Autor Thema: [Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?  (Gelesen 25367 mal)

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Offline Flip

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #15 am: 10. März 2016, 17:38:34 »
Und das Blinken nur bei laufendem Motor ist offensichtlich Standard bei Dacia, das hängt mit der UCH zusammen.

Sorry, aber das ist "Dummtüüch"

Vielleicht, aber nur vielleicht, ist es beim Ph2 so.

Ich habe heute Nachmittag noch drei andere Ph1 - Besitzer angesprochen - / rufen, bei allen blinkt es auch ohne laufenden Motor!
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Offline Bill Miner

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #16 am: 10. März 2016, 17:44:36 »
Okay, dann hab ich das falsch verstanden, was gut möglich ist, weil Strom für mich ein fernes Land ist. Ich habe diese aussage aus einem Thread bei Dacianer.de heraus"gefiltert" und weil die Aussage von "Der Baum" war, das auch erstmal nicht anggezweifelt. Und jetzt, wo ich den dortigen Thread nochmal lese, finde ich UCH auch nicht mehr. Aber Einbíldung ist ja auch ne Bildung /rotwerd
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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #16 am: 10. März 2016, 17:44:36 »

Offline Godsvin

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #17 am: 10. März 2016, 17:47:24 »
Nee nee, nix dumm tüüch!

An meinem Phase 2 blinkt bei abgestelltem Motor, aber natürlich eingeschalteter Zündung, auch nix. Grade eben gecheckt.

Gruß, der Godsvin
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Bis zum 23.09.2022: Phase 2 in Thymian-grün, Look-, Easy- und Adventure-Paket, Sitzheizung, AHK, Media-Nav, ResRad, el. FH hinten. Alles aus Dänemark... Lieferdatum: 06.07.15.
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Offline Flip

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #18 am: 10. März 2016, 17:52:51 »
Nee nee, nix dumm tüüch!

An meinem Phase 2 blinkt bei abgestelltem Motor, aber natürlich eingeschalteter Zündung, auch nix. Grade eben gecheckt.

Gruß, der Godsvin

Deswegen die Einschränkung für Ph1

Aber latürnich kann sich, wie beim RDKS, zwischenzeitlich auch da technisch etwas geändert haben ...   ;)

... und logisch: Die Zündung muss auch beim Ph1 eingeschaltet sein  :)

lG
Volker
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Offline pps

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #19 am: 10. März 2016, 17:53:32 »
Gerade mal probiert, was meiner so macht... Verlassen hat er das Werk am 19.11.2015.

Ohne Zündung und Blinkerhebel: Nix passiert
Zündung dann an: Weiter nix
Motor an: Blinker tut seinen Job.

Sachen gibt's?!? Wozu baut man so? Wie soll ich als Fahrer so ordentlich und sicher nach #23 STVO meine Abfahrkontrolle durchführen?
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Offline KioKai

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #20 am: 10. März 2016, 17:59:05 »

Sachen gibt's?!? Wozu baut man so? Wie soll ich als Fahrer so ordentlich und sicher nach #23 STVO meine Abfahrkontrolle durchführen?

In dem wir erst einmal den Motor anlassen  :D

Gruß Kiokai
Gruß KioKai...... /winke

 

White_Dusty

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #21 am: 10. März 2016, 18:03:09 »
Dito
Meiner blinkt auch nur bei eingeschaltetem Motor.

Warnblinker bei laufenden Motor, bei nur Zündung eingeschaltet und auch bei ganz aus und abgezogenem Schlüssel

@pps
Vielleicht mache ich es ja falsch, aber ich mach vorher erst immer den Motor an

Viele Grüße
White_Dusty
 

Offline Flip

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #22 am: 10. März 2016, 18:04:07 »
Wie soll ich als Fahrer so ordentlich und sicher nach #23 STVO meine Abfahrkontrolle durchführen?

In dem wir erst einmal den Motor anlassen  :D

Umweltferkel  /hahaha

[off-topic]Laut Verkehrsrecht ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, unnötige Lärm- oder Abgasbelästigungen zu verhindern, beispielsweise durch eine regelmäßige Abgasuntersuchung.

