Autor Thema: Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??  (Gelesen 13807 mal)

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Marc1

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Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« am: 28. Dezember 2013, 14:00:01 »
Hallo,

Habe mir überlegt TFL von einem Motorrad in die Front zu verbauen. Weiß jemand ob das zulässig ist? da diese nur max. 28mm Durchmesser haben und ja nicht so erkennbar sind bei der Größe von einem KFZ. Wäre mal interessant zu wissen  :daumen

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Offline duster87629

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Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2013, 14:15:20 »
Hallo,

Habe mir überlegt TFL von einem Motorrad in die Front zu verbauen. Weiß jemand ob das zulässig ist? da diese nur max. 28mm Durchmesser haben und ja nicht so erkennbar sind bei der Größe von einem KFZ. Wäre mal interessant zu wissen  :daumen

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Solange das Teil eine Abnahme des KBA hat ..kein Problem...geprüfte Teile haben keine direkte Bestimmung !!! außer Blaulicht und Co.
Duster 4x2 1,5 Diesel, Laureate-Ausstattung
Clim-Air-Windabweiser, Carbonat-Wachs-Beschichtung, 225/60-16 auf Autec-Felgen, DRCT-Einspritzdüsen von Lauber-Technik,
aktuelle Leistung gemessen bei ABT-Kempten:  357NM Drehmoment am Rad gemessen. Enschalldämpfer Edelstahl mit Endrohr 92x78 / Autec-Remus- mit Bauartgenehmigung, Clim-Air Windabweiser, Heckleuchten und Daylight, Bremsanlage von EBC-Bremsentechnik,

Verkauft am 22.10.2016

Neues Fahrzeug: Jaguar  F-Pace und MMC Outlander
 

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Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2013, 14:15:20 »

Offline Paddee

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Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2013, 14:18:27 »
im Normalfall reicht es aus,wenn das Zubehör über eine ABE verfügt und wenn beim Einbau die gesetzlichen Vorgaben bzw Vorschriften (Mindestabstand,Einbauhöhe usw) eingehalten werden.Dann dürftest du eigentliche keine Probleme bekommen.

Edit: Duster87629 war schneller  ;)
So sieben,wie wir sechs,gibts keine fünf...
Aber von uns vier sind wir drei die zwei einzigsten...
 

Offline axmax

Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2013, 17:00:35 »
Hallo,

Normalerweise steht ja auf jeder lichtscheibe am Auto eine bzw die E Nummern für die es verwendet werden darf.

Danach sollte man dort vielleicht mal fragen.

Ansonsten hätte ich noch die gleichen Antworten wie meine Vorschreiber.

Noch besser , ruf bei deiner TÜV oder KÜS Stelle in deiner Nähe oder Deines Vertrauens an.
Die können Dir noch besser und aktueller weiterhelfen.
Vielleicht fährst dann dort mal mit einem Ausdruck hin von den teilen oder so....

ng Axmax
 

Marc1

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Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2013, 19:19:13 »
Naja die E Nummer sagt nur aus in welchem Land es gefertigt worden ist.. E4 ist ja Niederlande aber es müsste noch eine ich glaube 4 Stellige Nummer geben wo bei steht an welchem Ort es vom Fahrzeug verwendet werden darf und welchem Fahrzeug überhaupt. (KFZ oder Motorrad..) wenn mich nicht alles täuscht.. werde da nochmal schauen weil ich meine das die "E" Nummer ohne 4 Stellige Zahl nicht zulässig ist... die 4 Stellige Nummer ist ja die Produktnummer des Teils wo man das "Zeugnis" bzw. Teilegutachten finden kann.

Zb. hier Drück mich

EDIT: grade mal das Foto genauer begutachtet.. Steht eine Nummer sammt E4 Kennzeichnung drauf. Habe mir grade mal ein Paar bestellt und werde mal schauen wie die so sind.
 

Offline stepi186

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Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #5 am: 28. Dezember 2013, 19:27:53 »
Marc ,

was du meinst sind die R Kennzeichnungen der ECE  . Die sagen aus für welchen Zweck und welches Gefährt es verwendet werden darf .

