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  • #1 von alpha-wolf am 24 Aug 2010
  • Na ich sage mal wenn du bis Oktober noch TÜV hast kannst du ja bis 31.10. ohne Probleme straf frei fahren.
    Wenn nun Anfang NOV. tatsächlich der Duster kommt, solltest du vielleicht über diese 1 wöchige strafbare Handlung /oeehh nachdenken /nachdenk

    Es gibt allerdings keine Kulanzzeit so wie früher mehr...
    Ich würde sagen "augen zu und durch"  /hahaha

    soll er halt zur not zum tüv fahren kostet doch nur 50 euro... für 4 wochen  länger fahren !
    • alpha-wolf
  • #2 von Andreas L. am 25 Aug 2010
  • Hast recht ist auf alle Fälle der korrekte Weg  ;D
  • #3 von J.P. am 25 Aug 2010
  • Habe heute mein AH angerufen wo mein Duster bleibt.
    Unverbindlicher lt war Ende August Anfang September nun wurde dieser auf Anfang November !!!! verschoben  :'( /wand /wand /wand /wand
    Mein altes Auto muss aber im Oktober zum TÜV, kann ich das vernachlässigen?

    Der Bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für eine Überschreitung des TÜV-Termines erst ab einer Überschreitung von mehr als 2 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15,-- Euro vor!!! Also - keine Angst!!!
  • #4 von docsnydor am 25 Aug 2010
  • Das mit dem TüV kann schnell teuer werden, nämlich dann, wenn das Auto durch die HU fällt. Rein rechtlich ists natürlich besser, immer TÜV zu haben...

    Auf jeden Fall kein Beispiel an mir nehmen, ich war wohl ein bisschen zu optimistisch. Im Februar war der TÜV abgelaufen, im Oktober soll mein Duster kommen, im Juli wurde ich erwischt (Auto stand auf nem Parkplatz). Bußgeld 25 Euro... Versuch wars wert.
  • #5 von J.P. am 25 Aug 2010
  • Das mit dem TüV kann schnell teuer werden, nämlich dann, wenn das Auto durch die HU fällt. Rein rechtlich ists natürlich besser, immer TÜV zu haben...

    Auf jeden Fall kein Beispiel an mir nehmen, ich war wohl ein bisschen zu optimistisch. Im Februar war der TÜV abgelaufen, im Oktober soll mein Duster kommen, im Juli wurde ich erwischt (Auto stand auf nem Parkplatz). Bußgeld 25 Euro... Versuch wars wert.



    Wie meinst Du das, es kann sehr schnell teuer werden? In deinem Fall (bei 25,-- Euro Verwarnungsgeld waren es ja dann mehr als 4 Monate Überschreitung) als du beanstandet wurdest.

    Wenn du die neue Tüv-Plakette wegen Mängel nicht bekommst, hast du 4 Wochen Zeit die Mängel zu beseitigen. In dieser Zeit kann dir bezüglich Verwarnungsgeld nichts passieren. Musst natürlich den Tüv-Bescheid hinter die Windschutzscheibe legen, damit die Ordnungshüter dies auch sehen. Als Beispiel: TÜV-Termin 09/10; kein Verwarnungsgeld bis Ende 11/10. Solltest du bei dem angenommenen TÜV-Termin am 30.11.10 wegen Mängel keine Plakette bekommen, hast du weitere 4 Wochen Zeit, ohne dass du ein Verwarnungsgeld zahlen müsstest. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass du nach Überschreiten des TÜV-Termins (in diesem Fall ab 01.10.10) mit einem Mängelbericht ohne Verwarnungsgeld beanstandet wirst. Dann wird dir ja sowieso eine Frist zur Beseitigung der Mängel vorgegeben.
  • #6 von docsnydor am 25 Aug 2010
  • "Mit schnell teuer werden" meinte ich, dass man, gerade bei älteren Autos nicht nur die Kosten für die HU sehen darf, sondern auch die Beseitigung schwerer Mängel. Wenn das Auto danach eh in die Presse (oder nach Lampukistan) soll, ist jedes Bußgeld günstiger... Blöd nur, wenn man erwischt wird, weil man dann eine Mängelkarte kriegt und nur 14 Tage Zeit zum reagieren hat (Stillegung oder neue HU). Ansonsten kommt das Ordnungsamt und kratzt die Zulassungsplakette ab -> Zwangsstillegung
  • #7 von sebi am 25 Aug 2010
  • ist nur ganz schlecht wenn ein Unfall passiert wegen der Versicherung !

    Jo das ist ein Grenzbereich. Nach meinem Wissen zahlt die Versicherung nur nicht, wenn der Unfall auf einen Mangel am Fahrzeug zurückzuführen ist, der mit dem fehlenden TÜV zusammenhängt, und somit grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

    Ich werde mal einen neuen Thread aus dieser TÜV-Geschichte machen...
  • #8 von sebi am 25 Aug 2010
  • So hier kanns weitergehen...
  • #9 von docsnydor am 25 Aug 2010
  • Jo das ist ein Grenzbereich. Nach meinem Wissen zahlt die Versicherung nur nicht, wenn der Unfall auf einen Mangel am Fahrzeug zurückzuführen ist, der mit dem fehlenden TÜV zusammenhängt, und somit grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

    So isses!

    Ich werde mal einen neuen Thread aus dieser TÜV-Geschichte machen...

    Vielleicht sollte man das Thema auch besser löschen. Ist ja schließlich ein öffentliches Board und man will ja hier niemanden zu einer OWI oder schlimmer anstiften.
  • #10 von sebi am 25 Aug 2010
  • Dann lass uns hier festhalten, dass die einzige rechtlich einwandfreie Möglichkeit ist:

    Rechtzeitig zum Tüv und wenn man durchfällt 4 Wochen mit der Mängelkarte hinter der Scheibe rumfahren und die Mängel in dieser Zeit entweder beseitigen oder den Wagen abmelden.
  • #11 von Andrea74 am 26 Aug 2010
  • Es kommt aber auch auf den Mangel an ihr Lieben.
    Hast du Bremsen die nicht funktionieren kannst du dein Auto im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen ohne TÜV, aber bestimmt nicht 4 Wochen ohne Bremsen fahren. Dann legt dir jeder Kollege das Fahrzeug sofort still.
  • #12 von sebi am 26 Aug 2010
  • Aber ohne funtionierende Bremsen darf man auch nicht fahren, wenn noch Tüv auf dem Wagen ist oder? :)
  • #13 von Lauréate am 26 Aug 2010
  • Auf den verkehrssicheren Zustand sollte der Halter und der Fahrer ja auch ein Auge drauf haben.

    so ???
    • Lauréate
  • #14 von gunhead am 26 Aug 2010
  • och der ist doch noch prima :daumen, bissel Klebeband und der ist wie neu . /crazy
    aber das Auge hat was, ob das dem Dusti auch steht /nachdenk /hahaha /hahaha

    Gruß Frank  /winke
  • #15 von phiL33 am 01 Feb 2012


  • PS: Auch das , dass wenn man offiziell im April TüV/ASU hat und im Juni fährt, bleibt die Regelung dass der nächste TÜV/ASU wieder April gestempelt wird...Der Bundestag entscheidet erst vorraussichtlich im Juli über dieses Thema, dass nicht mehr zurück datiert werden soll.
     :daumen


    Das wäre echt cool und angebracht. Hast du noch eine quelle?
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