[/off-topic][off-topic]Ordnungswidrigkeit = unnötige Lärm- & Abgasbelästigung = 10 Euro
[/off-topic]
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Offline pps

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #23 am: 10. März 2016, 19:41:29 »
Schön, dass ich hier nicht der einzige Paragraphenreiter bin. /cool
Nicht auszudenken jemand hat einen Duster als Firmenwagen... Dann benötigt er noch einen Unterlegekeil, nur damit das Funktionieren der Fahrtrichtungsanzeiger sicher kontrolliert werden kann.
Siehe DGUV Vorschrift 70 (ehem. BGV D29)  :D Fahrzeuge sind immer zusätzlich mit Keil zu sichern, wenn Kräfte in Längsrichtung wirken können. Ein Motor schafft das locker, wenn er läuft.
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Offline deepdiver

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #24 am: 11. März 2016, 12:44:14 »
Wie soll das dann klappen, wenn der Motor einen Defekt haben sollte (was bei einem Dacia ja nie passieren wird :) ):

§ 15a StVO Abschleppen von Fahrzeugen

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

Nach § 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren muss aber auch das Abbiegen rechtzeitig und deutlich angezeigt werden. Dazu sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

----------------------------------------------------------
Man muss also kurz vor dem Abbiegen die Warnblinkanlage ausschalten um die Fahrtrichtungsänderung anzeigen zu können.


Viele Grüße
Jens
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Offline Flip

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #25 am: 11. März 2016, 13:12:43 »
Moinsens,

beim Bau des Ph2 hat man nach §2 von StVZO und StVO (und bei welchen anderen VO auch immer) aufgehört zu lesen ...

Die Gesetzes - und Ordnungstexte sind manchmal selbst für einen durchschnittlich gutgebildeten Deutschen aber auch schwer zu verstehen ...
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Offline jkarpa

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #26 am: 11. März 2016, 13:19:53 »
Bei toter Batterie blinkt der Abgeschleppte auch nicht ... Ihr habt Recht, aber diese Diskussion hat schon ein recht hohes Theorie zu Praxis Verhältnis ...  ;)

Im Überholverbot bleibt Ihr auch hinter dem Liegenbleiber stehen, weil Ihr ja nicht vorbei dürft, gelle?

Und jetzt los, drauf hauen!
Harr! Karpafahrt!
 

Offline KioKai

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #27 am: 11. März 2016, 13:31:12 »
Das ist wirklich nur Theorie. In §15a steht eigentlich nur das beide Fahrzeuge während des Abschleppens Warnblinklicht anhaben müssen.
Wenn die Batterie defekt ist und das Warnblinklicht nicht funktioniert, darf man sich auch nicht abschleppen lassen. Dafür gibt es geeignete Mittel,
z.B. die Erweiterung beim Zugfahrzeug mit einem über die AHK-Steckdose gespeistem ans Heck des defekten Fahrzeug angebrachten Rücklichtern.
Oder man ersetzt die Batterie.

Bei der Verfahrensweise das Warnblinklicht kurz vor dem Abbiegen auszuschalten, um den Fahrtrichtungsanzeiger zu nutzen, verstösst man ebenfalls während des Abbiegemoments gegen den §15a, weil eben in dieser Zeit nicht das Warnblinklicht angeschaltet ist.

Wie so oft im Leben.....einen Tod muss man sterben  /rotwerd

Gruß Kiokai
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Offline deepdiver

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #28 am: 11. März 2016, 13:46:30 »
Ich finde es aber sehr interessant, wie lückenhaft das ganze ist. Wie du eben geschrieben hast, KoiKai,
Zitat
Einen Tod muss man sterben
/nachdenk
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Offline wolle58

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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #29 am: 11. März 2016, 14:23:37 »
Bei toter Batterie blinkt der Abgeschleppte auch nicht ... Ihr habt Recht, aber diese Diskussion hat schon ein recht hohes Theorie zu Praxis Verhältnis ...  ;)

Im Überholverbot bleibt Ihr auch hinter dem Liegenbleiber stehen, weil Ihr ja nicht vorbei dürft, gelle?

Und jetzt los, drauf hauen!
Aufklärung: Wenn einer liegen geblieben ist darf dran vorbei fahren,überholen geht nur wenn sich beide Fahrzeuge bewegen. ( 45 Jahre Besitzer des
immer noch 1. Führerscheins) Man,da habe ich mir ja wirklich was gemerkt. /nachdenk  /weissnich

 PS: Wenn ich auf Zündung schalte geht alles,nur der Motor dreht noch nicht. :daumen
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Re:[Phase 2]: Blinker nur bei laufendem Motor?
« Antwort #29 am: 11. März 2016, 14:23:37 »