Autor Thema: Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?  (Gelesen 44334 mal)

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Offline RoSie

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #15 am: 28. Dezember 2015, 13:07:04 »
Danke an Krom für die sehr ausführliche Info.  :daumen
Wenn da Leute wohnen, sehe ich das auch etwas anders. Schließlich müssen die ja auch irgendwie hin und zurück kommen.
Ich gehe von einen unbewohnten Wald aus und die Unwelt- und Naturschutzgesetze in Deutschland sind schon recht streng. Insofern, kein Problem.
Wenn ihr der Meinung seid, in Brandenburg geht das, dann ist das doch gut so.
Gruß RoSie
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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #16 am: 28. Dezember 2015, 13:22:22 »
Ich stimme zu: Der Wald ist hinreichend geklärt worden ("Du kommst hier nicht rein"), aber es gibt auch so interessante, erlaubte Wege.

Wir haben letztes Jahr hier teilgenommen: Geführte Geländewagentour Südheide „hintenrum“. Der Wagen (die Suze) war hinterher dreckig wie selten zuvor, obwohl wir niemals die Wege verlassen hatten. Der Anbieter wird seit Jahren von der Gemeinde und dem Interessentenverband Heidemarketing unterstützt; ich glaube daher seiner Aussage, dass alle befahrenen Wege jederzeit auch privat befahren werden dürfen. So eine Tour empfehle ich gerne weiter, sie ist aber eher Boostedt als Offroad Park.

Ich unterteile Offroad mal (willkürlich):
1) Feldwege, Waldwege, Zufahrt zum Anglersee: Weiche Federung, Bodenfreiheit
2) Schlechte Wege: Schnee, Berge: Reifen mit Grip, Diffsperre(n)
3) Offroad Park, Steigungen, leichte Wasserdurchfahrten: Reifen mit Grip, Bodenfreiheit, etwas mehr Verschränkung, Diffsperre(n)
4) Trial, hard core Offroad: Verschränkungen, Diffsperren, Grip, Snorkel

Duster 4x2 passen gut zu 1
Duster 4x4 passen gut zu 1-2, und können in 3 spielen
In 4 hat der Wagen nichts verloren, das ist Spezialisten vorbehalten.

Am Admirable u.ä. sieht man, wie weit der Duster in 3 vorstossen kann. Die meisten von uns wollen aber doch nicht so viel Geld ausgeben ;)

Diese Diskussion geht wohl hauptsächlich um meine Kategorie 1.

Harr! Karpafahrt!
 

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #16 am: 28. Dezember 2015, 13:22:22 »

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #17 am: 28. Dezember 2015, 14:04:43 »
Ich stimme zu: Der Wald ist hinreichend geklärt worden ("Du kommst hier nicht rein"), aber es gibt auch so interessante, erlaubte Wege.

Ich unterteile Offroad mal (willkürlich):
1) Feldwege, Waldwege, Zufahrt zum Anglersee: Weiche Federung, Bodenfreiheit
2) Schlechte Wege: Schnee, Berge: Reifen mit Grip, Diffsperre(n)
3) Offroad Park, Steigungen, leichte Wasserdurchfahrten: Reifen mit Grip, Bodenfreiheit, etwas mehr Verschränkung, Diffsperre(n)
4) Trial, hard core Offroad: Verschränkungen, Diffsperren, Grip, Snorkel

Duster 4x2 passen gut zu 1
Duster 4x4 passen gut zu 1-2, und können in 3 spielen
In 4 hat der Wagen nichts verloren, das ist Spezialisten vorbehalten.


Deine Offroad-Unterteilung ist schon mal richtig gut.  :daumen
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Offline Flip

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #18 am: 28. Dezember 2015, 14:30:13 »
Doch, da kann ich "pferdemann" nur beipflichten.

Hallo Krom,

und da kann ich dir nur beipflichten.
Es gibt / gab, nicht nur in Brandenburg, teilweise Strecken, die habe ich nicht mit meinen PKW (Megane und SLK) befahren wollen. Teilweise waren sogar richtige Ortsdurchfahrten dabei.
Okay es war so um '95 und man verbundpflasterte grade nahezu jedes Dorf nördlich von Eberswalde ...

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es heute (im nahen Osten  ;)) noch viele kleine Sträßchen gibt, die zusätzlich einen "Sommerweg" haben ...

