Hallo,
ich benutze schon seit ca. einem Jahr die Rollei CarDVR-110 (ca. 150,-€) mit "Freiluftverdrahtung" an der WSS. Die Rollei zeichnet durchgehend auf und überschreibt bei Speicher-voll die erten Dateien. Lediglich bei Erschütterung (z.B. crash) sperrt sie die aktuelle Datei mit einem Schreibschutz. Neben dem HD Video werden gleichzeitig aufgezeichnet:
- Geschwindigkeit lt. GPS
- Koordinaten lt. GPS
- Andruck
- Datum/Uhrzeit
Dazu wird das kostenlose Programm "supercar" geliefert (auch im Netz beziehbar) oder, ebenfalls aus dem Netz:" Registrator Viewer *v5 "
Die genannte Grauzone umfasst m.E. lediglich ein Verbot, das aufgenommene Material gegenüber Dritten zugänglich zu machen und damit die Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen. Habe ich nicht die absicht, diese Aufnahmen zu veröffentlichen und nutze sie nur zu meiner eigenen "Erbauung" git wohl kein Richter, da kein Kläger. Umstritten, bzw. untersagt ist das Nutzen der aufgezeichneten Videos, um Verkehrssünder bei der Polizei anzuzeigen, oder diese bei youtube u.a. hoch zu laden.Ob die aufzeichnungen vor Gericht als Beweismittel anerkannt werden, entscheidet der jeweilige Vorsitzende. Er kann, muß aber nicht.
Ist die Polizei wirklich an einer realen Darstellung eines Sachverhaltes interessiert, kann sie ohne Weiteres das Material beschlagnahmen.
Diese Grauzone erinnert mich stark an den Affentanz mit den mobilen Navis, die eine Blitzeranzeige im Programm anbieten. Da gab es auch lfd. Warnungen, die Polizei könnte die Dinger einziehen - nichts ist passiert. Die entsprechende Verordnung kann so und so ausgelegt werden.
Also - erst mal nicht nervös machen lassen. Zu guter Letzt, kann man sich die gefahrene Route durch die Alpen als Video noch mal im Wohnzimmer in Ruhe anschauen. Auch was Feines ...