Das mit dem rechtlichen kannst du dir sparen, die Verträge lassen eine Preiserhöhung zu. Meiner ist sogar fast 500€ billiger geworden, da gabes auch kein Geld zurück.
Habe jetzt anwaltlichen Rat eingeholt.
Also, ganz so einfach ist es mit der Preisanpassungsklausel nicht. Ist die in den AGB`s versteckt und nicht auf der verbindlichen Bestellung hat man gute Chancen, die Preiserhöhung abzuschmettern. Bei mir stehts nur in den AGB`s.
Der Händler hat die Preiserhöhung am 20.11.2012 online gestellt. Obwohl ich am 23.11.12, 05.12.12 u. am 06.01.13 mit dem Händler telefoniert habe, wurde mir nichts von der Preiserhöhung mitgeteilt. Da mir somit die Möglichkeit genommen wurde (lange Lieferzeit und Preiserhöhung) den Händler in Verzug zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten, habe ich gute Chancen aus dem Vertrag rauszukommen. Da der Händler auf Abnahme besteht und ich das Fahrzeug auch abnehmen möchte, riet mir der Anwalt zu verhandeln. Mit dezenten Hinweis auf meinen AD.. Verkehrsrechtschutz und die Erfolgsaussichten vor Gericht und sich die Klärung vor Gericht bis September/Oktober 13 hinziehen kann, sowie den Beweis der Preiserhöhung wurde eine Einigung erzielt. Die Preiserhöhung wird 50:50 aufgeteilt.
Die Zulassungspapiere habe ich heute erhalten. Samstag wird abgeholt.