Autor Thema: Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?  (Gelesen 44339 mal)

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Offline Daytona

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Noch bevor ich den Duster auf dem Hof stehen hatte, stellte ich mir die Frage, ob und wo ich den denn abseits der Straße bewegen dürfte. Im Internetz findet man alle möglichen und unmöglichen Regelungen, die z. T. auf gefährlichem Halbwissen beruhen. Einfach lässt sich das nicht beantworten. Im Zuge der Suche stellte sich heraus, dass das gängige "wo kein Verbotsschild darf ich reinfahren" leider falsch zu sein scheint.

Oder doch nicht?

Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt?

Was sind befestigte und unbefestigte Wege?

Benötigt man Genehmigungen, um in Wälder zu fahren?

Oder nur blöde Ausreden, wenn man doch mal von irgend jemand angehalten oder gar angezeigt wird?

Reicht das Anliegen "Holz zu holen" aus, um im Wald fahren zu dürfen?

Wem gehören die Wälder?


Schreibt doch alle mal, wie das in Eurem Bundesland gehandhabt wird (dazu wäre es nötig, die entsprechende Behörde zu kontaktieren ...  /rotwerd ...), oder wie es mit persönlichen Erfahrungen aussieht. Geocacher? Angler? Jäger? Förster? Zahnärzte? Ich bin sicher, das wird ein interessanter Austausch.

Gerne auch mit Verweisen zu ähnlichen Diskussionen, oder HIER, damit wir mal so richtig eingestimmt werden.


Eines ist klar, zumindest für mich: Wenn man irgendwo durch den Wald fahren darf, sollte das so schonend wie möglich erfolgen, also nicht mal eben fix die Abkürzung durchs Unterholz nehmen. Immer schön auf den Wegen bleiben. Dieser Trööt richtet sich jetzt nicht an Rowdies, die Schneisen in Flora und Fauna schlagen.


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Offline Tholem

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2015, 22:36:59 »
Hallo Daytona,
hier mal die Regelung für Brandenburg.
Schöne Grüße
Thomas

Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
§ 16
Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen

(1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
 (2) Waldbesitzer dürfen über den in Absatz 1 genannten Umfang hinaus das Fahren mit Kraftfahrzeugen in ihrem Wald gestatten, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist und den Wald nicht gefährdet oder seine Funktionen beeinträchtigt. Die Gestattungen sind der unteren Forstbehörde auf Verlangen vorzulegen.

(3) Die untere Forstbehörde kann die Gestattungen nach Absatz 2 aus den genannten Gründen untersagen oder einschränken.

(4) Das für Forsten zuständige Mitglied der Landesregierung regelt die Einzelheiten über das Verfahren sowie den Umfang und die Grenzen der Gestattungsbefugnis nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung.
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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2015, 22:36:59 »

Offline RoSie

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #2 am: 27. Dezember 2015, 23:18:56 »
Hier kommt die Regelung für Bayern :


Bayern
Gemäß Naturschutzgesetz BayNatSchG gilt in Bayern ein Fahrverbot in Wäldern. Auf dieses Gesetz wird vom Bayerischen Waldgesetzt BayWaldG verwiesen:

Art. 13 Betreten des Waldes
2 Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gewährleistet.

Im BayNatSchG findet sich dann unter Abschnitt V.:

Art. 23 Benutzung von Wegen; Markierungen
(1) Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang.

Nachzulesen hier :
Fahren im Wald


Dort können auch alle anderen Regelungen der einzelnen Bundesländer in Deutschland zum Befahren des Waldes nachgelesen werden.

« Letzte Änderung: 27. Dezember 2015, 23:45:50 von RoSie »
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Offline ferdinande

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #3 am: 27. Dezember 2015, 23:42:42 »
@ Daytona, hier die Regelung für Niedersachsen, die sich im Kern nicht von Brandenburg und Bayern unterscheidet. Mit ein wenig Suche im Netz, wärst du selbst zu dem Ergebnis gekommen, da Bedarf es keiner großen Diskussion, oder eines Erfahrungsaustausches.
"§ 23
Recht zum Betreten

(1) 1Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. 2Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.

(2) Nicht betreten werden dürfen

    Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
    Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
    Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten.

§ 24
Begehen

Das Begehen schließt das Skilaufen, das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren und das Benutzen von Krankenfahrstühlen ohne Motorkraft ein.

§ 25
Fahren

(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).

(2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt. "

Wenn man sich einen SUV zulegt, weil man damit Offroad fahren möchte, sollte man sich im Vorfeld darüber Gedanken machen, wo man fahren darf  /nachdenk

Und zum "Holzholen" bekommt man einen Erlaubnisschein vom Förster.

