Seiten:
Actions
  • #16 von amare am 26 Nov 2020
  • Also so wie ich die ABE verstehe...heißt es...wenn der Mittelloch Durchmesser 66,1mm beträgt...was ja beim Duster der Fall ist,dass man dann keine Zentrierringe braucht...Stimmt mir da einer zu?
  • #17 von oliwink am 26 Nov 2020
  • So ist es, ein Zentrierring hätte da dann auch keinen Platz mehr.

    Gruß
    Oliver

  • #18 von Drupi am 26 Nov 2020
  • Hallo Drupi,
    denkst du, das ist zu wenig?

    Gruß
    Oliver
    Also im KfZ-Schein bei mir steht "215/65/16R (98) T".
    98 bedeutet das die Tragfähigkeit 750kg betragen muss.
    "T" bedeutet das der Reifen bis 190km/h zugelassen ist.
    Ich darf somit zwar dann einen "H" Reifen drauf machen (210km/h), aber keinen "S" Reifen (180km/h)
    Bei der Tragfähigkeit (98) darf der vorgeschriebene Tragfähigkeitsindex nicht unterschritten werden.
    In dem Fall wären also 630kg nicht zulässig.
    Die zulässige Achslast von 900/950 kg würde zwar unterschritten, aber es ist wohl nicht zulässig.
    Frag mich mich warum...ist wohl so.


  • #19 von Drupi am 26 Nov 2020
  • Also im KfZ-Schein bei mir steht "215/65/16R (98) T".
    98 bedeutet das die Tragfähigkeit 750kg betragen muss.
    "T" bedeutet das der Reifen bis 190km/h zugelassen ist.
    Ich darf somit zwar dann einen "H" Reifen drauf machen (210km/h), aber keinen "S" Reifen (180km/h)
    Bei der Tragfähigkeit (98) darf der vorgeschriebene Tragfähigkeitsindex nicht unterschritten werden.


    https://www.reifensuchmaschine.de/reifen/loadindex/loadindex.htm
  • #20 von tomruevel am 26 Nov 2020
  • Moin,

    ist das nicht die Traglast der einzelnen Felge????
    Die dann doch reichen würde, bei den freigegebenen Achslasten
  • #21 von amare am 26 Nov 2020
  • Moin,

    ist das nicht die Traglast der einzelnen Felge????
    Die dann doch reichen würde, bei den freigegebenen Achslasten

    Das muss doch reichen.Ich meine,auch wenn ich Laie bin,würden die doch keine Felgen freigeben für ein Auto,die eigentlich gar nicht dafür geeignet sind.Dazu sind doch diese ABE´s und Gutachten doch da...oder? /weissnich

    EDIT:

    Das habe im beim belesen gefunden:

    "Ich habe Sicherheitshalber nochmal beim TÜV direkt nachgefragt: die Radlast der Felge * 2 muss mindestens der maximalen Achslast entsprechen."
  • #22 von oliwink am 26 Nov 2020
  • Also im KfZ-Schein bei mir steht "215/65/16R (98) T".
    98 bedeutet das die Tragfähigkeit 750kg betragen muss.
    "T" bedeutet das der Reifen bis 190km/h zugelassen ist.
    Ich darf somit zwar dann einen "H" Reifen drauf machen (210km/h), aber keinen "S" Reifen (180km/h)
    Bei der Tragfähigkeit (98) darf der vorgeschriebene Tragfähigkeitsindex nicht unterschritten werden.
    In dem Fall wären also 630kg nicht zulässig.
    Die zulässige Achslast von 900/950 kg würde zwar unterschritten, aber es ist wohl nicht zulässig.
    Frag mich mich warum...ist wohl so.
    Das stimmt so nicht, bei Reifen mit e Prüfzeichen müssen die Reifen einer Achse (*2) die Traglast abdecken, welche für die max. Achslast erforderlich ist.

    Gruß
    Oliver

  • #23 von J-Zuchi am 27 Nov 2020
  • Ich darf somit zwar dann einen "H" Reifen drauf machen (210km/h), aber keinen "S" Reifen (180km/h)

    Du darfst auch einen MT Reifen die meist nur den Geschwindigkeitsindex Q haben aufziehen und fahren wenn
    er denn die Traglast hat. Vorgeschrieben ist dann nur ein Aufkleber mit der Geschwindigkeitsbegrenzung im
    dauerhaften Sichtfeld des Fahrer (Tacho, Armaturen)

    Gruß
    Jürgen
    • J-Zuchi
  • #24 von Drupi am 27 Nov 2020
  • Naja,..dann hab ich mich wohl bei der Tragfähigkeit geirrt.
    Allerdings bin ich der Meinung das ich zumindest die Reifen/Felgenkombinationen nehme die im Fahrzeugschein angegeben werden.
    Dann bin ich immer auf der sicheren Seite.
    Möglicherweise kann man andere Kombinationen benutzen wenn es mit zusätzlichen Aufklebern oder etwas anderes gekennzeichnet ist, aber
    ich frage mich warum?
    Der Themengeber hat das geschenkt bekommen und wenn es ohne Probleme erlaubt sein sollte kann er sich das natürlich auch so machen, es ist aber eine persönliche Entscheidung.
     
  • #25 von oliwink am 27 Nov 2020
  • Du darfst auch einen MT Reifen die meist nur den Geschwindigkeitsindex Q haben aufziehen und fahren wenn
    er denn die Traglast hat. Vorgeschrieben ist dann nur ein Aufkleber mit der Geschwindigkeitsbegrenzung im
    dauerhaften Sichtfeld des Fahrer (Tacho, Armaturen)

    Gruß
    Jürgen
    Nur wenn der MT-Reifen eine Winterreifenkennzeichnung hat, Sommerreifen müssen die angegebene Höchstgeschwindigkeit abdecken.

    Gruß
    Oliver
Seiten:
Actions