Moin!
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Die Grenze von 30mm gibt es (offiziell) nicht mehr:
Es geht mir in diesem Fall nur um Höherlegungen über 30mm.
In einer früheren Version der "Personenschutzverordnung für PKWs" (keine Ahnung wie das Ding wirklich heißt) stand eine Vorgabe, dass bei Höherlegungen bis 30mm keine relevante Auswirkung bzgl. des Personenschutz (Fußgänger, Radfahrer, etc.) zu erwarten ist. Bei Höherlegungen über 30mm muss die Auswirkung auf den Personenschutz neu geprüft werden. In einer neueren Version ist dieser Passus ersatzlos gestrichen worden, aber die Grenze von 30mm wird weiterhin von den Prüfern im allgemeinen beibehalten.
Theoretisch kann jede beliebig große Höherlegung verbaut und eingetragen werden. Allerdings muss der TÜV/Dekra die Auswirkungen auf den Personenschutz (aber auch auf Anderes) prüfen. Ab welcher Höhe nun der Prüfer den erheblichen Mehraufwand betreibt, hängt vom Prüfer ab.
Mein Duster war direkt nach dem Umbau effektiv ca. 38mm höher und der Prüfer hat nicht mal mit der Wimper gezuckt. Wobei er die Gesamthöhe des Fahrzeugs mit 1,70m gemessen hat. In der Zulassungsbescheinigung von mir stand vorher aber eine Höhe von 1,625m bis 1,695m. D.h. auf dem Papier habe ich nur eine Höherlegung von 5mm.

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Um die Kurve aus dem Off-Topic zu kriegen: Mein Duster flattert nicht.

Gruß
Daniel