Vielleicht ein paar grundsätzliche Hinweise zum Webkonfigurator.
1. Dieser Konfigurator erhebt nicht den Anspruch der einzig wahre zu sein.
2. Der 'Konfigurator' beim Autohändler erfüllt diesen Anspruch, da er Voraussetzung für die Erfüllung eines gültigen Kaufvertrages ist.
3. Es können Unterschiede bei beiden Konfiguratoren auftreten.
4. Für das AH ist immer der maßgegblich, was in seinem Konfigurator steht.
5. Die Verbrauchererwartungen an einen solchen Konfigurator im Web sollten grundsätzlich nicht zu hoch sein.
6. Mögliche Preise, die in dem Konfigurator im Web erscheinen, erheben keinen Rechtsanspruch auf Verbindlichkeit, sie stellen eher eine Orientierungsgröße dar. Es fehlen ja noch ein paar Faktoren wie zum Beispiel Aufbereitung, Transport etc.
7. Der Kaufpreis eines Fahrzeugs wird im AH(in der Regel) ermittelt.
8. In den AGBs stehen Klauseln wie technische Änderungen vorbehalten etc. Diese beziehen sich nicht nur auf das Fahrzeug sondern auch auf die Webseitengestaltung. Hier können durchaus auch Unterschiede zum real life auftreten.
9. Änderungen werden erst rechtswirksam, wenn sie mit dem AH, meist schriftlich, abgeklärt worden sind.
10. Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch vollständig, richtig, nur in der Reihenfolge richtig zu sein und/oder korrekt verfasst worden zu sein.
Ich bitte um entsprechende Mitarbeit.