Autor Thema: Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???  (Gelesen 20310 mal)

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Offline bigban

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Moin Dusty's,  /winke

durch eine Diskussion mit Kollegen wurde mir zugetragen, dass bei einem vollfinanzierten Fahrzeug Niemand verlangen kann, dass man die Inspektionen in einer Vertragswerkstatt machen muss. Man solle zwar die Wartungsintervalle einhalten - wer das Serviceheft stempelt, sei aber angeblich egal...

Ich habe nach intensiver Suche im Forum keine genauen Aussagen dazu gefunden und frage deshalb mit dem neuen Thema mal nach Eurer Meinung.

Kann ein "Nicht-Renault" Stempel im Serviceheft zum Erlöschen der Garantie führen???

Ich habe die Garantie extra auf den fünfjährigen Finanzierungs-Zeitraum verlängern lassen. Wäre schade, wenn ich das möglicherweise aufs Spiel setze, weil ich bei den Inspektionen sparen will...

Grüße aus der Hauptstadt
BB  /cool
 

Offline Freumichdrauf

Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #1 am: 27. Mai 2011, 09:37:31 »
Die gesetzliche Garantieleistung kann dir Dacia nicht ausschlagen. Aber wenn es zu Kulanzanfragen kommt, dann stellen sich die Hersteller auf die Hinterbeine, wenn die Stempel im Heft nicht von Vertragswerkstätten sind. Ich hatte den Tanz mit meinem Ex-Octavia, als es um den Tausch der Lambdasonden ging. Letztlich blieb ich auf den Kosten hängen, obwohl die qualitative Arbeit der freien Werkstatt genauso gut war wie die Vertragswerkstatt.

LG Fmd
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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #1 am: 27. Mai 2011, 09:37:31 »

Dister

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #2 am: 27. Mai 2011, 09:38:56 »
Gegenfrage : was könnte man denn sparen (ohne das es ein Freund macht). Würde mich interessieren. Die Hauptantwort überlasse ich weiterhin den Fachkundigen Spezialisten hier im Forum.   /winke
 

Offline misterduster

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #3 am: 27. Mai 2011, 09:48:32 »
Kann ein "Nicht-Renault" Stempel im Serviceheft zum Erlöschen der Garantie führen???

Ja, das kann sie. Denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die nicht in irgend einer Art und Weise gesetzlich fixiert ist. Art, Umfang und Bedingungen entscheidet ausschliesslich der Hersteller (z.B. Mobilitätsgarantie, Kulanz, etc.). Anders ist es bei der 24-monatigen Gewährleistung. Hier schreibt der Gesetzgeber klar vor, wie sich das verhält (Mängel, etc.). Die EU hat zwar ein hübsches Regelwerk (Kfz-GVO 1400/2002 hier) geschaffen, das seit Juni 2010 in Kraft ist. Hierbei handelt es sich aber mehr um Wettbewerbsregelungen zum Vertrieb von Markenfahrzeugen und Ersatzteilen. Das Wort "Garantie" kommt nicht einmal in diesem Regelwerk vor. Viele "unwissende" freie Werkstätten werben damit und stellen das fälschlicherweise der "Herstellergarantie" gleich. Die Übergangsphase zur Umsetzung läuft bis 2013. Bis 2023 soll dann dieses Regelwerk gelten. Einige freie Werkstätten bieten aber eine Garantie an: Vor der Inspektion am Neuwagen sollte unbedingt nachgefragt werden, ob die freie Werkstatt diese Garantieversicherung anbietet. Wichtig ist auch die Bedingungen zu sehen (Art und Umfang).

Infoquellen: hier und hier.


 

Offline misterduster

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #4 am: 27. Mai 2011, 09:49:34 »
Die gesetzliche Garantieleistung kann dir Dacia nicht ausschlagen.

Die gibt es nicht! Bitte "Garantie" und "Gewährleistung" nicht durcheinander bringen.
 

Offline lord

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #5 am: 27. Mai 2011, 09:49:52 »
Na, da musst du zuerst einmal in das Kleingedruckte deiner Garantieverlängerung schauen, welche Bedingungen
dort vorgeschrieben sind. Der genaue Wortlaut zum Thema "Wartung, Inspektionen" wäre dort interessant.

Man muss trennen zwischen der gesetzlichen Gewährleistung des Herstellers und der vertraglichen anschließenden Garantie.

Im ersten Teil unterliegt es den gesetzlichen Bestimmungen, die lediglich vorschreiben, daß der Hersteller eine vorgeschriebene Zeit lang
UNBEDINGT Gewährleistung auf die Funktion und Güte des Gegenstandes geben muss. Hier reicht der Nachweis, daß der Wagen überhaupt
in einem gewarteten Zustand gehalten wird, egal wo. Der Halter des Wagens hat hier eine Mitwirkungspflicht, um durch die Wartung Schäden zu vermeiden.
Nach Rechtsprechung muss es lediglich eine Werkstatt sein, die geeignet ist, also grob gesagt, die Personal hat, die das können. /crazy

Anders sieht es mit den Anschlußgarantien aus. Da diese ein freies Vertragsverhältnis außerhalb der gesetzlichen Regelung darstellen, kommt es auf
die Vertragsbedingungen an. Daher schau nach, was Dacia in diesem Punkt vorschreibt. /cool
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Offline Dr. Watson

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #6 am: 28. Mai 2011, 08:30:02 »
Hallo Leute,

ob nun Garantieverlängerung oder nicht, jeder, der die 3-jährige (Normal-) Garantie von Dacia behalten möchte, sollte während dieser Zeit seinen Duster in einer Vertragswerkstatt warten lassen!

