Seiten:
Actions
  • #31 von Dusty AC am 07 Dec 2012
  • Meine Meinung zum Thema LPG, Tankgrösse und AHK. Ich selber habe werksseitig LPG und auch schon werkseitig (AH) eine starre AHK.

    Die Sache mit der Tankgrösse ist aus meiner Sicht ein Sicherheitsfaktor oder nennen wir es Risikoabschätzung von Dacia, wenn man werkseitig nur einen kleinen Tank einbaut und auch ein größerer ginge bzw. geht. Vielleicht ist es auch eine Auflage vom KBA für die Zulassung.

    Je größer der Tank des kleiner der Abstand zur AHK.
     Umrüster interessiert das bestimmt nicht, denn die schauen sicherlich nicht nach, was vom KBA erlaubt ist oder nicht. Die montieren nur was passt bzw. reingeht oder was der Kunde wünscht. Sie legen gerade mal die Leitungen und Anschlüsse so, wie sie auf dem LPG Lehrgang - den sie ja brauchen - gezeigt wird.


    Also zwei unterschiedliche Sachen LPG Tank vom DACIA Autohaus oder Dacia-Werk und LPG vom Umrüster. Wenn Dacia die LPG-Tauglichkeit bescheinigt, dann gehen die sicherlich nicht von Tanks mit 70 und 90 Liter (vielleicht sollten die nächsten Anfrager einmal anfragen ob LPG mit einem 70,80 oder 90 Liter Tank geht) aus. Wie gesagt ist nur meine Meinung oder mein Gedanken.

    Gruß Hans
  • #32 von Spriti99 am 07 Dec 2012
  • So kannste das nicht sehen. Jeder Umbau muß beim Tüv abgenommen werden. Also kann der Nachrüster nicht machen wie er will. Dann sind die Tanks so sicher gebaut, dass da relativ wenig passieren kann. Und Dacia lässt die Gasanlage auch erst nach der Produktion nachrüsten.
  • #33 von PD am 07 Dec 2012
  • Hallo zusammen,

    der Beitrag ist zwar schon etwas länger still, aber ich hätte da noch eine Frage!

    Mein Duster hat die Werks LPG Anlage,
    jetzt wüßte ich gerne ob ich die AHK selber anbauen kann, oder ob das nur die Fachwerkstatt darf?

    Gruß
    Stephan

    Hi Stephan,

    ich habe auch nach einer AHK geschaut. Bei den Anbietern, die ich gefunden habe steht:
    Einbau nur durch einen 'LPG-Umrüster'!!
    Möglicherweise muss beim nachträglichen Einbau einer AHK der Tank oder die Leitungen entfernt werden um die AHK montieren zu können.
    Ich würde da lieber erst mal den AHK-Anbieter fragen ob die AHK selber angebaut werden darf.

    Gruß
    PD
  • #34 von Spriti99 am 07 Dec 2012
  • Nein, es muß nichts an der GAsanlage irgendwie dran oder abgemacht werden oder sonst irgendwie verändert werden.
  • #35 von BR130 am 07 Mar 2017
  • Rein interessehalber... was hat die AHK mit der LPG-Anlage zu tun?
    Ich hatte vorher einen Niva mit LPG und beim dem musste ich den Tank in den Kofferraum packen, weil ich die AHK drunter hatte, die 1,5t ziehen konnte... da hatte der Tank unten einfach keinen Platz.... weil die AHK sich nicht nur rechts und links im Stoßfängerträger verschraubt war, sondern auch noch mittig ein Bügel zentral mit der Karosse verschraubt war. Die leichtere Version der AHK hatte den Bügel nicht... Das war aber keine "TüV-Grundsatzfrage" sondern, eine des Platzes.
    Man muss einfach in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachschauen...
    Punkt 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) müsste ww. AHK lt. EGTG/ABE  stehen (Abkürzung wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung oder mit Allgemeiner Betriebserlaubnis)  ist der Vermerk dort ist das Fahrzeug für den Anbau einer abnahmefreien Anhängerkupplung mit EU-Zulassung vorgesehen, steht es nicht dort drin, mal die beim Kauf erhaltene COC (Certificate of Conformity) zur Hand nehmen und die Zulassungsstelle aufsuchen, ggf. wurde der Eintrag nur "vergessen"
    Nach § 19 Abs. 3 StVZO ist keine Abnahme oder Eintragung nötig wenn die Anhängerkupplung über eine EU-Zulassung verfügt (Prüfzeichen mit e beginnend). Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist, eine weitere Prüfung des Anbaus ist dann nicht erforderlich. Man muss dann auch keine weiteren Bescheinigungen mitführen. (hat es "nur" eine ABE, muss diese mitgeführt werden).

