@Daytona:
Nein, natürlich würde man nicht die deutsche Steuer in Holland bezahlen, sondern die holländische. Die würde man zurückbekommen, wenn man nachweist, dass die Ware (also der Duster) das Land verlassen hat. Dazu reicht dem Fiskus aber nicht der Kaufvertrag. Vereinfacht: Die Beamten wollen einen Stempel von den ausländischen Beamten sehen, dass das Auto dort angekommen ist, nicht von einem Verkäufer.
Früher, als es noch Zollkontrollen zwischen den Ländern gab, reichte der Stempel vom Zoll an der Grenze, dass die Ware die Grenze tatsächlich passiert hat.
Nun könnte der holländischer Verkäufer an den netten Herrn x einen Wagen verkaufen und ihm die holländische Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nicht berechnen. Im Vertrauen darauf, dass der nette Herr x ihm anschließend mit amtlichem Stempel nachweist, dass er in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat. Wenn nun Herr x aber doch nicht so nett ist oder ein wenig schlampig, oder Herrn x ist eingefallen den Wagen einfach in ein weiteres Land weiter zu verkaufen, dann hat der holländische Händler Pech und wird von seinem Finanzamt zur Kasse gebeten. Dagegen will er sich natürlich absichern - verständlich.
Gruß
Krom