Wie meine Vorschreiber schon erwähnten, besteht lt. aktueller Rechtssprechung zwar die Möglichkeit, das Auto auch in einer anderen geeigneten Werkstatt warten zu lassen, das bezieht sich aber lediglich auf die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, wobei ja hier noch nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt.

Da ja, wie hier Einige im Forum schon gepostet haben, die Preise für die Inspektionen doch recht moderat ausfallen, sollte man nicht am falschen Fleck sparen und lieber die Preise zwischen den einzelnen Vertragshändlern vergleichen. Gerade im Gebiet von "BigBen" (Berlin) gibt es da sicherlich breitgefächerte Möglichkeiten.

Und sind wir doch mal ehrlich, wieviele Inspektionen werden denn die Meisten hier während der Garantiezeit machen lassen müssen?  /nachdenk
Bei mir sind das, für meinen 1,5 dci 107 PS 4X2 unter Berücksichtigung der Laufleistung während der normalen Dacia-Garantie von 3 Jahren, gerade mal eine (allerhöchstens zwei). Da gebe ich dann doch lieber ein paar Euronen mehr aus!

Wem es natürlich ausreicht, sich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu bewegen, der kann vielleicht den einen oder anderen Euro sparen.
Es ist hier wie mit vielen Dingen, jeder wie er möchte!


Gruß Dr. Watson
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Diskutiere nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort mit Erfahrung.
 

Offline bigban

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #7 am: 30. Mai 2011, 11:02:24 »
Danke Leute, für die Anmerkungen!!!  :daumen

Hat mich mein Bauchgefühl doch nicht getäuscht... Ich verstehe richtig:

1) Gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren setzt keine Vertragswerkstatt voraus
2) Herstellergarantie setzt grdstl. Vertragswerkstatt vorraus (für die ersten zwei Jahre kann Ausnahme wg Gewährleistung bestehen)
3) Anschlußgarantien (bei mir für insges. fünf Jahre) sind Herstellerverträge und setzen IMMER Vertragswerkstatt voraus

Werd ich also für die Zeit artig zu Renault fahren, anstatt zum Schrauber meines Vertrauens...

Danke nochmal!
BB  /cool
 

Offline kostnix

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #8 am: 18. August 2011, 08:32:03 »
scheinbar gibt es kein Serviceheft mehr bei Renault/Dacia..... /weissnich
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Offline PAINTYBEAR

Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #9 am: 18. August 2011, 08:44:43 »
scheinbar gibt es kein Serviceheft mehr bei Renault/Dacia..... /weissnich

Das ist doch etwas dürftig.
Bitte erkläre das doch mal etwas ausführlicher, worum es geht und was du sagen möchtest.
Meinst du, es gibt grundsätzlich keine Servicehefte mehr oder nur momentan nicht?
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung.
 

Offline kostnix

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #10 am: 18. August 2011, 09:21:54 »
grundsätzlich
da gehst nur noch mit den Garantiewisch hin und alles andere wird bei Renault im PC gespeichert
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Appus

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #11 am: 18. August 2011, 13:21:42 »
Hallo liebe Diskussionsgemeinde:

Hier ist die Antwort:

Am 1. Oktober 2003 trat die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in Kraft. die seit dem 01.06.2010 aktiv umgesetzt wird. Ziel der EU-Verordnung ist es, dass jeder Autofahrer in Europa ohne Auswirkungen auf Gewährleistung oder Garantie sein Auto in einer Werkstatt seiner Wahl zu wettbewerbsgerechten Preisen reparieren und warten lassen kann.

Wer mehr Informationen braucht klickt hier

Gruß Appus
 

Offline misterduster

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #12 am: 19. August 2011, 17:00:34 »
Am 1. Oktober 2003 trat die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in Kraft. ...

Ist doch in meinem Posting #3 schon erwähnt und was man davon halten kann.  ;)
 

Offline Duster-Zeus

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #13 am: 27. November 2012, 19:33:52 »
Bei meiner Suche nach einer freien Werkstatt habe ich mir zwei Angebote geholt und zu meiner Überraschung festgestellt, dass die Instektion bei Renault deutlich billiger ist.
Dusterfahrer seit 15.11.2011


 

Offline Spriti99

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #14 am: 27. November 2012, 20:04:43 »
Wichtig ist nur, dass die freie Werkstatt original Teile verwendet.
Ich war heute beim freundlichen, hab mir den Ölfilter gekauft, am We ist Inspektion angesagt. Stempel hau ich mir dann selbst ins Wartungsheft  :klatsch.

Wenn die Klügeren immer nachgeben, wird die Welt bald nur noch von Dummen regiert...:-)
 

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Re:Inspektion nicht in Vertragswerkstatt = Garantieverlust???
« Antwort #14 am: 27. November 2012, 20:04:43 »