Laut dem netten Herrn TÜV darf ein Fahrradträger, der auf der Anhängerkupplung eines PKWs angebracht ist nur ein Fahrrad transportieren.
Und ABE hin oder her: Wenn man den "bissle umbastelt" ist die ABE hinfällig.
Abgesehen davon: je nachdem wie hoch das Rad sitzt und was es für ein Rad ist ist die Stabilität nicht die Beste.
Im Gelände absolut unbrauchbar ......
Gruss S.