Autor Thema: Höherlegung und Hängerbetrieb  (Gelesen 27667 mal)

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Offline Volker

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #15 am: 05. Oktober 2010, 08:47:34 »
Vergess es einfach bezog sich nur auf Hofmann PDF
Spurverbreiterung

Volker
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Offline tomruevel

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #16 am: 05. Oktober 2010, 16:23:48 »
Moin,

eine Höherlegung des Duster spielt sich doch nur im cm Bereich ab (max.4cm). Glaubt Ihr wirklich, das 4cm im Hängerbetrieb eine Rolle spielen?

Glauben nicht aber wissen.
Ich hatte ein Fahrzeug bei war die nKupplunghöhe einige cm geringer als das Maß nach der Mindestnorm.
Was dann dazu geführt hatte, dass der Wohnwagen mit dem Deichselholm sehr leicht aufsetzte, an verkehrsberuhigten Maßnahmen. Das Stützrad konnte schon gar nicht dran bleiben.
Bei einem ganz klurzen Anhänmger mag das egal sein, aber je länger der Anhänger ist desto kritischer wird das.
Ist der Anhänger vorne zu hoch setzt also das Heck das Anhängers leicht auf.

Das wippt der Duster doch schon im normalen Fahrbetrieb 
Genau das ist die Situation wo ein längerer Anhänger gerne mal aufsetzt.
Grüsse
Thomas

 

DUSTERcommunity.de

Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #16 am: 05. Oktober 2010, 16:23:48 »

Offline Globetrotter

Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #17 am: 05. Oktober 2010, 16:28:10 »
Also.....wenn da wohl irgend so ne Richtlinie gilt dass der Kopf zwischen 35 und 42 cm haben sollte .....die starre von Rameder hat 49cm BEim 4x4 49,5cm. Dann nochmal 3 cm bin ich bei 52,5cm.
Diese Richtlini9en gilt angeblich nicht für Geländewagen........was ist ein Geländewagen?

Klar...wo kein Kläger da kein Richter. Aber was ist im Schadenfall?

Freund von mir (Servicemeister bei VW) hat mir nur neulich erzählt, dass die Cops bei uns da wohl gerade mal sehr spitz drauf sind. Sowohl bei Tieferlegungen als auch bei Höherlegungen.
Die ABE bei der AHK gilt nur bei Serienfahrwerk....änderst du was....Eintragung nötig!
Die Aussage habe ich auch von Fa. Hoffmann.
Die Klären gerade beim TÜV, welche Auswirkung  deren Höherlegung von  2,5cm auf den Hängerbetrieb hat.

Wenn es keine Probleme gibt - FREU!

Blöd wäre nur wenn man erst umbaut und dann die /doing bekommt.......oder erst im Falle eines Unfalles ....dann wirds richtig böse!

Du hast die Originale dran? MEss mal nach wie hoch da der Kopf sitz.....ich wette tiefer wie 49cm??
Duster \"Laureate\", 4x4, 1,5dCi, 110PS, Mahagonibraunmetallic, Mittelarmlehne, Lederlenkrad, AHK, ESP, Platin P53 mattschwarz mit 235/60-16 Geolandar A/T-S, Hofmann Spurplattn 18mm/24mm, stark getönte Scheiben, 3cm H&R Höherlegung
 

Offline tomruevel

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #18 am: 05. Oktober 2010, 16:45:10 »
Moin,

da habe ich was zu gefunden:
Campen.de

Bleibt nur noch zu klären ob der Duster tatasächlich ein Geländewagen ist und somit nicht unter die Gültigkeit dieser Norm fällt.

Hier finden sich die Kriterien dazu:
Wikpedia
Grüsse
Thomas

 

Offline STEPUHR

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #19 am: 05. Oktober 2010, 16:56:57 »
HIER mal Wikipedia

HIER mal die EU-Richtlinie, 67 Seiten über AHK.
Auf Seite 57 ist die Höhe vermasst, Abb. 30.

da steht unter anderem drin:
Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem
Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der
Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten.
Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des
Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.
-->>
HIER ist der Anhang 2.

