Keine Ahnung ob man getönte Scheiben noch folieren darf,vielleicht hat ja jemand anders hier Ahnung.
Natürlich darf man die hinteren getönten Seitenscheiben noch folieren, kannst auch silberne Reflexfolie, schwarz deckend oder hellblau matt draufmachen.
Man darf lt. StVO Frontscheibe und vordere Seitenscheiben nicht folieren.
Heckscheibe kann foliert werden, wenn 2 Seitenspiegel vorhanden sind, auch 100 % undurchsichtig.
Theoretisch kann man die o.g. Gläser auch durch Blech ersetzen wie beim VW-Bus-Lieferwagen etc.
Gruss S.
PS: die hintere Tönung ersetzt dem Kind, wenn es denn mal hinten sitzt die Sonnenbrille. Der UV-Schutz der Tauchlackierung dürfte ganz ordentlich sein.
Test Temperatur / Infrarotstrahlung: Auto mit Seite gegen Süden stellen, 1 Stunde warten, Temperatur auf Sitzen vorne und hinten messen,
Nordseite Fenster offen lassen wegen Aufheizung und Messwertverfälschung.