Was ist an der Aussage dran bzw wie ist sie genau zu verstehen
Eigentlich genau so wie es dort steht....die Garantie ist weg, was die betroffenen Bauteile betrifft. Aber nur diese im stark eingegrenztem Umfang.
Wenn die AHK, ab Werk verbaut, zu bekommen wäre....schaut das natürlich deutlich besser aus.
Heißt das ich muss in meiner vertragswerkstatt eine ahk einbauen lassen um die Garantie nicht zu verlieren?
Hab ich ja noch nie gehört... 
Nein damit behältst du den oben verlorenen Garantieanspruch nicht, da diese von einem anderen (Dritten, auch der Dacia-Händler ist eine juristisch dritte Person) verbaut wurde.
Was aber etwas über den Schreck hinweg hilft; die Werkstatt muß dir ebenfalls eine Art Garantie, genau gesagt Gewährleistung für die ausgeführte Arbeit geben.
Sie ist verpflichtet die Arbeit nach den sogenannten anerkannten Regeln der Technik auszuführen und daraus lassen sich einige Ansprüche ableiten.
Was jedoch wichtig ist, ist die Laufzeit der Garantie (Dacias) bzw. Gewährleistung (Werkstatt). Garantie hast du min. 3 Jahre, z.Zt. sogar 5 Jahre. Gewährleistung jedoch deutlich weniger, die ist verhandelbar, aber in der Regel max. 2 Jahre.
Gruß Kiokai
