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  • #16 von Kumulus am 14 Sep 2018
  • Im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nur die kleinste eingetragene Reifengröße genannt. Alle weiteren Reifen-/Felgengrößen lassen sich in der COC nachlesen. Reifen und Felgen, die dort nicht aufgeführt sind, aber montiert werden sollen, müssen von TÜV, Dekra, GTÜ oder wie auch immer abgenommen und eingetragen werden.
  • #17 von zeko am 08 Oct 2019
  • Ich fahre jezt  205 80 r16   im winter mit   nur eibach 25mm hoherlegung federn.

    Fahrt noch jemand dise grosse?

    kann man tuv mit dem der grosse haben?
  • #18 von lillifit3 am 08 Oct 2019
  • siehe oben, bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei würde mit der Bereifung das Fahrzeug stillgelegt.
  • #19 von Falke am 08 Oct 2019
  • Ich fahre jezt  205 80 r16   im winter mit   nur eibach 25mm hoherlegung federn.

    Fahrt noch jemand dise grosse?

    kann man tuv mit dem der grosse haben?

    Kann schon, aber als Einzelabnahme und mit Eintragung und je nach Wollen oder Nichtwollen des Prüfers. Und wenn, dann aufpassen, dass die gewünschte Größe als zusätzliche Möglichkeit eingetragen wird; nicht dass Du hinterher die Seriengröße nicht mehr fahren darfst und stattdessen nur noch die 205er. ;) (Ich weiß nicht, wie das bei Euch in Kroatien gehandhabt wird).
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