Autor Thema: Dashcams sind nun doch erlaubt!  (Gelesen 30112 mal)

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Re: Dashcams sind nun doch erlaubt!
« Antwort #30 am: 08. Januar 2020, 12:40:40 »
Es hat sich an der Rechtslage nichts geändert. Die Dashcam war wahrscheinlich keine Dashcam. Aber das läßt sich nur sicher verifizieren, wenn das Fabrikat bekanntgegeben würde. Wenn die Vorschriften zum Betreiben einer Dashcam eingehalten werden, werden auch von Seiten der Polizei keine Einwände erhoben betreffend des Datenschutzes. Eine Auswertung kann die Polizei trotzdem durchführen, da es zur Ermittlung von Straftaten notwendig sein kann. Aber dieses Thema ist bereits lange und ausführlich besprochen worden.
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Re: Dashcams sind nun doch erlaubt!
« Antwort #31 am: 08. Januar 2020, 19:17:01 »
 
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Re: Dashcams sind nun doch erlaubt!
« Antwort #31 am: 08. Januar 2020, 19:17:01 »

Offline Falke

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Re: Dashcams sind nun doch erlaubt!
« Antwort #32 am: 08. Januar 2020, 23:46:08 »
Das Urteil in Gänze:

->

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=85141&pos=0&anz=1

Viele Grüße aus Berlin
Norbert

Und was sagt einem das mal wieder: Grau ist alle Theorie, und nachdenken ist auch nicht drin: Auf der einen Seite verstößt eine solche Daueraufnahme via Dashcam gegen alle möglichen oder auch unmöglichen Persönlichkeitsrechte, und auf der anderen Seite können die Aufnahmen einer solchen Kamera für die Unfallklärung herbeigezogen werden. Nun wird aber wohl kaum irgendein Verkehrsteilnehmer - vor allem kein direkt an einem Unfall beteiligter - hellseherische Fähigkeiten haben und sich denken: "Gleich knallt´s; da schalte ich doch mal eben schnell die Kamera ein!". D.h. im Klartext: Wenn das Ding nicht ohnehin schon dauerhaft läuft (was ja an sich nicht statthaft ist), gibt es auch keine Aufnahme vom Geschehen.  /crazy :D   
Gruß    Falke
 

Offline lillifit3

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Re: Dashcams sind nun doch erlaubt!
« Antwort #33 am: 09. Januar 2020, 06:23:34 »
In der Begründung wird klar und deutlich darauf abgehoben, dass es auch zukünftig Einzelfallentscheidungen sind, die zur Heranziehung und Auswertung von Dashcamaufzeichnungen führen. Es wird auch zukünftig keine generelle Erlaubnis geben Dashcams anlasslos zu betreiben, bis ein neues Urteil dieses ändert oder sich die Gesetzeslage ändert, bestätigt durch höchstrichterliche Rechtsprechung mit generalisierender Wirkung. Übrigens, die in Deutschland dazu produzierten Gesetze beruhen auf EU-Recht.
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Re: Dashcams sind nun doch erlaubt!
« Antwort #33 am: 09. Januar 2020, 06:23:34 »