    Rüste ich LPG nach ändert mir niemand meinen Eintrag in Nr. 22, und es sollte mich verwundern, wenn das bei den Werks-LPGern passiert wäre...

    Die Gasanlage wird vom TüV abgenommen, da ist es wie immer in der Zunft ... der Eine so, der andere so. Ein Stück ermessen ist dabei, hier muss aber der Umrüster stets so bauen, das die Sache abnahmefähig ist. Die Werksanlage wurde so angebaut, das die EU-Zulassung des Fahrzeuges erhalten bleibt, das ist am Eintrag in 22 erkennbar.
    Lasse ich LPG einbauen und rüste die Kupplung nach ... ist das auch genauso möglich, denn der Tüver muss bei seiner Abnahme darauf achten, das die EU-Zulassung des Fahrzeuges erhalten bleibt, wenn in 22 weiterhin die AHK drin bleibt... will der Kunde einen großen Tank oder einen Umbau, der das nicht erlaubt muss die Bemerkung aus Nr. 22 gestrichen werden...
    Ist die aber drin, ist es rechtlich auf jeden Fall möglich weiterhin die AHK ohne weiteres zu montieren... ist es dann praktisch wg. Teilen die dauerhaft (d.h.nicht nur während des Abauens, sondern auch danach) im Wege sind ummöglich... haben zwei gepfuscht... Umrüster und Prüfer. Im Normalfalle sollten die Tanks und die AHK sich nicht im Wege sein... Möglich ist, das man besser erst die AHK montiert, dann die LPG Anlage... um den Tank nicht für die Montage wieder abnehmen zu müssen und eine neue Gasprüfung zu brauchen...

  • #36 von KioKai am 07 Mar 2017
  • Rein interessehalber... was hat die AHK mit der LPG-Anlage zu tun?


    Nichts, hast du doch auch selbst geschrieben und kannst alles in diesem Thread ab Beitrag #8 bestätigt lesen.  ;)
  • #37 von BR130 am 07 Mar 2017
  • Nichts, richtig aber auch nach #8 gab und gibt es immer wieder zweifelnde die bei uninformierten Leuten nachfragen, die zwar irgendwas wissen, aber nicht warum, für welches Fahrzeug und wie man das feststellt.
    Daher meine eher rhetorisch gemeinte Frage... (die hier offenbar nicht so ankommt..?)
    die dann ... dem Blick in die Zulassung ... ihre Auflösung fand...
    Mit diesem Wissen ausgestattet, braucht man nun nicht mehr telefonieren und sich widersprechende Angaben a`la "wir hatten mal früher bei einem" einzufangen, sondern nur in die eigene Zulassung schauen... steht dort mindestens "ww.AHK lt. EGTG*" braucht man nur eine AHK mit eZeichen keinen Tüver.... ganz egal was das Fahrzeug sonst so auszeichnet...
    Steht das dort nicht .... wird´s es erst schwieriger. AHK ohne EU-Zulassung oder E-Prüfzeichen müssen nach Anbau durch DEKRA oder TÜV geprüft werden. Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert und nach bestandener Prüfung eine Änderungsabnahme erstellt. Die ist dann mitzuführen oder in die Papiere einzutragen.
    Versetz Dich in die Lage der "Kontrollorgane", woher z.B. weiß die Rennleitung bei einer Kontrolle ob ein (LPG-)Fahrzeug eine AHK haben darf oder nicht? Wenn ja welche, welche nicht? Die gucken in Nr. 22, finden dort den richtigen Eintrag und krabbeln "achteraus" checken das e Zeichen... das beginnt mit E12 oder E14, wenn die Jungs gut sind gucken sie wenigsten danach um ggf. eine plumpe Teilefälschung zu entlarven. oder finden keinen Eintrag in 22, verlangen die Änderungsabnahme.... haste nicht... gut Gefahrenprognose, stillgelegt die Kiste.
    Würde meinen 99% aller TN können nun selbst feststellen, ob ihr Fzg. eine AHK haben darf, ohne zum TüV zu müssen.
  • #38 von Falke am 06 May 2017
  • Ich denke mal, das einzig wirkliche Problem könnte auftreten, wenn der Gastank zu dicht am Trägerrahmen der AHK sitzt und damit durch Vibrationen und Scheuern ein mechanischer Abrieb an der Tankwandung entstehen könnte (Erhitzung, Funkenbildung). Aber wenn ich mir die einzelnen, angebotenen Anhängerkupplungen für den Duster so anschaue, bezweifle ich, dass es da so große Risiken gibt, es sei denn, der Tank ist überdimensional groß. Der Anbau von AHK interessiert den TÜV eigentlich nicht, denn der ist nicht eintragungs - bzw. zulassungspflichtig. Im eigenen Interesse sollte man da aber nicht pfuschen.
     
