...... Ich hoffe, dass sie ihn solange nicht für Probefahrten ausleihen.
Gruß uro
Hoi
Also, das wird er mit SICHERHEIT nicht tun.
Und wenn doch, hast du nicht nur Recht auf Rücktritt sondern auch auf etwaige Mehrkosten wegen Nicht-Übernahme des Fahrzeuges.
Also in der Praxis gibts nicht mal eine "irrtümliche" Probefahrt.
Und wenn doch im absoluten Ausnahmefall, würdest mit Normalgeschick gutschrift/Gutschein etc. rausholen können.
Also mach dir keine Sorgen, eine Nichtabnahme wegen Mangel wird sich der Händler nicht einhandeln wollen.
W.
PS: Kannst ja zum AH schauen und deinen Wagen vor dem Waschen etc. begutachten und KM-Stand notieren.