Gruß Ferdinande
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Offline Daytona

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2015, 00:17:39 »
Danke für Eure Antworten. Folgendes kommt nun ein wenig unglücklich rüber:
Wenn man sich einen SUV zulegt, weil man damit Offroad fahren möchte, (...)
Ich gehe mal davon aus, dass hier niemand so denkt. Ein Sport- und Utilitäten-Vehikel muss überhaupt nicht offroad fahren können. Streng genommen könnte ein SUV auch ein Van sein ...  /rotwerd

Und wenn der Trööt eben mit dem Ergebnis endet, dass man im gesamten Bundesgebiet nicht im Wald fahren darf, dann ist das eben so.

Und den Abs. 2 würde ich jetzt so deuten, dass man sehr wohl die befestigten Wege fahren darf (weil man es ja außerhalb der Fahrwege nicht darf). Das scheint mir also ein Unterschied zu Brandenburg und Niedersachsen zu sein.

Und aus Deinem Link, ich habe nur darauf gewartet, dass den jemand postet, findet sich bei Schleswig-Holstein ganz lapidar:
"Schleswig-Holstein

Gemäß Landeswaldgesetz LWaldG Schleswig-Holstein gilt ein Fahrverbot in Wäldern, jedoch kann dies durch den Waldbesitzer aufgehoben werden:

§ 17 Betreten des Waldes
3. sonstige Benutzungsarten des Waldes wie das Fahren, ausgenommen nach Absatz 1, das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen sowie es sei denn, dass hierfür eine Zustimmung der waldbesitzenden Person vorliegt. Die Waldfunktionen und sonstige Rechtsgüter dürfen auf Grund dieser Zustimmung nicht beeinträchtigt werden. § 20 und andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die die Regelungen der Absätze 1 bis 3 einschränken oder solche Einschränkungen zulassen, bleiben unberührt.
"

Das alles, also die erwähnten Paragraphen und Absätze, müssten mal in aller Vollständigkeit aufgedröselt werden, doch dafür ist es mir jetzt zu spät ...


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Offline RoSie

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #5 am: 28. Dezember 2015, 00:22:38 »
Mehr oder weniger gleichen sich die gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern.
Fazit:
Wer in den Wald will, braucht eine Genehmigung.
Oder riskiert Strafe.
Daytona hat das in seinem ersten Beitrag angedeutet mit seinen Verweis auf Verkehrsportal.de
Gruß RoSie
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Offline Funster

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #6 am: 28. Dezember 2015, 00:41:01 »

Das alles, also die erwähnten Paragraphen und Absätze, müssten mal in aller Vollständigkeit aufgedröselt werden, doch dafür ist es mir jetzt zu spät ...


Happy  /winke ~ Daytona!

...mir jetzt eigentlich auch. Hab mir bis gerade eben an hessischen Regelungen die Zähne ausgebissen. Noch schnell das Ergebnis - ohne Gewähr:
Im hessischen Wald geht so, weit ich feststellen konnte, gar nix. Dann habe ich geschaut, wie es mit Feldwegen aussieht. Da kommt es laut landypedia (s. Link ein paar Posts vorher - sorry, doppelt zitieren kann ich noch nicht) auf die Widmung der Wege an. Und die muss man anscheinend tatsächlich bei den jeweiligen Gemeinden nachfragen - den Wegen ansehen kann man's wohl eher nicht. Das hessische Straßengesetz gibt da auch nichts Deutlicheres her.
Das finde ich alles sehr schade, weil ich mich gerne mit der örtlichen Geologie befasse, deshalb öfter in Feld, Wald und Flur unterwegs bin Die bestehenden Beschilderungen habe ich dabei immer gewissenhaft beachtet, weshalb ich mich über immer mehr Wege ohne Schilder gefreut hab - aber das war wohl zu früh! Gut, dass ich diesen Thread gelesen hab.

Frage mich gerade, was mich wohl für Gesichter erwarten, wenn ich mal bei den hiesigen Freunden und Helfern nachfrage, was die so meinen... Vielleicht mach' ich's mal, dann würde ich natürlich berichten.
 

