Autor Thema: Höherlegung Duster  (Gelesen 698330 mal)

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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1110 am: 19. August 2018, 09:33:30 »
Moin Aandalf,

Terranger hatte mal 235/70r16 auf den Stahlfelgen auf dem Vorführwagen, Bilder findest Du im Netz.
Inzwischen sind auf Ihrer Homepage noch maximum 225/70r16 aufgeführt, was bei 30mm Höherlegung aber sehr gut Harmoniert.
Mach doch einfach mal ein 30er Fahrwerk drunter, Deine Spurverbreiterung, und schau Dir die Sache erst wieder an.
Einen 215/70r16 solltest Du ohne grösseren Aufwand durch den TÜV bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Hugo
 
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Offline Andalf

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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1111 am: 02. September 2018, 23:22:19 »
Hey Leute,

hat jemand Erfahrungen mit den Mudster FW?

Stimmt die Angabe hier mit +5cm?? ABE gibts da aber keine, oder??

http://www.mudstershop.com/de/bilstein-by-mudster-hr-komplettes-set-5cm

Gruß Andy
 

DUSTERcommunity.de

Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1111 am: 02. September 2018, 23:22:19 »

Offline InDiBa

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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1112 am: 03. September 2018, 09:09:32 »
Hi Andy,

die + 5 cm sind schon realistisch. 3 cm kommen aus den Federn, der Rest aus den höher gelegten Federtellern an den Dämpfern.

Aber Achtung: Die Dämpfer sind eine eigene Abstimmung nach Vorstellungen und Erfahrungen von Mudster. Schau Dir mal die Videos von seinem Fahrstil im Gelände an. Inwieweit diese Abstimmung dann noch für den Straßenbetrieb besonders geeignet sind müsste man ausprobieren.

Mein Kontakt zu Constantin Brasoveanu liegt allerdings schon länger zurück. Damals allerdings schrieb er mir, dass diese Dämpfer nicht in das Bilstein-Muster B6/B8/B12 eingeordnet werden können, sondern etwas Eigenes darstellen.

An eine ABE glaube ich auch nicht, eventuell geht da was über Einzelabnahme oder EU-Zulassung? Dieses Fahrwerk macht ja in Rumänien keine Probleme. An den Produkten selbst sollte es nicht liegen, das sind ja keine NoNames!

Viele Grüße aus Berlin
Norbert
 
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Offline Fratom

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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1113 am: 03. September 2018, 13:37:46 »
Führt euch das hier mal in aller Ruhe zu Gemüte ;)
http://www.autoservicepraxis.de/fm/5468/main.10057329.pdf
Dann schreiben wir weiter :)

Zur Info!

Das Bilstein B8 MKII wird es wieder im Oktober geben.

MfG
Frank
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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1114 am: 03. September 2018, 14:40:34 »
Führt euch das hier mal in aller Ruhe zu Gemüte ;)
http://www.autoservicepraxis.de/fm/5468/main.10057329.pdf


MfG
Frank



Ach du dickes Ei. Da bin ich jetzt platt. Muss jetzt der Endverbraucher schon selber jede Bestätigung auf Echtheit prüfen lassen? Das Ärgert mich gewaltig, weil auch ICH die Spaccer Lösung als die einzige "Ü-30" Lösung in der Schweiz angesehen habe, wo die Herstellerpapiere bereits beiliegen.
Bei Bilstein fehlt meines Wissens für die CH leider das Notwendige Papier, das der Federbeinhersteller ausdrücklich bestätigt, das die Federbeine im Duster betrieben werden dürfen (gilt nur für die Schweiz).
Oder gibts da inzwischen was?

Mit freundlichen Grüßen
Hugo
 
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Offline KioKai

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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1115 am: 03. September 2018, 14:52:27 »
Ach du dickes Ei. Da bin ich jetzt platt. Muss jetzt der Endverbraucher schon selber jede Bestätigung auf Echtheit prüfen lassen?


Das ist/war hierzulande noch nie anders, daher mische ich mich auch ständig in Themen von "angeblich" zu gelassenen LED-Leuchtmitteln ein, die sich max. nur auf diese beziehen, aber nicht auf deren Einsatz im "speziellen" Scheinwerfer und minimal nur "unecht" sind.  ;)

Das von Frank zitierte Beispiel ist auf alle zulassungspflichtige Bauteile übertragbar.
Gruß KioKai...... /winke

 
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Offline Fratom

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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1116 am: 03. September 2018, 15:35:55 »

Bei Bilstein fehlt meines Wissens für die CH leider das Notwendige Papier, das der Federbeinhersteller ausdrücklich bestätigt, das die Federbeine im Duster betrieben werden dürfen (gilt nur für die Schweiz).
Oder gibts da inzwischen was?

