Autor Thema: [Phase 2]: Tageszulassung eines Re-Imports als Gebrauchtwagen deklariert!!??  (Gelesen 9195 mal)

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Offline Crossbaer

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Guten Morgen liebe Duster Gemeinde,
am Wochenende hole ich einen Duster Diesel 4x4 ab. Im Internet war er als Re-Import mit Tageszulassung deklariert (10Km Laufleistung), aber der Kaufvertrag lautet expliziet auf einen Gebrauchtwagen. Ist das normal bzw. überhaupt rechtens? Hat das Nachteile? Kann ich auf Änderung des Vertrages bestehen?
Die Suche hat zu dem Problem nichts richtiges ausgeworfen.

Ach so, eine Vorstellung meinerseits folgt noch wenn ich ihn habe. Auf jeden Fall habe ich schon mal das Pfingsttreffen notiert, da ich nur 50Km entfernt wohne.

Gruß,
Crossbaer (noch Skoda Octavia)
 

Offline Drachenstachel

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Re-Import mit Tageszulassung deklariert (10Km Laufleistung), aber der Kaufvertrag lautet expliziet auf einen Gebrauchtwagen. Ist das normal bzw. überhaupt rechtens?

Moin und willkommen in der DC!

Ja, das ist nicht nur rechtens, sondern der Händler darf ihn auch nicht wegen der ausländischen Zulassung als Neuwagen titulieren/ausweisen.
Würde er das tun, müßte er Dir rechtlich auch einen Neuwagen (ohne Tageszulassung) liefern.
Nachteile für Dich sind nur durch die Tageszulassung gegeben (früherer Garantiebeginn).

Gruß
Daniel
Adventure Paket, eFH hinten, MediaNav, Bilstein B8 MKII Lift-Kit, H&R Triple C, BF Goodrich A/T KO² 215/70R16, Ronal R60 6,5x16 5/114,3 ET40, schwarze LED Rücklichter, LED Bremslicht, Racing Gitter, Nebelscheinwerferblenden in Wagenfarbe, Bosch AeroTwin, Destination Schmutzfänger, AHK Steinhoff D15, 4x SinusLive, Helix B Four, Gladen SQX 8, gedämmte Türen, unzähliger Kleinkram...
 

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White_Dusty

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Moin Crossbaer,

bei mir war es genauso wie es Drachenstachel geschrieben hat. Re-Import mit Tageszulassung (30Km Laufleistung) und war als Gebrauchtwagen deklariert.
Ganz wichtig, was ich auch vorher nicht wußte, für den Garantiebeginn zählt nicht die Erstzulassung in Deutschland, sondern die tatsächlich erste und Meldung an Dacia. Das können schonmal schnell ein paar Monate Differenz sein.
Und was ganz besonders wichtig ist bei Re-Import, sprech deinen Händler auf das fahrzeugspezifische Datenblatt an. Das es für dich eine Bedingung ist, dass es bei der Kaufabwicklung Bestandteil der Fahrzeugpapiere ist.
Hier kannst du etwas mehr dazu lesen: http://www.dustercommunity.de/allgemein/%28phase-2%29-duster-garantie/msg276681/#msg276681

Ansonsten viel Spaß bei der Vorfreude  ;)

Viele Grüße
White_Dusty
 

luggerl

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Servus

Würde mir die Papiere schon genau ansehen,nicht daß das Fahrzeug schon längere Zeit herumstand.

Zitat Quelle:

Tageszulassungen vom Händler sind Neuwagen, urteilte der Bundesgerichtshof. Trotz Vorbesitzer.
Wann ist ein Neuwagen neu? Keine banale Frage, wenn sich Juristen damit befassen und vom obersten Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), Antwort erwarten. Und der hat bereits früher klargestellt, daß nur "fabrikneu" wirklich neu bedeutet. Dann kommt das Auto quasi direkt aus der Produktion


schönen Gruß
luggerl
 

Offline KioKai

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..... aber der Kaufvertrag lautet expliziet auf einen Gebrauchtwagen. Ist das normal bzw. überhaupt rechtens? Hat das Nachteile? Kann ich auf Änderung des Vertrages bestehen?


Grundsätzlich ist die Frage nun etwas zu spät gestellt, da bereits der Vertrag unterschrieben ist.
Normal ist das, wie alle Vorredner bereits richtig geschrieben haben. Nachteile hat es nur, wenn sich am Ende herausstellt das der Wagen bereits vor langer Zeit, durch den ausländischen Händler, den Garantiestartzeitpunkt gesetzt bekam. Auf Änderungen bestehen nein, aber wenn sie auf gegenseitiges Einvernehmen basieren, sind diese durchaus möglich. Der einzig mögliche Absprung wäre nur möglich, wenn das Fahrzeug erheblich von den zugesicherten Eigenschaften abweichen würde....sprich 2,5 Jahre Garantie, statt zugesicherten 3 Jahren. Bei nur einem Monat weniger, wovon man ausgehen darf, ist der Grund wohl eher weniger vorhanden.

