Autor Thema: UVV  (Gelesen 4575 mal)

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Beastmaster

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UVV
« am: 30. November 2018, 00:23:29 »
Moin

Hab in meinem Duster ne Plakette bezüglich UVV Prüfung gefunden ..... Is das nicht eigentlich was wegen Hydraulik ? Wozu wäre denn diese Prüfung an nem Duster nötig ?

Grüße vom Beastmaster
 

Offline KioKai

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Re: UVV
« Antwort #1 am: 30. November 2018, 00:28:19 »
Moin

Hab in meinem Duster ne Plakette bezüglich UVV Prüfung gefunden ..... Is das nicht eigentlich was wegen Hydraulik ? Wozu wäre denn diese Prüfung an nem Duster nötig ?

Grüße vom Beastmaster

So eine Prüfung wird bei gewerblich genutzten Fahrzeugen und/oder Flottenfahrzeugen durchgeführt....es ist eine Prüfung nach §57 der Unfallverhütungsvorschrift (nach: DGUV 70) die für privat genutzte Fahrzeuge keine Relevanz hat.
Gruß KioKai...... /winke

 
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Re: UVV
« Antwort #1 am: 30. November 2018, 00:28:19 »

Beastmaster

  • Gast
Re: UVV
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2018, 22:36:06 »
Ahh oki , danke , DAS ergibt natürlich Sinn - der lief vor mir als (einer von vielen) Firmenwagen  .

Grüße
 

Offline KioKai

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Re: UVV
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2018, 00:23:19 »
Ahh oki , danke , DAS ergibt natürlich Sinn - der lief vor mir als (einer von vielen) Firmenwagen  .


meinen führe ich jedes Jahr zur Prüfung vor. Den Sinn (*.) sehe ich eher darin das sich der Fahrzeughalter, i.d.R. die Firma (AG), sicher sein kann seinem AN
zu diesem Zeitpunkt ein sicheres "Werkzeug/Fahrzeug" zur Verfügung zu stellen.

*. natürlich schreibt der Unfallversicherer vor sich an gültige gesetzliche Vorschriften wie der DGUV zu halten
Gruß KioKai...... /winke

 
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Re: UVV
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2018, 01:11:21 »
Ist schon interessant was in DE alles so geprüft werden muss ??? Kann ja auch verstehen, wenn komplexe Maschinen oder Werkzeuge
innert bestimmter Fristen auf Sicherheit ( Arbeitsschutz usw. ) geprüft werden. Aber ein Auto einer Firma ??? Muss ja eh immer wieder
zur TüV Prüfung. Demnach müsste ja dem Unternehmer seine Firmenlimousine auch UVV geprüft werden ? Und die schwarzen Staatskarossen der Berliner Grossfürsten dann ja auch, oder ?


Passt irgendwie zum Image des Berlin/Brüssel Wahns, alles pedantisch zu regeln und immer neue Vorschriften zu kreiren.

Kommt mir so vor - aber könnte ja auch falsch liegen.

Gruss  Peter
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Re: UVV
« Antwort #5 am: 05. Dezember 2018, 09:21:08 »
@Moin Peter,
so falsch ist das eigentlich nicht, denn 2 Jahre zwischen den HUs sind schon nee lange Zeit, wenn man so die Fahrleistungen gewerblich genutzter Fahrzeuge betrachtet. Jeder Fahrer hat zwar auch gewisse Pflichten vor Fahrantritt das Fahrzeug zu prüfen, aber besonders wenn unterschiedliche Fahrer unterwegs sind, findet man dort hin und wieder etwas was keinen großen Aufschub bedarf. Das mir allerdings nun 5 Warnwesten in den PKW gelegt wurden, weil es schließlich ein 5-Sitzer ist, lässt einem schon den Kopf schütteln.
Unser Gesetzgeber setzt dem Ganzen dann noch das I-Tüpfelchen auf und schreibt die HU jährlich vor, wenn das Fahrzeug nicht auf die gleiche Firma zugelassen ist und diese unterschiedliche Fahrer einsetzt.....dann entspricht dies einem Leihwagen, der ein jährlichen Intervall einhalten muss. Hier wäre der Termin der UVV dann so zu wählen, dass zwischen diesem und der HU ein Abstand von 6 Monaten sind.
Gruß KioKai...... /winke

 
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Re: UVV
« Antwort #6 am: 05. Dezember 2018, 13:04:12 »
Danke für die  Info KIOKAI.

Zum Glück muss ich das nicht machen bzw. bei uns ist nicht alles so kompliziert. Gibt ja auch noch eine Eigenverantwortung des
Mitarbeiters und des Unternehmers.
Habe selbst 3 Fahrzeuge in meiner Firma permanent zugelassen - eines davon ist mein NV200 - dieser muss erst im 6.Jahr nach Inverkehrssetzung zum ersten Mal zur MFK Untersuchung. Bis dahin bin ich selbst verantwortlich für die Betriebssicherheit.


Danke und Gruss

Peter
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Re: UVV
« Antwort #6 am: 05. Dezember 2018, 13:04:12 »