Ok. Also hast Du 2016 noch keine Verlängerung vereinbart. Dann gilt aber was bereits von den anderen geschrieben wurde, dass die Werksgarantie nur im ersten Jahr verlängert werden kann. Es sei denn, das ist keine Werksgarantie, sondern eine Garantieverlängerung über eine Versicherung.
In dem Fall solltest Du Dir aber die Bedingungen genau durchlesen, da bei dieser Art von Garantie die Leistungen mit der Zeit immer weiter runter geschraubt werden und Du im Falle eines Garantiefalls immer mehr dazu bezahlen musst. Ansonsten gilt ja immer: Wenn man eine hat, braucht man sie nicht und wenn man keine hat....
Lass Dich lieber noch einmal von Deinem Verkäufer aufklären, was er Dir da wirklich anbietet.
Gruß
Daniel