Da steht unter anderem:
 4. Fahrzeuge der obengenannten Klassen M und N, die unter den in Abschnitt 4.4 genannten Ladungs- und Prüfbedingungen und nach den Definitionen und Abbildungen in Abschnitt 4.5 als Fahrzeuge für den Einsatz abseits der Strasse gelten (Geländefahrzeuge).

4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;   erfüllt für 4x4
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.    erfüllt für 4x4, ESP-ASR und siehe Duster-Lexikon

Ausserdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfuellen:
- Der vordere Überhangwinkel muß mindestens 25 Grad betragen,   erfüllt
- der hintere Überhangwinkel muß mindestens 20 Grad betragen,     erfüllt
- der Rampenwinkel muß mindestens 20 Grad betragen,                   erfüllt
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muß mindestens 180 mm betragen,    erfüllt
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muß mindestens 180 mm betragen,      erfüllt
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muß mindestens 200 mm betragen.        erfüllt

So, jetzt genug geschrieben.

Wenn Dein TÜV Stress macht, erst die 67 Seiten oben und dann die Richtlinie um die Ohren hauen !!
DU (4x4 ESP) HAST DEFINITIV EINEN GELÄNDEWAGEN und keinen VW-Bus.  /hahaha

Gruss Steffen

PS: Für 4x2 gilt: KEIN GELÄNDEWAGEN, den legt normalerweise auch keiner höher.


« Letzte Änderung: 05. Oktober 2010, 17:29:40 von stepuhr »
RR Sport TDV8-  3,6 L V8 Biturbo - 360 PS: 245 Km/h: Vollausstattung, Stollenreifen, 2 mechanische Differentialsperren, Luftfahrwerk und noch ganz viel Krempel drin dran und drunter......
 

Offline Exgolfer

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #20 am: 05. Oktober 2010, 22:37:05 »
Zitat
mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet
Frage: da dort nicht ausdrücklich zwischen Längs- und Querdifferential unterschieden wird, und die Lock-Funktion einer Längsdifferentialsperre gleich kommt, müsste die Definition doch eigentlich auch auf den 4x4 OHNE ESP zutreffen, oder?

Gruß

Exgolfer
 

Offline STEPUHR

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #21 am: 06. Oktober 2010, 08:40:28 »
Frage: da dort nicht ausdrücklich zwischen Längs- und Querdifferential unterschieden wird, und die Lock-Funktion einer Längsdifferentialsperre gleich kommt, müsste die Definition doch eigentlich auch auf den 4x4 OHNE ESP zutreffen, oder?
Nach Gesetzeslage, Ansicht eines TÜV-Ingenieurs und meiner bescheidenen Meinung nach  - NEIN.
Die LOCK-Funktion verriegelt nur den Antrieb der 2. Achse sowie die Kraftverteilung (1. Punkt der Anforderung) und ist keine (automatische) Sperre/Traktionshilfe im Sinne der üblichen Definition. Das ASR, in Verbindung mit dem ESP sowie mechanische Sperren gelten hier.
Der kurz übersetzte 1. Gang zählt hier nicht, die Anforderung nach einer Untersetzung gibt es hier ebenfalls nicht.

Zitat: "Die ggf. erforderliche Entscheidung hängt vom jeweiligen TÜV-Ingenieur ab. Wenn der eine Ahnung von Allradtechnik hat wird sie negativ ausfallen müssen."

Gruss S.