Offline KioKai

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #7 am: 28. Dezember 2015, 00:42:45 »
die Präambel bietet das europäische Naturschutzgesetz, daraus ableitend die Naturschutzgesetze der verschiedenen Mitgliedsstaaten und hier die Grundlage das Bundesnaturschutzgesetz KLICK. Die einzelnen Bundesländer haben die Möglichkeit der detaillierten Regelung, können aber vom Sinn dieser vorrangigen Gesetzesregelungen nicht abweichen, oder diese aushebeln. Daher wird es auch keine grundlegenen Ausnahmeregeln geben. Besondere, der Natur dienenden Einsätze, wird es sicher auch für spezielle Berufsgruppen, als Dusterfahrer geben, besonders diese Eigner kennen sich mit den Regelungen so gut aus, das sie keine speziellen Kenntnisse benötigen. In diesem, sehr engen Nutzerkreis, nicht etablierter Dusterfahrer, sollten besser auf den "normalen", für den PKW vorgesehenen, Verkehrswegen bleiben......besonders und allein der Natur wegen. Sandkästen und Matschkuhlen gibt es zu genüge. ;)

Gruß Kiokai    
Gruß KioKai...... /winke

 

Marc1

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #8 am: 28. Dezember 2015, 06:34:54 »
Hier für NRW:

§ 2 Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.
 

Offline ferdinande

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #9 am: 28. Dezember 2015, 10:51:40 »
Noch bevor ich den Duster auf dem Hof stehen hatte, stellte ich mir die Frage, ob und wo ich den denn abseits der Straße bewegen dürfte
Ich gehe mal davon aus, dass hier niemand so denkt.
Anscheinend gibt es doch Leute, die so denken, was ja auch nicht abwegig ist. Es gibt ausreichend Duster, die benutzt werden als Fahrzeuge auf Autobahnbaustellen, von Förstern, Waldbesitzern und anderen, die auch mal auf unwegigem Gelände fahren müssen. Ich denke dafür eignet sich ein Duster besonders, wenn er höher gelegt ist, wie in deinem Fall. Allerdings geht es dir um das reine Vergnügen an einer Geländefahrt und dafür gibt es ausreichend Offroadplätze, wie aus dem Link von Kiokai hervorgeht, nur halt nicht in deiner Nähe.
Du magst ja einen Waldbesitzer kennen, dem es nichts ausmacht, dass sein Waldweg von groben Stollenprofilen zerfahren wird.

Gruß Ferdinande
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Offline pferdemann

Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #10 am: 28. Dezember 2015, 11:04:41 »
In Brandenburg gibt es noch viele ,,Strassen,, die mit nem normalen PKW nicht befahren werden können, aber mit nem SUV wirds wohl gehen und das völlig legal. Man kann sich top Touren raussuchen . ink 2 bis 3 Mal Fähre und ewig kein Mensch.
 

Offline RoSie

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #11 am: 28. Dezember 2015, 11:17:18 »
In Brandenburg gibt es noch viele ,,Strassen,, die mit nem normalen PKW nicht befahren werden können, aber mit nem SUV wirds wohl gehen und das völlig legal. Man kann sich top Touren raussuchen . ink 2 bis 3 Mal Fähre und ewig kein Mensch.

Das liest sich hier aber etwas anders :

Brandenburg
Gemäß Landeswaldgesetz LWaldG gilt in Brandenburg ein Fahrverbot in Wäldern, welches aber durch den Besitzer aufgehoben werden kann:

§ 16 Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen
(1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
(2) Waldbesitzer dürfen über den in Absatz 1 genannten Umfang hinaus das Fahren mit Kraftfahrzeugen in ihrem Wald gestatten, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist und den Wald nicht gefährdet oder seine Funktionen beeinträchtigt. Die Gestattungen sind der unteren Forstbehörde auf Verlangen vorzulegen.
(3) Die untere Forstbehörde kann die Gestattungen nach Absatz 2 aus den genannten Gründen untersagen oder einschränken.
(4) Das für Forsten zuständige Mitglied der Landesregierung regelt die Einzelheiten über das Verfahren sowie den Umfang und die Grenzen der Gestattungsbefugnis nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung.

Wegen Absatz (4) gibt es in Brandenburg noch die Verordnung zum Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen (Waldbefahrungsverordnung – WaldBefV) des Ministers für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. Diese schränkt die Erlaubniserteilung durch Waldbesitzer weiter ein.
Gruß RoSie
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Offline Markus_SQ247

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #12 am: 28. Dezember 2015, 11:38:17 »
"Strassen die mit nem normalen PKW nicht befahren werden können" müssen ja nicht zwangsläufig durch den Wald führen, da reichen Feldwege oder schlechte Verbindungswege.
Ob das als Ersatz für einen Offroadpark herhalten kann, muss jeder für sich beantworten, aber glaub mir, ich habe VOLLES Verständnis für den Wunsch, ab und zu mal wenigstens eine Minute lang von der Straße runter und einfach nur so eine kleine Idiotenstrecke zu fahren.

