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  • #16 von indigo910 am 26 May 2020
  • i.d.R. 3 Jahre!!! mehr nicht. Von Langzeit würde ich da nicht sprechen. ;)

    3 Jahre ist die Summe aus Gewährleistung (2 Jahre bei Neuwagen)  plus freiwillige Garantie von Dacia. Die Zusicherung von E10-Eignung bezieht sich auf ein Merkmal des Produktes, daher greift hier die Produkthaftung und die gilt nicht nur 3 Jahre! Dacia müsste für Folgeschäden haften.
    Ich hätte aber zugegebenermaßen auch keinen Bock, mit Dacia deswegen einen langwierigen Prozess zu führen... und fahre trotzdem E10  ;D

    • indigo910
  • #17 von KioKai am 26 May 2020
  • sehr großzügige Auslegung....kann mir nicht denken das dem der Hersteller folgen würde.

    Wäre auch zu einfach, denn dann kann ich auch nach langer Betriebsdauer einen neuen Motor verlangen, da dieser ja an Leistung verloren hat. Schließlich hat er mir ein Produkt verkauft, welches in seinen Eigenschaften die in den Papieren stehende PS/KW Angabe zusichert.

    Was nutzen Rechte die ich nicht, oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, einfordern kann.
  • #18 von indigo910 am 26 May 2020
  • Wäre auch zu einfach, denn dann kann ich auch nach langer Betriebsdauer einen neuen Motor verlangen, da dieser ja an Leistung verloren hat. Schließlich hat er mir ein Produkt verkauft, welches in seinen Eigenschaften die in den Papieren stehende PS/KW Angabe zusichert.

    Passendes Beispiel. Und du glaubst wirklich, ein neuer Motor in einem beliebigen fabrikneuen Duster TCe150 hat exakt 150 PS? Schade, der Herr Gauss hat wohl vergeblich gelebt...
    Aber OK, das wird OT hier.
    • indigo910
  • #19 von KioKai am 26 May 2020
  • Und du glaubst wirklich......

    Ich glaube gar nichts und schon gar nicht an die Umsetzung von Produkthaftungsansprüchen durch Einzelpersonen.........deine Thesen, nicht meine  ;)
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