Mit freundlichen Grüßen
Hugo

Für Deutschland gilt:

Stoßdämpfer sind laut §19.3 StVZO nicht eintragungspflichtig,
wenn sie den Funktionsmaßen der Serie entsprechen. Daher
benötigen Sie weder eine ABE noch ein Teilegutachten. Solltet
Ihr unsere Dämpfer in Kombination mit Höherlegungsfedern verwenden,
benötigt Ihr für die Federn ein Teilegutachten, welches Ihr über
den jeweiligen Hersteller erhalten könnt.“
 
Wichtig ist, dass sich dieser Paragraf auf die Funktionsmaße der Serie beruft!
 
Modifikationen der Funktionsmaße sind somit eintragungspflichtig.


Was das Schreiben für die Schweiz betrifft kann ich nur sagen:

Ich kümmere mich drum! ;)

MfG
Frank
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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1117 am: 03. September 2018, 16:56:37 »



Was das Schreiben für die Schweiz betrifft kann ich nur sagen:

Ich kümmere mich drum! ;)

MfG
Frank

Ich hab Dich lieb Frank!  ;)

Beste Grüsse
Hugo
 
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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1118 am: 04. September 2018, 18:27:30 »
Ach du dickes Ei. Da bin ich jetzt platt. Muss jetzt der Endverbraucher schon selber jede Bestätigung auf Echtheit prüfen lassen? Das Ärgert mich gewaltig, weil auch ICH die Spaccer Lösung als die einzige "Ü-30" Lösung in der Schweiz angesehen habe, wo die Herstellerpapiere bereits beiliegen.
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Oder gibts da inzwischen was?

Mit freundlichen Grüßen
Hugo

Nabend Leute.

Zu diesem Punkt kann ich Entwarnung geben.
Die Spaccer mögen nicht die Tollste Lösung sein, aber die Notwendige EIGNUNGSERKLÄRUNG, um sie in der Schweiz Eintragen zu lassen, liegt bei.
Damit meine ich nicht ein Materialprüfbericht, sondern wirklich einen Testbericht von Anerkannter Prüfstelle (ASA/FAKT).

Der Verlinkte Beitrag war übrigens von 2014, eventuell wurde in der zwischenzeit noch was getan?

Mit freundlichen Grüßen
Hugo

Edit: Beitrag 856, beim Foto mit dem Spacer auf den Papieren liegt es rechts.
https://www.dustercommunity.de/offroad/hoherlegung-duster/855/
« Letzte Änderung: 04. September 2018, 18:42:54 von Racer69 »
 
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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1119 am: 23. September 2018, 14:30:47 »
hallo, habt ihr eine Produktnummer für die H&R Federn mit +30mm höhe? Ich finde leider keine im Internet.
 

Offline Jensman

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....was für eine geile Karre.... ;)

Hühner machen aber auch glücklich ;-D
 
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Offline zeko

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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1121 am: 05. April 2019, 12:20:31 »
5cm lift kit mit tuv? Gibt es das?
 

Offline Moskwitsch

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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1122 am: 05. April 2019, 12:41:57 »
5cm lift kit mit tuv? Gibt es das?

Keine Ahnung ob es so was mit TüV gibt - aber sonst einfach etwas Luft ablassen beim Eintragen /tanzen

Gruss  Peter
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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1123 am: 05. April 2019, 12:57:41 »
Für Deutschland gilt:

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wenn sie den Funktionsmaßen der Serie entsprechen. Daher
benötigen Sie weder eine ABE noch ein Teilegutachten. Solltet
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MfG
Frank

Hallo zusammen

Leider ist mir dieser Beitrag erst jetzt aufgefallen.

Alles was Fratom hier schreibt gilt auch für die CH. Es ist definitiv kein Dokument für
Stossdämpfer erforderlich. Einzig sind Dämpfer mit verstellbaren unteren
Federtellern davon ausgenommen. Und der beabsichtigte Verwendungszweck muss eingehalten werden.
Das heisst: Ein Dämpfer, der an einem Fahrzeug montiert wird muss auch für diesen bestimmten Typ beabsichtigt sein.
Und er muss immer mindestens den Anforderungen eines originalen Dämpfers entsprechen.

Gruss   Peter

Gruss  Peter
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Offline Andalf

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Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1124 am: 26. Dezember 2019, 19:15:00 »
Hi Leute,

kann mir jemand den "genauen" Unterschied/Vorteil/Erfahrungen schreiben vom LZParts B8 Bilstein/Eibach Fahrwerk zum B12 Bilstein/Eibach Lift Kit ist?
Weil das B12 bekommt man für unter 450€ und das B8 bei LZParts für 780€.....mag ja gerechtfertigt sein der höhere Preis, nur ich wüßte gern den Unterschied, oder sagen wir mal so ob mir der Unterschied 230€ wert ist.....

Gruß und Danke
 

DUSTERcommunity.de

Re: Höherlegung Duster
« Antwort #1124 am: 26. Dezember 2019, 19:15:00 »