Eine ABE gibt es für kein Leuchtmittel und kein Scheinwerfer, da wird auf eine E-Zulassung geachtet.
Das eine LED in einem Scheinwerfer, der für den Einsatz von Glühlampen entwickelt wurde, grundsätzlich nicht
zugelassen ist und auch nie zugelassen wird, haben wir in diversen Threads diskutiert.
Hier in diesem Fall kann man rygel nicht genug warnen, diese Dinger
nicht einzusetzen.
Mit derartig hoher Leuchtmittelleistung (110W), nur eine Sekunde zu spät abblenden und der Gegenverkehr ist sekundenlang blind.
Nicht auszudenken was passieren kann und ganz richtig, von fware erwähnt ....ohne gültiger Versicherung.
