DUSTERcommunity.de
Neuigkeiten und Infos => Dacia Duster - Fragen und Kaufberatung => Thema gestartet von: dwight am 19. Juli 2014, 22:27:46
-
Hallo Leute
hab seit paar Monaten die LED Rückleuchten von Elia in Schwarz
im August werde ich in den Urlaub fahren
durch Slowenien, Kroatien und Bosnien
kann ich da ohne bedenken fahrn? /fahren
DANKE
-
Warum nicht, die haben doch eine E Zulassung und bei uns fahren auch ausländische Fahrzeuge rum mit Tuning das in Deutschland auch nicht erlaubt ist und es interessiert keinen. Ich fahre mit meinen LEDs auch überall hin ohne Probleme.
Gruß aus MKK
-
Das wäre es auch noch ich fahre in den Urlaub und muss kurz vor Grenze Rückleuchten tauschen. /wand
Hoffentlich liest das niemand von den EU Leuten dann hätten wir die noch angeschubst :D
-
Hallo Leute
hab seit paar Monaten die LED Rückleuchten von Elia in Schwarz
im August werde ich in den Urlaub fahren
durch Slowenien, Kroatien und Bosnien
kann ich da ohne bedenken fahrn? /fahren
DANKE
Servus dwight,
naja so einfach ist das nicht /nachdenk als Österreicher mit Leuchten von einen Deutschen Händler die aus ??? kommen und dann noch über die Grenze in den Urlaub ?? also ich würde wieder die Rumänischen Originalleuchten einbauen, damit man keine Probleme bekommt um wieder nach Österreich zu kommen.
Gruß Dustie2012
PS: nur zu das funktioniert mit E Kennzeichnung
-
also ich war mit meinen kleinen Traktor schon des öfteren in der "Slowakei" und "Ungarn"
sogar mit Heimischer - und Auslands - Polizei vor und hinter mir fahrend.
Bis Dato noch nie eine Kontrolle wegen der Beleuchtung.
(vorne: bläuliche Tagfahrlichter und Haupt und Fernlicht +50% Lichter; hinten: voll LED Dectane schwarz)
-
Sorry , das ist ganz einfach. Die LED Rückleuchten haben eine E Prüfnummer !!!!!
Also darf man sie in allen Ländern fahren die diese Prüfzeichen anerkennen !!!!
58 Länder sind in diesem System vertreten.
Siehe WIKIPEDIA (http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen)
-
Warum nicht, die haben doch eine E Zulassung und bei uns fahren auch ausländische Fahrzeuge rum mit Tuning das in Deutschland auch nicht erlaubt ist und es interessiert keinen.
naja da kann ich dir zu 100% widersprechen. in RO muss ich meinen ELIA frontbügel nicht eintragen lassen, könnte auch etwas selbstgebasteltes hinbauen.
in DE hatte ich desöftern riesen ärger wegen meines ELIA bügels und musste papiere nachliefern (vom RO TÜV welcher mir gegen etwas taschengeld den bügel direkt in den KFZ brief als herstellerausstattung eingetragen hat) ansonsten wäre gegen mich ein verfahren bzgl fahren ohne betriebsgenehmigung eingeleitet worden ... da mein KFZ nicht der deutschen strassenverkehrszulassung entspricht ;) deutsche gründlichkeit eben ...
deshalb habe ich so einige schalter im auto verbaut um "sachen" abschalten zu können wenn es über die RO grenze ins ausland geht (TFL, video, sonst. beleuchtungen).
im übrigen gewinnt immer die polizei den zur not wird etwas "erfunden" um dich abzukassieren ... Ostblockländer lassen grüssen 8)
bei der durchfahrt durch 3 länder wird das fahren also 3 mal spannender als normal /cool
mit den elia rücklichtern und der bescheinigung (in englisch) solltest du zumindest auf der hauptpolizeiwache in der jeweiligen grossstadt (nicht jeder dorfbulle kann EN) solltest du dich aber mit etwas zeiteinsatz aus der misslichen lage wieder rausholen.
mein rat - es ist schneller das eine oder andere abzubauen als im urlaub "überstunden" auf dem polizeirevier zur klärung zu verbringen oder den einen oder anderen 100er für die "sofortzulassung" zu investieren 8)
gruss
rom
-
Naja wenn man Sachen ohne Zulassung verbaut muß man sich nicht über Ärger wundern, das speziell mit den Rückleuchten IST nirgendwo ein Problem
-
Nicht verwechseln!
