@Moin Peter,
so falsch ist das eigentlich nicht, denn 2 Jahre zwischen den HUs sind schon nee lange Zeit, wenn man so die Fahrleistungen gewerblich genutzter Fahrzeuge betrachtet. Jeder Fahrer hat zwar auch gewisse Pflichten vor Fahrantritt das Fahrzeug zu prüfen, aber besonders wenn unterschiedliche Fahrer unterwegs sind, findet man dort hin und wieder etwas was keinen großen Aufschub bedarf. Das mir allerdings nun 5 Warnwesten in den PKW gelegt wurden, weil es schließlich ein 5-Sitzer ist, lässt einem schon den Kopf schütteln.
Unser Gesetzgeber setzt dem Ganzen dann noch das I-Tüpfelchen auf und schreibt die HU jährlich vor, wenn das Fahrzeug nicht auf die gleiche Firma zugelassen ist und diese unterschiedliche Fahrer einsetzt.....dann entspricht dies einem Leihwagen, der ein jährlichen Intervall einhalten muss. Hier wäre der Termin der UVV dann so zu wählen, dass zwischen diesem und der HU ein Abstand von 6 Monaten sind.