Autor Thema: EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen  (Gelesen 18459 mal)

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Offline 4X4Duster

Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #15 am: 08. Juni 2011, 21:13:22 »
Freudenstadt:

Zitat von:

http://www.landkreis-freudenstadt.de/servlet/PB/menu/1169290/index.html


" Seit dem 01.03.2007 müssen alle Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden und keine vom Fahrzeughersteller ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) besitzen - wie zum Beispiel Importfahrzeuge -   von uns identifiziert werden.
Diese Fahrzeuge müssen deshalb bei der Kfz.-Zulassungsbehörde vor der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und bei der Zulassung vorgeführt werden.
Auf die Vorführung kann verzichtet werden, wenn für das betreffende Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt wurde. "


So sieht das aus........

Gruß

Andreas
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Offline 4X4Duster

Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #16 am: 08. Juni 2011, 21:40:51 »
Zurück zu L&G:

1. Nicht aufregen, bringt nichts!
2. Schwarze Kennzeichen bekommst Du trotzdem, Kurzzeitkennzeichen sind nämlich seit einigen Jahren schwarz.
3. Dadurch entsteht auch das Problem von Dustertimo, die roten Kennzeichen wurden im Ausland anerkannt, da gab es ein Abkommen oder eine Absprache dafür. Dann hat Deutschland die Kennzeichen geändert, Absprache hinfällig.

Dustertimo, villeicht hilft das:

http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=17144&_nav_id1=11217&_nav_id2=11327&_nav_id3=11101&_lang=de


oder (fast gleich) das:

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen


Ich habe 2008 ein Fahrzeug aus Schweden geholt, Aussage des schwedischen Straßenverkehrsamt: Hauptsache versichert.

Auf jeden Fall mit Deiner Versicherung klären ob sie Dir eine grüne Versicherungskarte für Kurzzeitkennzeichen ausstellen und diese dann auch wirklich mitnehmen!

Viel Glück Euch beiden!

Gruß

Andreas

Timo: Das Ding (Erläuterungs....) gibt es wirklich:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:068:0015:0024:de:PDF


Seite 9 / 4.2!
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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #16 am: 08. Juni 2011, 21:40:51 »

Offline STEPUHR

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #17 am: 08. Juni 2011, 22:32:43 »
Freudenstadt:
Zitat von:
http://www.landkreis-freudenstadt.de/servlet/PB/menu/1169290/index.html

So sieht das aus........
Andreas
Danke. Ist mir neu.
Tja, da prallen Theorie und Praxis mal wieder aufeinander.  ;D
Gruss S.
RR Sport TDV8-  3,6 L V8 Biturbo - 360 PS: 245 Km/h: Vollausstattung, Stollenreifen, 2 mechanische Differentialsperren, Luftfahrwerk und noch ganz viel Krempel drin dran und drunter......
 

Offline Dustertimo

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #18 am: 08. Juni 2011, 23:01:25 »
@ 4x4Duster

Vielen Dank für die informativen Seiten - solange Versicherungsschutz besteht, ist das für den (hoffentlich nicht existenten Unfallgegner) und meinen Geldbeutel das Wichtigste, da somit sämtliche zivilrechtlichen Fragen/Ansprüche geklärt sein dürften.
Und was die mögliche Ordnungswidrigkeit angeht hoffe ich einfach, dass die Niederländer auch bei mir durchweg postiv auffallen und das Kennzeichen akzeptieren... im schlimmsten Fall muss ich halt ne Owi zahlen, aber zum Einen ist bei 20 Km das Entdeckungsrisiko ja relativ gering und zum Anderen besteht im Falle einer "Entdeckung" hoffentlich keine absolute Rechtssicherheit bei den Beamten ;)

Jeder hat da selbstverständlich eine eigene Meinung, aber für nich ist das Risiko überschaubar.

Was die Frage des (Ab-)schleppens angeht kommt das für mich persönlich nicht in Frage, da ich dann mit einem Pkw anreisen und mit zwei wieder heimfahren müsste... wie gesagt, ein geringes Risiko besteht, aber da wähle ich das Motto: No risk, no fun ;)
Und so haben der Duster und ich auch gleich schon ein kleines Abenteuer  :P
 

Online Weschnitzer

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #19 am: 09. Juni 2011, 12:05:06 »
Habe auch Einen aus Holland, vom EU Händler.
Hätte Ihn in  Hessen (Heppenheim) auch bei der Zulassungsstelle wegen der Überprüfung vorstellen müßen.
Mein Händler hat Ihn dann bei seiner Zulassung vorgestellt und die haben eine Bescheinigung ausgestellt , das die Fahrgestellnr. übereinstimmt.
So konnte ich Ihn gleich richtig zulassen und brauchte keine Kurzzeitkenzeichen.
 

