Guten Morgen, jetzt kommt der Beitrag des Österreichers, da es ja unter Anderem wieder mal um die österreichischen Vorschriften geht:
Zitat des ÖAMTC: "Die Warnweste ist zwar nur für den Lenker vorgeschrieben, es wird allerdings empfohlen, für jede Person im Fahrzeug eine Warnweste mitzuführen" Zitat Ende.
Weiters im Falle des Falles immer an die drei "W" denken: Warnblinker, Warndereieck, Warnweste.
Das Tragen der Warnweste ist beim Verlassen (also bereits beim Aussteigen) vorgeschrieben! Daher entfällt "eigentlich" die Unterbringung im Kofferraum. Insassen, die keine Warnweste zur Verfügug haben, müssen entweder im Fahrzeug bleiben oder sich hinter geeigneten Objekten (Leitschienen...) in Sicherheit bringen. Ein Aufenthalt solcher Personen auf der Fahrbahn ist verboten! Die Unterbringung der Warnwesten in den Taschen auf der Rückseite der Vordersitze hat sich bewährt. Die Benützung der Warnweste ist auf Autobahnen und Autostrassen im Unfall- oder Pannenfall zwingend vorgeschrieben, auf allen anderen Strassen empfohlen.
Übrigens kontrolliert die Polizei in Östererich überall (also nicht nur auf Autobahnen und -strassen), ob die Warnweste mitgeführt wird.
Für uns Österreicher sind solche Gesetzesregelungen längst "normal", siehe Tempo 130 auf Autobahnen oder auch Vignettenpflicht, daher verstehe ich (persönlich) die Aufregungen nicht wirklich.
lG M