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #22 am: 06. Oktober 2010, 08:58:55 »
Zitat aus dem Duster-Lexikon:
Zitat
In der Schalterstellung "LOCK" wird das Allradantriebssystem so angesteuert,
dass es die Lamellenkupplung zwischen Vorder- und Hinterachse fest schließt
und so einen starren Durchtrieb zur Hinterachse realisiert. In dieser
Schalterstellung hat der Allradantrieb die Eigenschaften (positive wie
negative) wie ein Fahrzeug mit zuschaltbaren Allradantrieb, an dem die
zweite Antriebsachse zugeschaltet ist, bzw. wie bei einem Geländewagen mit
gesperrtem Mittendifferenzial.
Zitat
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
Zitat
Nach Gesetzeslage, Ansicht eines TÜV-Ingenieurs und meiner bescheidenen Meinung nach  - NEIN.
Die LOCK-Funktion verriegelt nur den Antrieb der 2. Achse sowie die Kraftverteilung (1. Punkt der Anforderung) und ist keine (automatische) Sperre/Traktionshilfe im Sinne der üblichen Definition.
ich dachte, Du hättest "die übliche Definition" in Deinem vorletzten Beitrag zitiert, - DARAUS kann ich allerdings keinen Widerspruch ableiten. Von "automatisch" war da nicht die Rede... /nachdenk, aber mir kann`s eh egal sein, da ich weder eine Höherlegung plane, noch die Auswahl meiner Fahrstrecken danach richte, ob ich NACH DEM GESETZT einen "Geländewagen" fahre ;)
 

Offline Globetrotter

Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #23 am: 06. Oktober 2010, 09:54:22 »
So.....das war ja ganz schön ausführlich!
Danke dir Step!!! HAst was gut.

Dann......hoch die Kiste  :klatsch 8)
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Offline Schneeboss

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #24 am: 09. Oktober 2010, 22:49:05 »
Hat jemand sein Duster schon höher gemacht? sind es wirklich 3 cm ? Ich bekomm denn 4x4 und ich überleg sie auch zu bestellen aber nur wenn es was bringt...
 

Offline STEPUHR

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #25 am: 10. Oktober 2010, 10:37:23 »
Wir warten leider alle noch auf unsere Duster, lt. H&R sind es 30 mm, was auch passen müsste.
Preis, Einbauzeit siehe Thread HIER.Höherlegung.
Gruss S.
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Offline STEPUHR

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #26 am: 26. Dezember 2010, 14:38:51 »
Da noch die Frage war: Höherlegung und Austragung AKH:
Ich habe die Original-AHK dran, 30 mm höhergelegt und den TÜV hat es einen toten Fisch interessiert.
Ausage: warum nachmessen, Vorschrift gilt bei Geländewägen eh nicht.

Gruss S.
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Offline Globetrotter

Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #27 am: 27. Dezember 2010, 08:05:11 »
Ging mir ähnlich.....mein Kugelkopf ist in der schwindel erregenden Höähe von 52cm!
Hat den TÜV gar net gejuckt!
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Offline robo

Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #28 am: 27. Oktober 2011, 19:38:34 »
Hallo zusammen,

ich muss hier nochmal nachhaken - nächste Woche kommt mein Duster 4x4 110 dci und der wird dann gleich höhergelegt.  :) Habe heute den Termin zur Abnahme beim TÜV Rheinland gemacht, als ich beiläufig von der AHK (die will ich auch noch anbauen lassen) gesprochen habe meinte der Herr gleich, dann passen Sie bloß auf, dass die nicht zu hoch kommt. Bei 42cm ist Schluss! Da ich zuvor alle threads zum Thema hier gelesen habe, war ich mir eigentlich sicher, dass die AHK kein Problem wird. Eine Ausnahmereglung für Geländewagen gäbe es nicht!!! Der Mann schien mir kompetent - Dipl. Ing., der auch die 19.2/19.3 Abnahmen macht.
Gibt es den eine AHK für den Duster die beim Serienduster in 37cm Höhe liegt oder gibt es gar eine, die man in der Höhe verstellen kann?

Vielen Dank.

Gruß

robo

 

Offline STEPUHR

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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #29 am: 27. Oktober 2011, 21:54:15 »
Der liebe Mann ist leider NICHT kompetent !

Das ist eindeutig geregelt, zumindest für die 4x4-Fraktion
Frag mich jetzt nicht wo ich das damals geschrieben habe ???


HIER
HIER
HIER

Nee, HIER AUSFÜHRLICH mit Quellenangaben

Das wurde mir inzwischen auch vom TÜV exakt so bestätigt.


Gruss S.
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Re:Höherlegung und Hängerbetrieb
« Antwort #29 am: 27. Oktober 2011, 21:54:15 »