In der Begründung wird klar und deutlich darauf abgehoben, dass es auch zukünftig Einzelfallentscheidungen sind, die zur Heranziehung und Auswertung von Dashcamaufzeichnungen führen. Es wird auch zukünftig keine generelle Erlaubnis geben Dashcams anlasslos zu betreiben, bis ein neues Urteil dieses ändert oder sich die Gesetzeslage ändert, bestätigt durch höchstrichterliche Rechtsprechung mit generalisierender Wirkung. Übrigens, die in Deutschland dazu produzierten Gesetze beruhen auf EU-Recht.