Eigentlich läuft das in D immer so bei Neuwagenkauf.
Dieser ist nämlich eigentlich nur eine Bestellung. Ein Kaufvertrag setzt juristisch Einigung
UND Übergabe voraus.
(wirbelwind mag hier noch einige Ergänzungen vornehmen!

)
Die Einigung ist nicht schwer, aber die Übergabe wohl.
Deshalb wird eine
VERBINDLICHE Bestellung (Besteller ist gebunden an die Bestellung - Abnahmeverpflichtung nach Widerrufsfrist!)
gemacht und bei späterer Lieferung des bestellten Gegenstandes (Duster!) dann ein Verkauf durchgeführt.
(ihr gebt Geld und bekommt quittierte Rechnung).
In einem Vertrag müsste, damit er rechtswirksam wird, ein bestimmter Erfüllungstermin genannt werden. Das geht nicht bei Autos und würde
das AH sofort in Verzug setzen, d.h. u.U. schadenersatzpflichtig machen.
Daher verbindliche Bestellung (kein genauer Termin) ---> dann Übergabe + Bezahlung + Quittung.
Damit ist das AH auf der sicheren Seite.
Puuuh... ich hoffe, ich hab die Worte meines Rechtsbetreuers so richtig wiedergegeben, sonst halt EINSPRUCH! von wirbelwind, wenn sie sich
sehen lässt
Im übrigen wird bei Gebrauchtwagen schon ein VERTRAG gemacht, weil die Übergabe zeitnah definiert werden kann, da der Wagen ja bereits da ist.
Dann hat er noch gesagt, daß man nur einen existierenden Gegenstand kaufen kann, wenn er erst noch produziert wird, bleibt halt nur eine Bestellung
und außerdem kann man nur einen bestimmten Gegenstand vertraglich kaufen (bestimmter Duster mit Fahrgestellnr. xyz). Da das noch alles nicht
konkret ist (bei Bestellung ist der Duster ja noch Eisenerz, Kuh und Sand etc.) muss er BESTELLT werden.
Jetzt hab ich Kopfschmerzen .... ich weiß schon, warum ich kein Jurist geworden bin.