  • #39 von BR130 am 07 May 2017
  • Zitat
    Ich denke mal, das einzig wirkliche Problem könnte auftreten, wenn der Gastank zu dicht am Trägerrahmen der AHK sitzt und damit durch Vibrationen und Scheuern ein mechanischer Abrieb an der Tankwandung entstehen könnte (Erhitzung, Funkenbildung).
    Das ist schon richtig, nur ist es so, dass diese Gesichtspunkte bei der Montage der LPG Anlage zu beachten sind, daher muss ja deren Einbau geprüft werden. Die LPG Anlage, egal ob werkseitig oder nachträglich eingebaut muss so abgenommen sein, das kein Konflikt mit einer etwaigen AHK möglich ist. Der Prüfer muss dabei eben das von Dir gesagte beachten undzwar unabhängig davon ob die AHK schon dran ist oder noch nicht. Er muss immer davon ausgehen, das jederzeit eine dran kommt wg. Nr. 22. Passt die AHK nicht mehr dran, weil Teile der LPG stören, muss der Prüfer den Eintrag aus Nr. 22 bei der Eintragung der Gasanlage streichen.
  • #40 von svenevs am 18 Jun 2017
  • Guten Tag Gemeinde.
    ich werde mir eine ahk einbauen.
    7 oder 13 polig? hm...
    ist nur für normale lumpige Anhänger (hab keinen eigenen, max zum leihen mal)
    nun hab ich gelesen das 13 nur bei Wohnwagen benötigt werden, ja verstehe ich auch. nur was ist vorzugsweise an anhängern verbaut?
    ich habe diese woche einen fahrradträger für die ahk gesehen mit 13 polen...
    sinn erschließt sich bei mir nicht.
    ich will einfach nur wissen womit ich am wenigsten probleme habe, wenn ich mir einen hänger leihe, oder später mal kaufe...
    es gibt aber auch adapter für beides....
    also ich suche bitte eine Kaufempfehlung für den e-satz, weil einmal eingebaut ist eingebaut...
    lg sven
  • #41 von BR130 am 18 Jun 2017
  • Da musst Du schon selbst abschätzen, was die Anhänger so dran haben die Du fahren wirst. Da es für beide Varianten Adapter gibt wäre es (fast) egal. Beachte aber der Adapter von 7 auf 13 Pole gibt eben nur 7 Pole durch. Falls Du also z.b. einen Wohnwagen anhängst und die übrigen 4 Pole genutzt werden sollen wird das nicht gelingen.  Wenn Du aber eine 13er anbaust und Du nur einen einfachen E-Satz verwendest der auch nur 7 Pole nutzt....
    Also ich habe eine 13polige, angeschlossen wie eine 7polige, einen Adapter im Handschuhfach und wenn ich der Meinung bin ich brauche die übrigen 4 Pole noch... rüste ich die vorhandene Dose mit den fehlenden Kabeln nach.
  • #42 von KioKai am 18 Jun 2017
  • Mein Rat wäre, der Variante von BR130 entsprechend, einen 7 pol. E-Satz mit 13 pol. Steckdose.
    Die Steckdose ist sehr günstig zu bekommen, liegt natürlich bei 7 pol. E-Satz nicht bei, stattdessen die 7 pol.
    Da aber die meisten "normalen Hänger" bereits mit der 13 pol. ausgestattet sind, ist das wohl die bessere Lösung.

    Oder du kaufst einen 13 pol. E-Satz, hast dann gleich die Steckdose dabei, und schließt diesen nur wie ein 7 pol. an.
    Falls du später dann mal umsteigen möchtest, z.B. einen Wohnwagen oder Pferdeanhänger oder was auch immer, kannst du
    die übrigen Leitungen ja noch anschließen.
  • #43 von svenevs am 18 Jun 2017



  • ...]   Da aber die meisten "normalen Hänger" bereits mit der 13 pol. ausgestattet sind,  [...


  • #44 von svenevs am 18 Jun 2017
  • das ist was ich wissen wollte.
    dann werde ich lieber 13 kaufen und 7 anschließen. das ist genauso "günstig" wie 7 kaufen + 13er stecker...
  • #45 von KioKai am 18 Jun 2017
  • das ist was ich wissen wollte.
    dann werde ich lieber 13 kaufen und 7 anschließen. das ist genauso "günstig" wie 7 kaufen + 13er stecker...

    würde ich so machen, denn der 13 pol. E-Satz ist unbedeutend teurer und du gehst auf Nummer sicher.

    Habe erst vor wenigen Monaten einen "normalen Hänger" gekauft und dabei feststellen dürfen das gut 90% der heute produzierten
    Hänger den 13 pol. Stecker haben.
Seiten:
Actions