Die LED Lampen habe ein E-Prüfzeichen.
Der Frontbügel ist etwas ganz anderes, dazu braucht man eine ABE oder eine Einzelzulassung.
-
Nicht verwechseln!
Die LED Lampen habe ein E-Prüfzeichen.
Der Frontbügel ist etwas ganz anderes, dazu braucht man eine ABE oder eine Einzelzulassung.
Naja wenn man Sachen ohne Zulassung verbaut
nicht alles was in RO oder HU erlaubt ist mag der deutsche TÜV - selbst die AT´ler sind liberaler
dazu braucht man eine ABE
genau die reicht in RO aber in DE nicht ... woher soll man also wissen in welchem land was gilt bzw. was streng kontroliert wird ...
das mit den rücklichtern erklär mal einem rumänischen dorfbullen der dir dein führerschein beschlagnahmen will 8) - du darfst danach deinen führerschein im dümmsten fall ein paar hundert kilometer entfernt in der deutschen botschaft abholen und alles vor ort klären - natürlich nachdem du dir bus oder zugtickets besorgt hast oder du signalisierst eben das du eine "vorortzulassungsgebühr" entrichten möchtest ...
... wer viel KM in der rumänien, bulgarien etc. beruflich unterwegs ist weiss was ich meine - nichts muss passieren ... aber alles kann ... 8)
wollte das nur zu bedenken geben - persönlich wünsche ich allen natürlich eine sorgenfreie fahrt, aber ohne die landessprache und gepflogenheiten zu kennen brauchst du evtl. zeit, geld, beides oder eben kein pech ...
gruss
rom
-
durch Slowenien, Kroatien und Bosnien
kann ich da ohne bedenken fahrn? /fahren
Alle diese Länder schon durchfahren MIT den schwarzen ELIAs, viermal Kontrolle gehabt und... keinerlei Probleme. Also schönen Urlaub!
lG M
-
Laut Auskunft der Slowenischen Polizei hat man in Slovenien und Kroatien
keine Probleme mit Fahrzeugen, die in Österreich oder Deutschland zugelassen
sind und in den Zulassungsländern entsprechen.
Viel mehr wird auf die Mitführpflicht :
Sicherheitswesten (für jeden Insassen, bei einer Panne immer anziehen !),
Autoapotheke (auf Ablaufartikel achten),
Ersatzlampensatz und
Warndreieck (für Gespannfahrer sind zwei Stück vorgeschrieben)
geachtet.
Weiters sind auch die Tagfahrlicht-Bestimmungen zu beachten.
In Kroatien: vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März.
In Slowenien: ganzjährig.
Die Mautvignette in Slovenien wird von der DARS sehr streng kontrolliert.
Gruß aus den Bergen
Karlo
ps.: Kontrolle meiner Autoapotheke .... die letzten Ablaufartikel hatten
das Datum 11 / 1986 .... :( (habe die Apotheke entsorgt und durch
eine neue ersetzt. :)
-
Laut Auskunft der Slowenischen Polizei hat man in Slowenien und Kroatien
keine Probleme mit Fahrzeugen, die in Österreich oder Deutschland zugelassen
sind und in den Zulassungsländern entsprechen.
Viel mehr wird auf die Mitführpflicht :
Sicherheitswesten (für jeden Insassen, bei einer Panne immer anziehen !),
Autoapotheke (auf Ablaufdatum achten),
Ersatzlampensatz und
Warndreieck (für Gespannfahrer sind zwei Stück vorgeschrieben)
geachtet.
Weiters sind auch die Tagfahrlicht-Bestimmungen zu beachten.
InKroatien: vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März.
In Slowenien: ganzjährig.
Die Mautvignette in Slowenien wird von der DARS sehr streng kontrolliert.
Gruß aus den Bergen
Karlo
ps.: Kontrolle meiner Autoapotheke .... die letzten Ablaufartikel hatten
das Datum 11 / 1986 .... :( (habe die Apotheke entsorgt und durch
eine neue ersetzt. :)
Ob die kroatischen und slowenischen Polizisten wirklich wissen, dass meine Umbauten und mein Zubehör in Österreich entspricht?
Als Ergänzung füge ich noch hinzu, dass Kroatien ein Ersatzrad vorschreibt (zumindest in der Theorie).
lG M
-
1:0 für manfredfellinger
Nicht mal hier in Deutschland kennen die alles was so gibt.
