Autor Thema: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch  (Gelesen 211556 mal)

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Offline Xirmaze

Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #300 am: 09. August 2017, 09:27:04 »
Mmhh was kann ich denn nun machen, der Motor ist keine 6 Monate Alt und geht nun in Richtung Untergang. Dürfte ja eigentlich so nicht sein. Wenn eine Lichtmaschine nach 5 Monaten kaputt geht, muss die Werkstatt auch nachbessern.

Ist das hier nicht auch der Fall ??
 

Offline KioKai

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #301 am: 09. August 2017, 09:56:08 »
Du hast keine Gewährleistung auf den Motor sondern dem Fahrzeug, daher läuft diese nach 3 Jahren aus.
Gruß KioKai...... /winke

 

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #301 am: 09. August 2017, 09:56:08 »

Offline Xirmaze

Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #302 am: 09. August 2017, 10:04:55 »
Na ganz toll -.-
Glaube das wahr somit mein letztes Auto von der Renault Gruppe.

Ich Kauf mir nen VW Diesel
 

Offline pferdemann

Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #303 am: 09. August 2017, 11:27:11 »
Also , auf Neuteile/Tauschteile gibt es auch Gewährleistung, wie lange genau müsste die KFZ Innung wissen. Adresse über die IHK.
 

Offline KioKai

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #304 am: 09. August 2017, 11:40:53 »
Also , auf Neuteile/Tauschteile gibt es auch Gewährleistung, wie lange genau müsste die KFZ Innung wissen.


Ja, aber nicht wenn diese im Zusammenhang mit einer Nachbesserung stehen, also im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs eingebaut werden.
Dann gilt die Gewährleistungsfrist auf das Gesamtprodukt, also dem Fahrzeug.

Würde dennoch mit Renault reden, denn es handelt sich ja schließlich um ein bekanntes Problem und keinen Einzelfall. ;)
Gruß KioKai...... /winke

 

Offline BR130

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #305 am: 09. August 2017, 12:38:16 »

Zunächst müssen Sie Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Eine Garantie ist ein unabhängiges Vertragsversprechen. Was Sie vom Verkäufer verlangen können, regeln dessen Garantiebedingungen. Von Gesetzes wegen steht Ihnen aber immer auch ein Gewährleistungsanspruch zu. Diesen Anspruch haben Sie unabhängig davon, ob der Defekt von den Garantiebedingungen umfasst ist. Wichtig ist nur, dass der Mangel oder dessen Ursache vor Übergabe der Ware bereits vorhanden war und vom Verkäufer zu vertreten ist. Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für zwei Jahre.
Vorliegend dürfte klar sein, das der ATM im Rahmen der Gewährleistung getauscht wurde und damit läuft die Gewährleistung wieder 2 Jahre. In jedem Fall würde ich aber einen Fachanwalt zu Rate ziehen und auf keinen Fall Klein bei geben.
 

Offline KioKai

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #306 am: 09. August 2017, 13:20:12 »
für mich ist es ein Fall der Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung. Die Entscheidung für den Einsatz eines
Austauschmotors lag allein im Ermessen des Herstellers. Alternativ hätte dieser auch instand setzen können, daher
ist mit Auslauf der 3 Jahresgarantie auch keine weitere Garantie mehr auf dem ausgetauschten Motor. Häufig erkennen
allerdings die Hersteller einen erneuten/gleichen Mangel, im Anschluss der Garantie an und bessern auch dann auf Kulanz nach.
Gruß KioKai...... /winke

 

Offline pferdemann

Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #307 am: 09. August 2017, 14:58:46 »
Ist aber nicht umsetzbar, würde ja bedeuten, nach 2 Jahren und 11 Monaten , kann man eine Ersatzteil einbauen das nur 4 Wochen hält, denn dann ins die Garantie abgelaufen, würde ja überspitzt, für alle Ersatztteile gelten. /weissnich . Ich bin mit sicher , die Gewährleistung greift in diesem Fall.
 

Offline KioKai

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #308 am: 09. August 2017, 15:10:48 »
leider wurde aber so in vielen Streitfällen entschieden  :'(
Gruß KioKai...... /winke

 

Offline BR130

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #309 am: 09. August 2017, 18:08:50 »
Zitat
Alternativ hätte dieser auch instand setzen können
Ja und? Dann müsste der Instandsetzer 2 Jahre Gewährleistung auf den instandgesetzten Motor geben!!? Es verlängert sich ja nicht die Gewährleistung für das ganze Fahrzeug.. Wenn ich bei meinem Auto in die Werkstatt gehe und die LIMA tauschen lasse... habe ich auch Gewährleistung auf die Reparaturleistung und die LIMA... so wie es das Gesetz vorsieht....
Wenn ich also egal -was für ein Teil am Auto instandsetzen oder erneuern lasse habe ich Gewährleistung ... Nur an die vorschnellen Denker: das gilt auch bei Bremsen... soweit diese einen Gewährleistungsausfall haben... z.B. die Bremsbeläge fallen einfach ab... Verschleiß durch Nutzung ist kein Fall von Gewährleistung ;).
Letztlich kommt es darauf an, ob der Kunde sich etwas gefallen lässt oder nicht. Wenn ein erneuter Motorschaden innerhalb von zwei Jahren kein Gewährleistungsfall sein soll, würde ich das auf jeden Fall gerichtlich prüfen lassen...
 

