Also wenn ich meinen "deutschen" Kaufvertrag richtig lese, kann ich 6 Wochen nach überschreiten eines UNVERBINDLICHEN Liefertermins
(Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß) den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer
in Verzug.
Will ich komplett vom Vertrag zurücktreten, muß ich dem Verkäufer aber erst noch eine "angemessene Frist" zur Lieferung einräumen.
In meinem Vertrag steht zum LT allerdings auch nur "unverbindlich". Ob die fünf Tage später eingetroffene Auftragsbestätigung
mit dem "voraussichtlichen LT 30.KW" dieses ersetzt, kann ich auch nicht sagen.
Zum Thema Verzugsschaden / Schadensersatz steht auch immer nur "...hat der Käufer Anspruch auf..."
Ob und wie ich aber überhaupt Anspruch erlange, steht da leider nicht.
Wenn du diese Kette mal in Zeit umrechnest, werden da leicht 3 Monate draus, um vom KV zurücktreten zu können.
Im Fall oben wäre das dann so um den 30.10.2010 und wer will dann noch zurücktreten, wenn man schon so lange gewartet hat.
Die angemessene frist ist sicherlich mit nochmal 4-6 Wochen anzusetzen.
Den Verzugsschaden/Schadenersatz musst du in D vor Gericht einklagen, denn kein AH wird von sich aus zahlen

so ist das im Geschäftsleben.
Bis das dann entschieden ist, ist der Duster allemale da, also nur Theorie.
Mit der Aufforderung zur Lieferung (nach angemessener Frist) machst du quasi den unverbindlichen LT zum verbindlichen, auf den man die Fristenrechnung aufsetzen kann.
Man kann aber sicher sein, daß die Bestellvorgänge bei Autoherstellern wenig Möglichkeiten bieten, um auszusteigen, bzw. auch eine deutlich verspätete Lieferung bestimmt nicht zu Ersatzansprüchen führt. Da haben sich sicherlich die Hersteller durch große Rechtsabteilungen genügend abgesichert.
Traurig aber wahr!