TFL für Kfz z.B.  R87 .

gruss stepi


Edit :  Wiki
in memory of- 110 dci - 107 (130 PS - 290 Nm) RC Ultimate , Original Alu's mit GeländeWR Cooper ,  Platin P53 matt-black 7x16 ET38 mit 235/60/16 Toyo Open country A/T , Orig.-AHK , Orig. Schmutzf. vorn , Gum.Schneematten , Innenraum / Ambienteleuchte W8 , Azuga KR-Wanne , Dopp. Ladeboden-handmade , Heckw. Intervall , Kenwood BT 60U + 4x LSP Pioneer ,  PDC , Check temp III  , Climair vorn , MAL , Tachoscheibe Chronolook individuell mit SMD in weiß , 30 mm Höher mit Federn H&R , Antec Bügel schwarz matt , Voll-LED RL in black , 3. Bremsleuchte LED   ,  LED-TFL statt NSW , Carb.-Wachs..
 

Offline axmax

Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #6 am: 28. Dezember 2013, 21:15:38 »

Ha...

Danke stepi, genau diese R Nummer meine ich...

Leider kommt manchmal meine E und R Schwäche zusehr durch... ;)

Aber Versuch macht Klug, viel Spaß beim basteln

Bei meiner Honda x4 damals gab es eine Ausnahmbescheinigung vom Amt die aus den Paragraphen übersetzt hieß:

Rücklicht: Wirkung in etwa nachgewiesen.

Damit haben sich die Polizisten immer zufriedengegeben, wollten und konnten mir das auch nicht näher erläutern...

Also ich freu mich auf Bilder ...

ng Axmax
 

Offline Jensman

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Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #7 am: 29. Dezember 2013, 00:06:00 »
Wo willst Du denn die Teile hinsetzen @ Marc ?
....was für eine geile Karre.... ;)

Hühner machen aber auch glücklich ;-D
 

Marc1

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Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #8 am: 29. Dezember 2013, 00:10:10 »
Endweder in den Grill oder in den Bügel. In die Dach Rehling gehts ja leider nicht wegen 1500mm Höhe.. aber wäre ja mal ein Denkanstoß  :daumen
 

Offline Tholem

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Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #9 am: 29. Dezember 2013, 08:05:35 »
Hallo,
hier ein Auszug aus der Tagfahrlicht Kurzinfo des ZDK (Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks) diese Info gibt die rechtlichen Vorraussetzungen für den Einbau von Tagfahrlicht in Deutschland wieder.
Schöne Grüße
Thomas

Der Abstand vom Boden muss mindestens 250 mm, maximal 1.500 mm betragen. Der Abstand zwischen den Leuchten muss mindestens 600 mm betragen. Der Abstand zwischen den Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrleuchten darf
nicht mehr als 400 mm betragen.

Tagfahrleuchten müssen - wie bereits erwähnt - der ECE-R 87 und ECE-R 48 in Verbindung
mit § 49a StVZO entsprechen und die Kennbuchstaben RL tragen. Im Einzelnen müssen die
oben genannten Punkte bezüglich der Anforderungen, des Anbaus und der Funktionsweise
erfüllt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, zählt dieses bei einer anstehenden
Hauptuntersuchung (HU) als erheblicher Mangel (EM) und die Vergabe einer HU-Plakette ist
nicht möglich; gegebenenfalls kann es sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
Technik-Paket Plus, Ersatzrad, Klimaautomatik, Kartenmaterial Osteuropa, Trittstufen, Adventure Paket, Einparkhilfe vorn, AHK abnehmbar, Standheizung, LED Seitenblinker,Antec Frontbügel m. Seinschlagschutz, LazerLamps ST4 EVO, BigBlast Fanfare, DAB+ Adapter, Heckbügel, Frontschutzplatte, H7 LED, BILSTEIN B8 MKII + Eibach Pro Lift Kit, Differential Schutzblech
 

DUSTERcommunity.de

Re:Motorrad zubehör auch für KFZ zugelassen??
« Antwort #9 am: 29. Dezember 2013, 08:05:35 »