Wobei es damit nicht mehr legal ist 
Da irrst du mein Freund

das steht nirgends geschrieben . Woher die SW ihren Strom beziehen ist vollkommen egal
sie dürfen nur während der regulären Fahrt nicht leuchten . Ein Unterbrecherkontakt genügt !
Ich bin bei mir im Betrieb u.a. Sicherheitsbeauftragter für den Fuhrpark und muß mich mit TÜV - BG - rumschlagen bei Baumaschinen - Lkw - Pkw etc....
Nach hinten gerichtete oder rückwärtig angebrachte Arbeitsscheinwerfer gelten als sog.
Manövrierscheinwerfer und dürfen unter bes. Umständen
sogar während der Fahrt benutzt werden , wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört

Die SW dürfen jedoch in keinem Fall den Verkehr blenden oder behindern .
Für die Einhaltung ist der Fahrzeugführer verantwortlich !
gruß stepi