Offline KioKai

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #310 am: 09. August 2017, 20:41:29 »
Wenn ich bei meinem Auto in die Werkstatt gehe und die LIMA tauschen lasse... habe ich auch Gewährleistung auf die Reparaturleistung und die LIMA... so wie es das Gesetz vorsieht....


das wäre dann eine besondere Beauftragung durch den Kunden.....ein unabhängiger Vertrag und nicht vergleichbar.
Den Motortausch hat hier aber nicht der Kunde beauftragt.....es ist einfach nur eine Nachbesserung und beim erneuten Defekt, eben nur erfolglos
Gruß KioKai...... /winke

 

Offline BR130

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #311 am: 09. August 2017, 21:20:09 »

Der Bundesgerichtshof sieht das wie folgt:
Ob Maßnahmen zur Mängelbeseitigung die Verjährung der Mängelansprüche nur für die Dauer der Arbeiten hemmen oder aber zum Neubeginn der Verjährungsfrist führen, bedarf der Abwägung im Einzelfall. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes hängt es davon ab, ob die Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers bzw. Unternehmers zu verstehen sind. Dabei sind vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten zu berücksichtigen. Ein Neubeginn der Verjährung kommt danach nur dann in Betracht, wenn der Verkäufer oder Werkunternehmer aus der Sicht des Kunden nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein. Es gibt keine rechtlich relevante Vermutung, die dafür spricht, dass Arbeiten zur Mangelbeseitigung stets im Bewusstsein ausgeführt werden, hierzu auch verpflichtet zu sein (BGH Urteil v. 8.7.1987 VIII ZR 274/86).

d.h. im Vorfeld des Motorentausches sollte es einen Schriftverkehr geben indem deutlich wird, dass hier ein Mangel beseitigt wird und eben keine "Kulanzreparatur" erfolgt. Gibt es solche schriftlichen Vereinbarungen etc. nicht sind vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten zu betrachten.
Je größer der Umfang, je höher die Kosten und die Zeitdauer der Reparatur sind um so weniger ist von einer Kulanzreparatur auszugehen, sondern von einer Pflicht zur Mängelbeseitigung, der BGH geht wohl davon aus, das kein Verkäufer freiwillig keine Kosten und und Mühen scheut den Kunden zufrieden zu stellen.

Insofern ist da nicht nur meine Meinung, sondern Rechtsprechung des BGH und insofern würde ich persönlich mich vom Händler oder Hersteller nicht abbügeln lassen. Einen ATM bekommt man nicht aus Kulanz, sondern nur wenn der Motor Murks war und eine Pflicht vorlag den Mangel zu beseitigen. Da der Motor eines der wichtigsten Teile am Fzg. ist sollte es mich sehr wundern, wenn sich ein Hersteller mit einer Murksreparatur/ Murks-ATM über die Gewährleistungszeit rettten kann...
Aber wie gesagt ggf. gerichtliche Einzelfallentscheidung und der eine nimmt es hin und der andere eben nicht.
KioKai würde es wohl akzeptieren einen defekten ATM ohne Gewährleistung zu haben... ich eher nicht... was der TN draus macht bleibt abzuwarten...
 

Offline KioKai

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #312 am: 09. August 2017, 21:31:55 »
KioKai würde es wohl akzeptieren einen defekten ATM ohne Gewährleistung zu haben... ich eher nicht... was der TN draus macht bleibt abzuwarten...


diese Schlussfolgerung ist falsch, dazu würde ich meine Vertragsrechtschutzversicherung beanspruchen und in Richtung Wandlungsanspruch abbiegen  ;)
Gruß KioKai...... /winke

 

Offline stefanudrea

Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #313 am: 10. August 2017, 08:44:46 »
Hat denn von euch noch jemand "wieder" Probleme bekommen mit dem Kettenspanner ?

Ich bin nun hin und her gerissen, ich bin jetzt 5 Monate über meine Garantie Zeit. Hab ich auf den Austauschmotor (Neu) irgendwas an Gewährleistung die ich geltend machen könnte ?

Da denkt man kauft sich ein Neuwagen und dann hat man nach 2 Jahren soviel Dreck am Stecken -.-
I told you to everyone togheter and separatelly: the changed piece dont solve the problem! The main cause and all these effects are interconnected! The injection software must be recalibrated! And till now they dont have solutions to all models with 1.2 engine! We can be strong togheter if we make a common case! But till now everyone was happy with individual temporary solution! You all decide!

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Offline Ruhrschnellweg

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #314 am: 10. August 2017, 19:56:45 »
Ich hänge mich mal an das thema, weil ich auch ein deutlich zu vernehmendes rasseln / eher ein schnarren wahrgenommen habe. Ebenso unter last zwischen 2000 bis 3000 U/min. Darüberhinaus nicht mehr.  Duster ist 8Monate, 10000 km gelaufen.

ABER: Das Geräusch verschwindet nach der Warmlaufphase. Dann ist der Motorklang unauffällig. Auch unter Last.

Wie gehabt gibt sich das AH ahnungslos. In Verdacht geraten ist ein Anbauteil für den Turbo. Ergebnis war negativ.
Ein Werkstattaufenthalt für mehrere Tage wird erfoderlich sein. Von Steuerkettenproblematik sprach bisher keiner.

Frage: Hat jemand eine Idee oder Ähnliches erlebt?


 

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Re: [Phase 2]: Rasselnes Geräusch
« Antwort #314 am: 10. August 2017, 19:56:45 »