Damals hätte ich schon gern meinen "Zappen" gehabt

lG
Volker
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Offline Markus_SQ247

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #19 am: 28. Dezember 2015, 14:34:22 »
Und ICH war es nicht, der ohne Sinn und Verstand etwa in Boostedt quer durch die Rabatten gepflügt ist

Ich schon  :P
Lag aber daran, dass auf meine Frage was man befahren darf, die Antwort "ALLES" kam.
Dass unser Seelsorgeteam wohl nicht damit gerechnet hat, dass ich sowas ernst nehme und so weit es geht auch nütze, habe ich erst gemerkt, als ich von Zusehern meiner Waldtour darum gebeten wurde auf den Wegen zu bleiben, weil es auch in Boostedt nicht erlaubt ist durch den Wald zu fahren  ;)
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Offline Markus_SQ247

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #20 am: 28. Dezember 2015, 14:39:07 »
4) Trial, hard core Offroad: Verschränkungen, Diffsperren, Grip, Snorkel

Wer braucht eine gute Verschränkung, sieht doch viel geiler aus, wenn man permanent ein paar Haxerl hebt  /freuen

Ich würde bei 4 noch eine Seilwinde reinschreiben und mindestens noch ein "5)" zur Aufzählung nehmen, weil es schon noch Gelände gibt, in denen selbst die besten halbwegs "originalen" Geländefahrzeuge nichts mehr verloren haben. Dort geht es nicht mehr ohne Spezialfahrzeuge.



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Offline jkarpa

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #21 am: 28. Dezember 2015, 15:26:30 »
In meiner gewohnt, launigen Schwarz/Weiss Attitüde: Offroad Anfänger erkennt man daran, dass sie Bilder vom ersten Mal Rad-in-der-Luft machen... Später lernen sie dann, dass genau dieses eine Schwäche ist  ;)

Die Winde habe ich in der Tat vergessen. Die King of Hammers habe ich bewusst weggelassen, denn die hat nichts mehr mit Strassenfahrzeugen zu tun.
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Offline Markus_SQ247

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #22 am: 28. Dezember 2015, 17:35:59 »
Tja, manche Offroader brauchen eine gute Verschränkung, andere können ruhig Haxerl heben, weil sie auch bei nur einem angetriebenen Rad noch Vortrieb haben.  :P  ;)

Und zu den Fotos...ein gehobenes Haxerl schaut halt nur dann gut aus, wenn es RICHTIG gehoben ist und nicht nur ein paar Zentimeter.
Bevor ich meinen Pinz hatte, habe ich das geile Gefühl, wenn du raufkraxelst und das Auto in den Himmel hebst, auch nicht nachvollziehen können, weil meine Geländeautos das halt nicht gemacht haben (teilweise, weil sie eine ganz brauchbare Verschränkung hatten, teilweise, weil man mit ihnen gar nicht in solche Passagen fahren konnte, außerdem war die Sitzposition hinter der Vorderachse).

Auch geil, aber anders, ist es, wenn das Hinterhaxerl gehoben wird, daaaaas ist nicht immer lustig (aber für Fotos echt nett).




Aber um ernst zu bleiben - eine gute Verschränkung kann schon was!
Mich beeindrucken die fahrenden Wohnzimmer von Toyota immer wieder, wenn sie über Verschränkungspassagen fahren als wären sie auf einer gut ausgebauten Landstraße.
Das sind so ziemlich die einzigen Momente, wo ich Fahrer anderer Fahrzeuge wirklich beneide!


P.S.: HAMMER Video!
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Offline Daytona

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #23 am: 28. Dezember 2015, 22:44:41 »
Wir haben letztes Jahr hier teilgenommen: Geführte Geländewagentour Südheide „hintenrum“.
Wie wär´s, wenn wir daraus mal ein DC-Treffen machen? Kommt der Veranstalter mit 10–40 Duster klar?  /nachdenk

Ich schon  :P
Du bist einfach zu ehrlich ...  :daumen

Und zurück zum Thema:
Schleswig-Holstein, ausführlicher:
"§17 Betreten des Waldes
(1) Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten. Das Betreten in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt. Auch bei Tage auf Waldwege beschränkt ist das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Skilaufen und das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren.

(2) Nicht gestattet sind

1.    das Betreten von Waldflächen und -wegen, in deren Bereich Holz eingeschlagen, aufbereitet, gerückt oder gelagert wird oder Wegebaumaßnahmen durchgeführt werden,

2.    das Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern sowie sonstigen forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Einrichtungen und Anlagen,

3.    sonstige Benutzungsarten des Waldes wie das Fahren, ausgenommen nach Absatz 1, das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen sowie

4.    die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald,

es sei denn, dass hierfür eine Zustimmung der waldbesitzenden Person vorliegt. Die Waldfunktionen und sonstige Rechtsgüter dürfen auf Grund dieser Zustimmung nicht beeinträchtigt werden. § 20 und andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die die Regelungen der Absätze 1 bis 3 einschränken oder solche Einschränkungen zulassen, bleiben unberührt.

(3) Das Wegegebot sowie der Leinenzwang nach Absatz 2 Nr. 3 gelten nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde des Such- und Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde sowie Behindertenbegleithunde und Jagdhunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung.