Offline lebenundgenuss

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #20 am: 10. Juni 2011, 14:19:19 »
ich war dann mal heute morgen auf der Zulassungstelle... der absolute Bürokratiewahnsinn oder besser gesagt Unsinn..  /wand /wand
Auto wird nur Zugelassen wenn die es sehen können.. obwohl ich alle Papiere,  inkl. Bescheinigung des deutschen Importeurs das Fahrgestellnummer in den Papieren mit dem Fahrzeug übereinstimmen, dabei hatte..
Auf die Frage warum das nur in Ba-Wü und Hessen so ist gab es ne lapidare Antwort " das ist halt so Vorschrift". Auch das ich denen gesagt habe das ich in den Urlaub fahren möchte half nix .. ich muß am Dienstag noch mal hin und die Fahrgestellnummer angucken lassen..
Also morgen früh mit Überführungskennzeichen nach Mainz und unseren Duster abholen...
Ich  /freuen mich rieeeeeeesig ...
Also wer gegen Mittag einen Blauen auf der A61 zwischen Mainz und Sinsheim  /fahren  sieht...einfach mal winken...  :klatsch :klatsch :klatsch :klatsch
 

alpha-wolf

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #21 am: 10. Juni 2011, 14:26:55 »
ich war dann mal heute morgen auf der Zulassungstelle... der absolute Bürokratiewahnsinn oder besser gesagt Unsinn..  /wand /wand
Auto wird nur Zugelassen wenn die es sehen können.. obwohl ich alle Papiere,  inkl. Bescheinigung des deutschen Importeurs das Fahrgestellnummer in den Papieren mit dem Fahrzeug übereinstimmen, dabei hatte..
Auf die Frage warum das nur in Ba-Wü und Hessen so ist gab es ne lapidare Antwort " das ist halt so Vorschrift". Auch das ich denen gesagt habe das ich in den Urlaub fahren möchte half nix .. ich muß am Dienstag noch mal hin und die Fahrgestellnummer angucken lassen..
Also morgen früh mit Überführungskennzeichen nach Mainz und unseren Duster abholen...
Ich  /freuen mich rieeeeeeesig ...
Also wer gegen Mittag einen Blauen auf der A61 zwischen Mainz und Sinsheim  /fahren  sieht...einfach mal winken...  :klatsch :klatsch :klatsch :klatsch

Hast du auch die Deutsche Zulassungsbescheinigung? ich hatte die und bekam Auto in Hessen zugelassen ohne das die es gesehen haben. Auch EU Import !
 

Offline misterduster

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #22 am: 10. Juni 2011, 15:15:52 »
das ist die vorschrift...fahrgestell-nr und farbe des fahrzeuges müssen überprüft werden, auch die rechnung...da kein direkter händler der das normal überprüfen müßte dazwischen ist...

Es liegt im Ermessen des Leiters der Zulassungsstelle und wird unterschiedlich gehandhabt. Legt man jedoch eine "Bestätigung der Fahrzeugidentifizierungs-Nummer" FIN durch einen Sachverständigen vor, so bedarf es in jedem Fall nicht der Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
 

Offline lebenundgenuss

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #23 am: 10. Juni 2011, 15:35:54 »
Eine Fin Bestätigung vom EU händler hatte ich dabei... die gilt aber nicht.. !!.. ich hätte in Mainz die Polizei um "Amtshilfe" bitten sollen... das ein Polizist ins autohaus geht ..sich die nummer anschaut und dann mit Amtssiegel bestätigt und das dann an die Zulassungsstelle Fax t...  /wand /wand Sag doch bürokratie pur...

Aber egal.... jetzt hole ich mein Duster morgen ab.. und geh am Dienstag noch mal zum Landratsamt. das die "Neuwagen gucken" machen .. .. bleib zu Pfingsten daheim und fahr erst 3 Tage Später in den Urlaub...

jeder dem ich die Sache erzähle schüttelt den Kopf ..aber das ist bürokratie in Ba-Wü..  /wand /wand

 /smiliespam
« Letzte Änderung: 10. Juni 2011, 19:03:23 von stepuhr »
 

alpha-wolf

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #24 am: 10. Juni 2011, 18:43:47 »
Eine Fin Bestätigung vom EU händler hatte ich dabei... die gilt aber nicht.. !!.. ich hätte in Mainz die Polizei um "Amtshilfe" bitten sollen... das ein Polizist ins autohaus geht ..sich die nummer anschaut und dann mit Amtssiegel bestätigt und das dann an die Zulassungsstelle Fax t...  /wand /wand  Sag doch bürokratie pur...

Aber egal.... jetzt hole ich mein Duster morgen ab.. und geh am Dienstag noch mal zum Landratsamt. das die "Neuwagen gucken" machen .. .. bleib zu Pfingsten daheim und fahr erst 3 Tage Später in den Urlaub...

jeder dem ich die Sache erzähle schüttelt den Kopf ..aber das ist bürokratie in Ba-Wü..  /wand

Ich habe meine Zulassungsbescheinigung Teil II vom Händler besorgt bekommen mit Stempel von Mainz..bin damit zu Zulassungstelle hier bei mir...keine Probleme!
« Letzte Änderung: 10. Juni 2011, 19:03:38 von stepuhr »
 

Offline lebenundgenuss

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #25 am: 14. Juni 2011, 11:48:26 »
heute morgen war es dann so weit...ich habe meine Dauerkennzeichen.. und die gute frau vom Landratsamt ist doch tatsächlich mit nach draußen gelaufen und hat sich die Fahrgestellnummer angeschaut....  :daumen :klatsch
 

Duster87629

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #26 am: 15. Juni 2011, 07:58:21 »
Freut mich, dass das Zulassungselend ein Ende gefunden hat...klaro gibts Vorschriften...Du hattest nur Pech eine von 2 exakt arbeitenden Beamten in Deutschland zu treffen....das ist alles...

Gruß aus Bayern ...und jetzt immer die kleine und große Stoßstange sauberhalten....!!!

 

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Re:EU Fahrzeug in Ba-Wü zulassen
« Antwort #26 am: 15. Juni 2011, 07:58:21 »