Ich bin ein wenig überrascht über die heutige Antwort des ADAC. Man hat sich wohl auf Grund meiner Anfrage nochmals damit beschäftigt und auch die juristische Zentrale hierzu befragt. Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
sorry, dass die Antwort erst jetzt erfolgt. Gerne habe ich die juristische Zentrale des ADAC in München zu dieser Frage zusätzlich mit eingebunden. Von dort habe ich nun folgende Antwort erhalten:
Ausschlaggebend ist wer das Fahrzeug geliefert hat. Wurde das Fahrzeug als EU-Fahrzeug von einem deutschen Dacia Vertragshändler mit deutschen Unterlagen geliefert, greifen hier die deutschen Garantieleistungen und Wartungsvorschriften.
Wird das Fahrzeug z.B. von einem freien Re-Importeur/Importfirma geliefert, greift hier die Garantieleistung und die Wartungsintervallvorschrift aus dem Land, aus dem das Fahrzeug geliefert wurde. Das Fahrzeug hat dann z.B. ein rumänisches Serviceheft. Ein Austausch des Serviceheft in ein deutsches wäre in einem solchen Fall nicht richtig.
Der Hersteller kann frei bestimmen, welche Vorgaben er für welches Kaufland gibt, solange er sich im Rahmen der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) bewegt. Maßgeblich für die Garantieleistung ist der jeweilige Garantievertrag - und das ist in diesem Falle der (gvo-konforme) rumänische Garantievertrag. Es gibt hierzu jedoch keine konkreten Quellen, aber rechtlich wäre dies nur so zu lösen.
In diesem Fall hätte Dacia also Recht, wenn das Fahrzeug von einer anderen Firma normal importiert wurde und mit rumänischen Servicepapieren ausgestattet wurde.
Mit freundlichem Gruß
H.-G. Lehmann
ADAC München
Ich hoffe, dass diese Thema somit geklärt ist.