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  • #1 von FunDusty am 08 Aug 2019
  • Wie aus den Medien zu entnehmen ist, verstößt die Erhebung einer CO2-Steuer gegen das Grundgesetz.
    Dürfen wir nun erwarten, dass die in die KFZ-Steuer integrierte CO2-Abgabe rückerstattet wird?

  • #2 von wilbur am 09 Aug 2019
  • Da wird ganz einfach das GG geändert.......da sind sich alle Parteien einig, wo geld abzu schöpfen geht wir alles machbar gemacht.
    Auch wird die erst mal verhinderte Maut kommen......
  • #3 von InDiBa am 09 Aug 2019
  • Sorry, aber hier in Germanistan entscheiden nicht Medien, ob eine geplante Steuer verfassungswidrig sein könnte sondern ausschließlich der BGH. Und so weit sind all die Entwürfe noch gar nicht ausgegoren, dass dieser sich damit befassen würde.

    Tatsächlich aber hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags eine Studie erstellt, in der er feststellt, dass es bei gewissen Gestaltungsvarianten der geplanten CO2-Steuer Bedenken geben könnte. Das heißt aber gleichzeitig, dass es andere Gestaltungsvarianten geben kann, die sicher verfassungskonform sein können.

    Wer mag, kann sich hier informieren, bevor er/sie hier marktschreierische Überschriften verbreitet:

    ->  https://www.bundestag.de/resource/blob/653722/918056e18ab9171e66bcaa960fcfccb8/WD-4-094-19-pdf-data.pdf

    Viele Grüße aus Berlin
    Norbert
  • #4 von tomruevel am 09 Aug 2019
  • Tatsächlich aber hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags eine Studie erstellt, in der er feststellt, dass es bei gewissen Gestaltungsvarianten der geplanten CO2-Steuer Bedenken geben könnte. Das heißt aber gleichzeitig, dass es andere Gestaltungsvarianten geben kann, die sicher verfassungskonform sein können.

    Moin,

    eben.

    Damit die Überschrift zum Beitrag überhaupt stimmen könnte müßten zwei Dinge erfüllt sein.

    Es müßte festgelegt sein wie diese Steuer gestaltete sein soll und es muß gerichtlich festgestellt worden sein dass die Gestaltung nicht verfassungskonform ist.
    Beides hat bisher nicht stattgefunden.
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