Wenn ich mit dem Pinz unterwegs bin, checke ich immer wieder die Straßenränder ab und dann liegt es nur an meinem Kennzeichen und der dadurch möglichen Strafverfolgung  /nene, dass ich brav auf der Straße bleibe  /pfeif
Wäre zwar weit weg von einer echten Geländefahrt, würde meine Stimmung trotzdem heben  ;)

LG
Markus
Die Suche nach Teammitgliedern für die nächste SuperKarpata hat begonnen, die HELLSKLAMM-ERDFERKEL starten am 24.5.2019 ins Rennen.
 

Offline Daytona

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #13 am: 28. Dezember 2015, 12:26:01 »
@ ferdinande ~ Ich glaube, Du hast ein völlig falsches Bild von mir ... ;)

Ich muss mich zwar nicht für meinen Duster und die Um- und Anbauen rechtfertigen, aber in erster Linie hat weder das eine noch das andere damit zu tun, unbedingt offroad fahren zu müssen. Das tue ich auch nicht, wenn es nicht erlaubt ist. WENN ich mal abseits der Straße bin, oder auch nur auf den z. T. schlechten Verkehrswegen, vor allem im Winter, dann kommen mir die Umbauten schon zugute. Wenn "offroad" mein einziges und wichtigstes Begehr gewesen wäre, dann hätte ich mit Sicherheit die drei Jahre hier im Forum OHNE Duster sicherlich gut für entsprechende Nachforschungen nutzen können, und die eindreiviertel MIT Duster ebenso.

Und ICH war es nicht, der ohne Sinn und Verstand etwa in Boostedt quer durch die Rabatten gepflügt ist. Auf einem Truppenübungsplatz mag das keinen stören, aber auch dort denke ich, sollte die Natur zumindest geschont werden.

Happy  /manooo ~ Daytona!
« Letzte Änderung: 28. Dezember 2015, 13:13:03 von Daytona »


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Online Kromboli

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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #14 am: 28. Dezember 2015, 13:03:03 »
In Brandenburg gibt es noch viele ,,Strassen,, die mit nem normalen PKW nicht befahren werden können, aber mit nem SUV wirds wohl gehen und das völlig legal. Man kann sich top Touren raussuchen . ink 2 bis 3 Mal Fähre und ewig kein Mensch.

Das liest sich hier aber etwas anders :

Brandenburg
...

Doch, da kann ich "pferdemann" nur beipflichten. Okay, wenn wir "off-road" jetzt streng im wörtlichen Sinne nehmen, dann vielleicht nicht. Denn was "pferdemann" hier sicher meint, sind durchaus öffentliche Wege, aber eben unbefestigt. Einige findet man in guten Straßenkarten als dünnen Strich, andere nicht.

Ich habe einen Kunden, den ich alle zwei Monate persönlich aufsuche. Um den zu erreichen, muss ich tatsächlich durch den Wald fahren. Damit wir uns recht verstehen, nicht unendlich lang, aber eben ein paar hundert Meter. Man denkt, nun kommt nichts mehr, dann tritt plötzlich der Wald zurück und, nanu, hier stehen ja Häuser! Ein Pferdehof auch dabei.

Als "Doentibuster" und ich im Jahre 2012 das zweite Berlin-/Brandenburg-Duster-Treffen organisiert hatten, hatte "Doentibuster" auch eine Rundstrecke über mehrere Kilometer ausgekundschaftet. Am Waldrand, durch den Wald usw. Alles öffentliche Wege, an denen zum Teil einige wenige Leute wohnen. Aus heutiger Sicht würde ich allerdings solche Strecken für eine Kolonnenfahrt anlässlich eines Dustertreffens nicht mehr auswählen. Denn wie gesagt, teilweise wohnen da wirklich vereinzelt Leute. Wenn sich da eine SUV-Kolonne "vorbei wälzt", dann steht deren Kaffeetafel und die Leine mit frischer Wäsche bei entsprechendem Wetter eine halbe Stunde im Staub. Und vermutlich würden die dann auch alles daransetzen, die entsprechenden Stellen zu veranlassen, die "Straße" für die Zukunft für den Durchgangsverkehr sperren zu lassen, verständlicherweise.

Natürlich ist das alles kein echtes "off-road" um die Grenzen seines SUV auszutesten. Aber so als einzelner, kann man sich wirklich landschaftlich schöne Strecken auf unbefestigten Wegen heraussuchen, wenn man einfach mal die Nase von asphaltierten Straßen voll hat und ein bisschen Einsamkeit und Ruhe sucht.

Ich vermute, dass es Daytona bei der Eröffnung diese Threads mehr um so etwas ging, als um echtes "Schlammkratzen".

Grüße
Krom
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Re:Offroad, was ist wann und wo außerhalb der Offroad-Parks erlaubt?
« Antwort #14 am: 28. Dezember 2015, 13:03:03 »