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  • #16 von jack79 am 19 Aug 2020
  • Wie schaut es eigentlich mit der Neuwagengarantie aus wenn man sich div. Optionen freischaltet?
  • #17 von lajo am 19 Aug 2020
  • Niemand wird es merken und man aktiviert eingebaute Funktionen, es sollte also keinen Einfluss auf die Garantie haben. Im schlimmsten Fall kann die Werkstatt versuchen, Garantieansprüche auf das geänderte Steuergerät ablehnen, andere Komponenten kommen nicht einmal in Frage.
  • #18 von KioKai am 19 Aug 2020
  • Wie schaut es eigentlich mit der Neuwagengarantie aus wenn man sich div. Optionen freischaltet?

    rechtlich ist die weg.
  • #19 von lajo am 19 Aug 2020
  • rechtlich ist die weg.
    Warum wäre sie? Meinst du, dass wenn ich etwas im Tacho umstelle, die Garantie auf den Motor (z. B.) ist weg?
  • #20 von Falke am 19 Aug 2020
  • Warum wäre sie? Meinst du, dass wenn ich etwas im Tacho umstelle, die Garantie auf den Motor (z. B.) ist weg?

    Genau so sähe es aus, und zumindest würde man etliche Probleme haben, rechtlich damit durchzukommen.  ;)
  • #21 von Peter66 am 20 Aug 2020
  • Genau so sähe es aus, und zumindest würde man etliche Probleme haben, rechtlich damit durchzukommen.  ;)

    Im ersten halben Jahr der Garantie kehrt sich die Beweislast noch nicht um. Also muss man Dir nachweisen, dass Deine "Manipulation" den Defekt erzeugt hat... später könnte es im Zweifel schwierig werden, muss aber nicht.

    Davon abgesehen darf man ja auch Reifen selber wechseln...und verliert nicht sofort die Garantie auf die Radaufhängung ;-)
  • #22 von KioKai am 20 Aug 2020
  • Zwischen einem Reifenwechsel und einem Eingriff in die Programmierung, mittels unautorisierter Software, aus dubiosen Quellen, gibt es aber schon deutliche Unterschiede  ;)
  • #23 von lajo am 20 Aug 2020
  • Zwischen einem Reifenwechsel und einem Eingriff in die Programmierung, mittels unautorisierter Software, aus dubiosen Quellen, gibt es aber schon deutliche Unterschiede  ;)
    Welche denn? Wenn ich ein Teil selbst kaputtmache, kann ich ja mit keiner Garantie auf dieses Teil mehr rechnen. Mich würde aber sehr interessieren, warum dadurch die Garantie auf andere, völlig unabhängige Teile erlöschen würde. Die Werkstatt muss doch die Kausalität nachweisen, sonst dürfte man nicht einmal ein Wischerblatt oder einen Lautsprecher ersetzen.
  • #24 von Peter66 am 21 Aug 2020
  • Zwischen einem Reifenwechsel und einem Eingriff in die Programmierung, mittels unautorisierter Software, aus dubiosen Quellen, gibt es aber schon deutliche Unterschiede  ;)

    Das kommt auf den Horst an, der die Reifen wechselt!  ;)
  • #25 von Peter66 am 21 Aug 2020
  • ...Mich würde aber sehr interessieren, warum dadurch die Garantie auf andere, völlig unabhängige Teile erlöschen würde. ...