(4) Wer sich im Wald befindet, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald und darin gelegene Einrichtungen und Anlagen nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung oder sonstige schutzwürdige Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden. Weitergehende Rechtsvorschriften bleiben unberührt."


Heißt für mich, dass ich es nicht darf, es sei denn, ich erhalte eine Genehmigung des Waldbesitzers, wer auch immer das im Einzelfall ist. Soll also ein DC-Treffen im Wald stattfinden, muss man den Besitzer dazu bringen, das zu genehmigen. Wird wohl keiner machen ...

Und der erwähnte § 20 regelt das Sperren des Waldes. Dies nur zur Info.


Happy  /winke ~ Daytona!


Bilstein B8 MkII + Eibach, General Grabber AT3 225/70 R16 auf ATS Streetrallye 6,5x16 ET38, Zusatzscheinwerfer, Look-Paket teilw. + Grill komplett geschwärzt, Spiegelkappen mattschwarz, LED-Seitenblinker Black Smoke, Always On, Gummimatten + Kofferraumwanne, Kofferraumboden auf 4x2-Niveau gesenkt, PowerPedal, 4 x ClimAir, Fahrspaß inklusive.
 

Offline RoSie

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #24 am: 28. Dezember 2015, 22:57:05 »
Daytona, lade den Besitzer des Waldes doch einfach auch zum Treffen ein. ;)
Wer Besitzer ist, steht im Katasteramt.
Ganz einfach.

Gruß Roland

und einen guten Rutsch ins neue Jahr  /trink

P.S. Bei 10-40 Personen kommt es dann auf einen mehr oder weniger auch nicht mehr an.
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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #25 am: 28. Dezember 2015, 23:01:09 »
Ganz so einfach wie man sich das vorstellen mag, ist es nicht.
Selbst der Waldbesitzer darf nur Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn das Befahren dem waldwirtschaftlichen Zweck dient.

Gruß Kiokai
Gruß KioKai...... /winke

 

Offline RoSie

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #26 am: 28. Dezember 2015, 23:03:25 »
Danke Kiokai, das weiß ich doch.
War auch mehr scherzhaft gemeint.  ;)

Gruß Roland

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #27 am: 28. Dezember 2015, 23:57:41 »
Du bist einfach zu ehrlich ...  :daumen

Abstreiten zwecklos, dazu gab es zu viele Zeugen  /oeehh
Ich hätte es aber wirklich nicht gemacht, wenn ich geahnt hätte, dass es nicht erwünscht ist!
Bin von einem Bundeswehrgelände ausgegangen, auf dem es "normal" ist, dass sie im Zuge einer Fahrausbildung mit ihren Fahrzeugen durch den Wald fahren.

Deutschland, Österreich und die Schweiz können wir wohl vergessen, da bleibt nur noch ein Duster-Treffen im Dacia-Land!
Ich fahre in ein paar Monaten hin und schau mir die Karpaten ein bisschen aus der Nähe an, aber der Duster darf nicht mit, weil wir dort sicher nicht auf Wegen bleiben  :[

Diese geführten Touren sind aber eine gute Alternative und wenn ich mich an die Bilder erinnere, die hier nach diversen Touren über die Alpen usw. gepostet wurden, kann ich mir schon vorstellen, dass sich ein Duster-Treffen dieser Art lohnen würde!

Liebe Grüße
Markus
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Offline KioKai

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #28 am: 29. Dezember 2015, 00:17:27 »

Deutschland, Österreich und die Schweiz können wir wohl vergessen, da bleibt nur noch ein Duster-Treffen im Dacia-Land!
Ich fahre in ein paar Monaten hin und schau mir die Karpaten ein bisschen aus der Nähe an, aber der Duster darf nicht mit, weil wir dort sicher nicht auf Wegen bleiben  :[


da können wir uns ja auf tolle Bilder freuen  :daumen
"Felby" war ja bereits mit seinem Duster dort....und dem Anschein nach, wurde dort noch nicht
viel/nichts den europäischen Naturschutzgesetzen angeglichen.  /weissnich

Gruß Kiokai
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Offline Felby

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #29 am: 29. Dezember 2015, 11:12:44 »
Da hat doch wer meinen Namen erwähnt?!

Ja Naturschutz is gänzlich unbekannt,  was natürlich nicht heißen soll dass man sich als Besucher wie ne Wildsau benimmt...mit gutem Beispiel vorran...sonst is bald ZappenDuster...

Markus
Wann willst denn runter fahren?
Bin im August wieder unterwegs, im Norden bis zum Donaudelta, dann weiter ans Meer und vll nach Odessa/UA.

Standesgemäß mit Duster.

Gruß
Armin
 

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #29 am: 29. Dezember 2015, 11:12:44 »