
a.) verkaufen sie 2 Reifensätze
b.) verdienen sie sich nee goldene Nase an der Wechselei
c.) lagern sie gern die Reifen, gegen gutes Geld, ein
d.) und vieles mehr.........

und die zitierte Quelle "ADAC" ist so "neutral" wie die "Auto-Blöd" oder andere Printmedien  :D die ihre Kohle mit den Stammkunden für gewerbliche Anzeigen verdienen

Die Seriösität der Quelle halte ich auch für grenzwertig, aber es muss schliesslich jeder für sich entscheiden

In meinem Fall
a) sehe ich keinen großen Unterschied zwischen je einem Satz Sommer- und Winterreifen oder zwei Sätzen Ganzjahresreifen (wenn man den Wagen lange genug fährt)
b) wechsele ich selbst
c) lagere ich selbst ein

für mich persönlich lohnt sich das also.

Ich denke, man sollte da nicht pauschalieren.
Jeder wie er will, und wenn es nur dem persönlichen Sicherheitsgefühl dient.
 
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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #14 am: 14. April 2021, 18:26:35 »
Ich vermute mal das ich einer der wenigen bin, der auch noch die Erfahrung mit Spikes im Winter machen konnte.
Bis etwa 1975 konnte man die ja noch fahren und in den Bergen und bei Schnee waren Spikes unschlagbar.
Damals wurden eben immer entweder Winterreifen oder Sommerreifen gefahren, weil Ganzjahresreifen noch unbekannt waren.
Man ist einfach immer mit den Reifen gefahren, die gerade beim Kauf drauf waren.
Hauptsache sie hatten noch genug Profi, denn kontrolliert wurde, genau so wie heute, eigentlich nie.
Natürlich wurde auf Winterreifen gewechselt wenn man im Winter am Samstagmorgen nach Winterberg mit der Familie zum Rodeln fahren wollte.
Reifen von 1967 und Reifen von 2021 miteinander zu vergleichen geht nicht, genau wie die Autos von damals und heute.
Hauptsache die Reifen haben genug Profil, genug Luft und man fährt vorausschauend und vorsichtig auch bei entsprechendem Wetter, dann kommt man fast mit jedem Reifen zurecht.
Wenn ein Baum nur 20m entfernt steht, dann nutzt es auch nichts, ob der Bremsweg dann 33m oder 39m beträgt.

 
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Re: Ganzjahresreifen / Winterreifen ---> Rechtslage
« Antwort #14 am: 14. April 2021, 18:26:35 »