Denken wir an den guten Polizisten dem Frank sein Erlux Kennzeichen nicht gefallen hat. z.b
Bezweifel auch mal stark das alle Polizisten im Ausland sich da so gut auskennt. /crazy
Und mein Führerschein händige da gar keinem aus der darf nämlich nur von der Behörde eingezogen werden die ihn ausgestellt hat.
Nur in Ausnahmefällen wie z.b Betrunken oder übermäßige Geschwindigkeit u.s.w. darf er er abgenommen werden im Ausland.
Wenn ich da mit einer blauen Birne anstatt einer weißen fahre nimmt mir keiner den Führerschein weg. :D
-
Und mein Führerschein händige da gar keinem aus der darf nämlich nur von der Behörde eingezogen werden die ihn ausgestellt hat.
Nur in Ausnahmefällen wie z.b Betrunken oder übermäßige Geschwindigkeit u.s.w. darf er er abgenommen werden im Ausland.
Wenn ich da mit einer blauen Birne anstatt einer weißen fahre nimmt mir keiner den Führerschein weg. :D
Leider ein großer Irrtum .... die Polizisten in den Urlaubsländern können ohne weiters den Führerschein abnehmen ....
dieser wird dann amtlicherseits an die ausstellende Behörde übermittelt ....
Eine allfällige Strafe darf man allerdings dort zahlen (ist u.U. etwas teurer als in Österreich). Nachgesendete Strafverfügungen werden
in Österreich staatlicherseits weiterverfolgt (umgekehrt ist dies nicht so ... z.B. wenn eine Strafe wegen Schnellfahrens in die BRD gesendet wird
und auf dem Radarfoto der Fahrer nicht erkennbar ist .... nahezu alle Radar-"Fotografen" schießen das Foto von hinten)
Für eine Führerscheinabnahme gelten allerdings in HR, SLO, IT manchmal noch strengere Maßstäbe wie z.B. in Österreich.
Ich persönlich fahre aber nicht nach Kroatien oder Slowenien auf Urlaub um mir mit der dortigen Polizei Gefechte zu liefern. :)
Vielleicht ist auch das der Grund warum ich bei einigen Kontrollen immer korrekt und höflich behandelt wurde (sogar als Jäger mit Waffe !!! :))
Es mag schon sein, dass in manchen Gegenden die Touristen als willkommene Melkkühe angesehen werden, aber in den meisten Fällen
zählt man als Gast der Geld ins Land bringt ....
Gruß
Karl
-
in Österreich staatlicherseits weiterverfolgt (umgekehrt ist dies nicht so ... z.B. wenn eine Strafe wegen Schnellfahrens in die BRD gesendet wird
und auf dem Radarfoto der Fahrer nicht erkennbar ist .... nahezu alle Radar-"Fotografen" schießen das Foto von hinten)
Nabend Karl,
leider auch deinerseits ein Irrtum ;)
Auch hier in Deutschland werden Strafen im/aus dem Ausland weiterverfolgt. :(
Was die kostspieligen "Portraits" angeht....wären diese von der "Kehrseite", hätten sie keinen Wert :D
Man muß ja wissen wer am Steuer sitzt, also gibt es hier auch nur schöne Bilder .....frontal /hahaha
Gruß Kiokai
-
Leider ein großer Irrtum .... die Polizisten in den Urlaubsländern können ohne weiters den Führerschein abnehmen ....
dieser wird dann amtlicherseits an die ausstellende Behörde übermittelt ....
Gruß
Karl
Hatte ich doch geschrieben das sie es in Ausnahmefällen dürfen bei erheblichen Verstößen wie Alkohl oder zu schnelles Fahren u.s.w.
Und da wird er so wie du geschrieben hast an die ausstellende Behörde geschickt.
"Erhebliche Verstöße" dazu zählt sicher nicht eine Blaue Birne anstatt einer Weißen.
Aber ich lasse mich gerne überraschen wer einen Beitrag findet wo jemand der Führerschein abgenommen wurde
weil er ein Teil am Auto hatte was im betreffenden Land nicht dran sein dürfte einmal posten bitte.
Und wir reden von einem Teil was in Deutschland eingetragen wurde bzw eine eine ABE hat.
Kann im Ausland der Führerschein entzogen werden?
(http://www.focus.de/auto/ratgeber/auto-abc/auto-kann-im-ausland-der-fuehrerschein-entzogen-werden_aid_799519.html)