Na, ich weiß icht. Auszug aus mikes Link, besagte S. 5:
"Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig
oder paarweise einschaltbar sein. Sind zwei zusätzliche
Scheinwerfer für Fernlicht angebaut, dann dürfen nicht mehr
als 2 Paare gleichzeitig leuchten. Beim Übergang vom
Abblendlicht zum Fernlicht muss mindestens 1 Paar für
Fernlicht eingeschaltet werden (egal welches?). Beim Abblenden müssen
alle Fernscheinwerfer gleichzeitig erlöschen."
Hervorhebungen/Ergänzungen in Rot durch mich.
Im ersten Satz steht´s doch. Ich interpretiere es so, dass man das 2. Paar auch mit einem separatem Schalter schalten darf. Im zweiten Satz steht, das beide Paare gleichzeitig leuchten dürfen ... aber nicht müssen. Das interpretiere ich so, dass ich auch das 2. Paar alleine betreiben darf (so ist es momentan bei mir auch geschaltet). Meine sepraten Scheinis weisen auch eine E-Prüfnummer auf, und soweit ich das bislang verstanden habe, darf ich diese auch im Straßenverkehr nutzen. Hätten Sie keine E-Prüfnummer, wäres es "Arbeitsscheinwerfer", die ich nicht im Straßenverkehr nutzen darf.
Happy lighting ~ Daytona!