Rein interessehalber... was hat die AHK mit der LPG-Anlage zu tun?
Ich hatte vorher einen Niva mit LPG und beim dem musste ich den Tank in den Kofferraum packen, weil ich die AHK drunter hatte, die 1,5t ziehen konnte... da hatte der Tank unten einfach keinen Platz.... weil die AHK sich nicht nur rechts und links im Stoßfängerträger verschraubt war, sondern auch noch mittig ein Bügel zentral mit der Karosse verschraubt war. Die leichtere Version der AHK hatte den Bügel nicht... Das war aber keine "TüV-Grundsatzfrage" sondern, eine des Platzes.
Man muss einfach in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachschauen...
Punkt 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) müsste ww. AHK lt. EGTG/ABE stehen (Abkürzung wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung oder mit Allgemeiner Betriebserlaubnis) ist der Vermerk dort ist das Fahrzeug für den Anbau einer abnahmefreien Anhängerkupplung mit EU-Zulassung vorgesehen, steht es nicht dort drin, mal die beim Kauf erhaltene COC (Certificate of Conformity) zur Hand nehmen und die Zulassungsstelle aufsuchen, ggf. wurde der Eintrag nur "vergessen"
Nach § 19 Abs. 3 StVZO ist keine Abnahme oder Eintragung nötig wenn die Anhängerkupplung über eine EU-Zulassung verfügt (Prüfzeichen mit e beginnend). Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist, eine weitere Prüfung des Anbaus ist dann nicht erforderlich. Man muss dann auch keine weiteren Bescheinigungen mitführen. (hat es "nur" eine ABE, muss diese mitgeführt werden).
Rüste ich LPG nach ändert mir niemand meinen Eintrag in Nr. 22, und es sollte mich verwundern, wenn das bei den Werks-LPGern passiert wäre...
Die Gasanlage wird vom TüV abgenommen, da ist es wie immer in der Zunft ... der Eine so, der andere so. Ein Stück ermessen ist dabei, hier muss aber der Umrüster stets so bauen, das die Sache abnahmefähig ist. Die Werksanlage wurde so angebaut, das die EU-Zulassung des Fahrzeuges erhalten bleibt, das ist am Eintrag in 22 erkennbar.
Lasse ich LPG einbauen und rüste die Kupplung nach ... ist das auch genauso möglich, denn der Tüver muss bei seiner Abnahme darauf achten, das die EU-Zulassung des Fahrzeuges erhalten bleibt, wenn in 22 weiterhin die AHK drin bleibt... will der Kunde einen großen Tank oder einen Umbau, der das nicht erlaubt muss die Bemerkung aus Nr. 22 gestrichen werden...
Ist die aber drin, ist es rechtlich auf jeden Fall möglich weiterhin die AHK ohne weiteres zu montieren... ist es dann praktisch wg. Teilen die dauerhaft (d.h.nicht nur während des Abauens, sondern auch danach) im Wege sind ummöglich... haben zwei gepfuscht... Umrüster und Prüfer. Im Normalfalle sollten die Tanks und die AHK sich nicht im Wege sein... Möglich ist, das man besser erst die AHK montiert, dann die LPG Anlage... um den Tank nicht für die Montage wieder abnehmen zu müssen und eine neue Gasprüfung zu brauchen...