Das ist aber falsch. Denn der Hersteller sollte schon wissen, welche Fahrzeuge betroffen sind um auch ggf. die Chargen eingrenzen zu können. Das geht aber nicht, wenn Händler sich weigern das aufzunehmen. Und das zweite ist, das Gewährleistungsrecht, nur in den ersten 6 Monaten hat man es einfacher ggf. zwecks Wandlung/Rückabwicklung. Drittens, solange keine Lösung da ist, weiß man auch nicht wie lange es dauert bis es kommt. Im blödsten Fall nach 3 Jahren und dann heißt es, oh das wurde nie gemeldet das machen wir nicht auf Garantie. Deshalb auf Auftragsbestätigung pochen!