    Tut sie nicht... dazu gibt es inzwischen genügend Urteile  ;)
  • #26 von KioKai am 21 Aug 2020
  • Wer versichert denn das eine Software aus Russland genau nur die Codierung ändert die man gedenkt zu ändern. ;)
  • #27 von lajo am 22 Aug 2020
  • Niemand, aber das hat nichts mit der Garantie zu tun. Wenn die Werkstatt die Garantie ablehnt, muss sie auch begründen, warum. "Sie haben bestimmt irgendwas irgendwo modifiziert" reicht nicht. Eine durch die Standard-OBD-Schnittstelle zugängliche Variable zu ändern ist kein Eingriff in die Software. Auch wenn die Werkstatt z. B. die Rückfahrkamera freischaltet, passiert nichts anderes. Wenn die Werkstatt meint, man hat durch die Modifikation einen Fehler verursacht, muss sie es auch nachweisen.
  • #28 von lillifit3 am 22 Aug 2020
  • Wer hat die Autorisierung für die Freischaltung erteilt? Wer garantiert beim Einsatz einer Software, die im Reverseengineering erstellt wurde, dass die Änderung, die vorgenommen wurde einwandfrei ist? Soweit mir bekannt, übernimmt der Anwender die alleinige Verantwortung für den Einsatz. Seit wann hat der Anwender Kenntnisse über den vollen Funktionsumfang des Programms, das werksseitig zur Verfügung gestellt wird? Ferner, die autorisierten Werkstätten, die Softwareänderungen 'vornehmen', machen dieses nicht in Eigenverantwortung. Hierfür wird eine direkte gesicherte Verbindung zum Hersteller bzw. Server hergestellt, bei der sichergestellt ist, dass keine Zugriffe oder Abgriffe während der Verbindung vorgenommen werden können. Die dann erfolgten Einfriffe werden entweder durch CoC oder ABE dokumentiert. Noch einmal zur Erinnerung: Es gibt verschiedene Eingriffsebenen in den Steuergeräten. Jede Änderung wird dokumentiert. Diese Dokumentation findet mit Sicherheit nicht auf einer Ebene statt, auf die die OBD DDT4all Software Zugriff hat. Unauthorisierte Änderungen an betriebswichtigen Geräten, hierzu zählen alle Steuergeräte, führen deshalb auch zum Verlust der Garantie und Gewährleistung, siehe AGB(andere Komponenten lasse ich hier unberücksichtigt). Ich finde es schon interessant, dass es immer noch Leute gibt, die denken, dass Fahrzeughersteller über einen unzureichenden juristen Erfahrungshorizont verfügen, und dass Leute mit Gedankenkonstrukten eine vermeintliche Lücke gefunden haben zu scheinen, die weder existiert noch jemals juristisch validiert wurden. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, mit entsprechenden Aktenzeichen aus entsprechenden Prozessen.
  • #29 von lajo am 22 Aug 2020
  • Hierfür wird eine direkte gesicherte Verbindung zum Hersteller bzw. Server hergestellt, bei der sichergestellt ist, dass keine Zugriffe oder Abgriffe während der Verbindung vorgenommen werden können.
    Ist bei Renault nicht der Fall, es gibt autorisierte Werkstätte ohne Onlineverbindung zu Renault, deshalb funktioniert CAN Clip auch offline. Sogar Firmwareupdates kann man offline mit der Reprog DVD machen...

    Die dann erfolgten Einfriffe werden entweder durch CoC oder ABE dokumentiert. Noch einmal zur Erinnerung: Es gibt verschiedene Eingriffsebenen in den Steuergeräten. Jede Änderung wird dokumentiert. Diese Dokumentation findet mit Sicherheit nicht auf einer Ebene statt, auf die die OBD DDT4all Software Zugriff hat.
    Das ist ein Gerücht, das nie nachgewiesen oder demonstriert wurde. Das einzige was in den Steuergeräten protokolliert wird sind die Firmwareupdates, nicht aber die Konfigurationsänderungen.

    Unauthorisierte Änderungen an betriebswichtigen Geräten, hierzu zählen alle Steuergeräte, führen deshalb auch zum Verlust der Garantie und Gewährleistung, siehe AGB(andere Komponenten lasse ich hier unberücksichtigt).
    Ich kenne die deutsche AGB nicht, ich habe ja ein ungarisches Auto. In der ungarischen AGB steht nichts ähnliches, nur dieser Passus:
    Die DACIA-Garantie deckt Folgendes nicht ab:
    ...
    Schäden an Fahrzeugteilen die modifiziert wurden und aus der Modifikation folgende Schäden an anderen Teilen oder Komponenten des Fahrzeugs.
    ...


    Vielleicht ist die deutsche AGB anders, aber was du da schreibst ist völlig unrealistisch und meiner persönlichen und laeinhaften Meinung nach auch vor Gericht unmöglich zur Geltung zu bringen.
  • #30 von KioKai am 22 Aug 2020
  • Das ist ein Gerücht, das nie nachgewiesen oder demonstriert wurde. Das einzige was in den Steuergeräten protokolliert wird sind die Firmwareupdates, nicht aber die Konfigurationsänderungen.


    Wenn das ein Gerücht sein soll, dann ist die gegenteilige Behauptung auch nichts anderes.
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