Gruß Kiokai
Gruß KioKai...... /winke

 

Offline Daytona

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Und im Nachklapp zu KioKai, mein EU-Duster, den ich übrigens vom Vertragshändler bezog, ist Anfang April 2014 auf meinen Namen zugelassen worden, Beginn der Garantielaufzeit war Ende Februar. Damit konnte ich damals leben, und heute würde ich es wohl auch noch können.

Der EU-Prestige entspricht zwar nicht dem D-Prestige, aber da ich kein Leder wollte und die EU-Prestige zu jener Zeit mit dem Easy-Paket (Tempopilot, Parkpiepser) ausgestattet waren, UND das Fahrzeug pünktlich zum Zusammenbruch meines Altfahrzeugs verfügbar war, passte das einfach.


Happy waiting ~ Daytona!


EDIT: "Re"-Import ist im Falle des Dusters nicht ganz richtig, denn dazu hätte er hierzulande gebaut, dann exportiert und anschließend "re"-importiert werden müssen. Nennen wir es einfach Direktimport ...  /hahaha


Bilstein B8 MkII + Eibach, General Grabber AT3 225/70 R16 auf ATS Streetrallye 6,5x16 ET38, Zusatzscheinwerfer, Look-Paket teilw. + Grill komplett geschwärzt, Spiegelkappen mattschwarz, LED-Seitenblinker Black Smoke, Always On, Gummimatten + Kofferraumwanne, Kofferraumboden auf 4x2-Niveau gesenkt, PowerPedal, 4 x ClimAir, Fahrspaß inklusive.
 

Offline Crossbaer

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Danke für die freundliche Aufnahme und euren Antworten!
Das hat mir weiter geholfen. Erstzulassung war im Dezember 2015 damit dürfte zu dem Zeitpunkt auch die Garantie starten?

Mit 3 Monaten weniger kann ich gut leben.

Gruß,
Crossbaer
 

Offline Systemfehler

Schön ist das ein neues Fahrzeug als "Gebraucht" verkauft wird also Tageszulassung/Re-Import.

Bei Gebrauchten Fahrzeugen braucht man nämlich keine Mwst mehr Zahlen.

Nicht so schön das es da nicht greift weil es kein Gebrauchter ist.... :D

H&R Tieferlegung 40mm,Pekatronic Alarmanlage,Tempomat,Innenraum Perlnacht-Blau lackiert,Barracuda Tzunamee,Kotflügelschutz,Scheinwerfer mit TFL ,Scheiben nachgetöhnt,Spiegel Wagenfarbe,Doppeldinblende,Navi-Radio,Focal ISS 130 & ISC 130,Türen Gedämmt,Nap Edelstahlduplex,Elia LED Rückleuchten,3 Bremslicht LED,Elia Heckbügel,Giacuzzo Dachspolier,Ladekantenschutz Giacuzzo,Edelstahldekor Kühlerblende.Basskiste/Verstärker,Tachoscheibe Admirable, Umbau Blau/Weiß..Heckklappengriff Chrom.Fußraumbeleuchtung.Kofferraumdose 12v, Rückfahrkamera.Reling Schwarz foliert.Türgriffbelechtung u.s.w
 

Offline jkarpa

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Die Mehrwertsteuer hat nichts mit dem Gebrauchtstatus zu tun, sondern mit dem Verlust der Ausweisbarkeit der Mehrwertsteuer, sobald ein nicht Ausweisberechtigter verkauft.
Beim Importwagen aus Rumänien müsste der Wagen eigentlich mit Reverse Charge, also Übergang der Steuerschuld auf den Warenempfänger, belastet sein. Damit könnte der Importeur den Wagen dann mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkaufen. Beim Import aus Marokko müsste es zumindest im Einkauf anders sein (Drittland); im Verkauf kann ich das nicht einschätzen.
Harr! Karpafahrt!
 

Offline Systemfehler

Leider ist das ganze so  :(

Klick Mich
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luggerl

  • Gast
Schön ist das ein neues Fahrzeug als "Gebraucht" verkauft wird also Tageszulassung/Re-Import.

Bei Gebrauchten Fahrzeugen braucht man nämlich keine Mwst mehr Zahlen.

Nicht so schön das es da nicht greift weil es kein Gebrauchter ist.... :D



Zumindest müßten die Überführungskosten nicht mehr gezahlt werden.

Werden aber trotzdem draufgeschlagen,auch wenn das Fahrzeug schon Wochen oder Monate auf
dem Hof steht.
 

White_Dusty

  • Gast
Werden aber trotzdem draufgeschlagen,auch wenn das Fahrzeug schon Wochen oder Monate auf
dem Hof steht.

Allgemein ist das nicht so. Da mir diese Überführungskosten ein absoluter Dorn im Auge war, habe ich einen Händler gesucht, der diese Überführungskosten nicht für ein Fahrzeug nimmt, dass bereits von ihm zugelassen wurde und schon Monate bei ihm auf dem Hof steht.
Seine Aussage war dazu, dass er grundsätzlich keine Überführungskosten berechnet, wenn das Fahrzeug bei ihm steht.
So einfach und schnell kann man Geld sparen  ;)
Und das Eingesparte hat jetzt LZParts  :D

Viele Grüße
White_Dusty
 

DUSTERcommunity.de