Autor Thema: Anhängelast Erhöhung  (Gelesen 125393 mal)

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Offline Quad Wanker

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Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #60 am: 21. April 2013, 17:25:52 »
Die maximale Anhängelast hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Duster und dem D-Wert der AHK ab. Aus diesen beiden Werten kann man die mögliche Anhängelast berechnen. Das passende Gutachten für eine Eintragung der erhöhten Anhängelast gibt es z.B. bei SK Handels AG.


Beispiel:

Mein Duster hat ein zGG von 1844kg. Bei einer möglichen Anhängelast von 1800kg laut Gutachten SK Handels AG brauche ich einen D-Wert von mindestens 9kN !!!

So eine Kupplung habe ich montiert. Die meisten AHK haben aber nur einen D-Wert von 8,3 kN !! Bitte vor dem Kauf beachten.

Eine Auflastung kann höchstens bis zum zGG des Duster erfolgen. Die 4x2 Modelle haben ein zGG von 1710kg bis 1755 kg, was dann jeweils die Obergrenze der Anhängelast bedeutet.


Bei der SK Handels AG kann man unter Angabe seiner Daten die mögliche Anhängelast erfragen.


Gruß

Wolfgang




Bei Detailfragen bitte PN
 

Offline Kromboli

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Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #61 am: 29. Juli 2013, 23:46:46 »
Folgende Zitate stammen aus einem Thread, in den sie nicht hineingehörten.

Ich habe sie hier eingefügt, statt sie zu löschen.

Bevor die Diskussion nun weitergeht, bitte ich hier erst einmal zu lesen.


Vielen herzlichen Dank für eure Antworten.

Dann kann ich nun endlich beruhigt starten. Aber eine Frage habe ich noch die Ihr mir sicher auch beantworten könnt. Im Fahrzeugschein steht eine Stützlast von 50 KG. Sollte ich dann auch nur eine AHK mit 50 kg nehmen oder zu Sicherheit eine mit 75 kg? oder würde sich die Stützlast durch die AHK mit 75kg erhöhen? (ich denke zwar nicht, da hier die vorschriften vom KFZ zählen, aber man weiß ja nie?)

Ich habe nur wegen der Stützlast den 4x4 gekauft. Wollte beim Wohnwagen nicht mit 50kg fahren, der schaukelt dann zu stark.

Um die 50kg wirst Du ohne weiteres nicht herum kommen. Es gibt wohl die Möglichkeit auch über eine Sonderabnahme auf 75kg aufzulasten, frag mich aber nicht, was da genau gemacht werden muss und wie teuer das ist.

Wenn in deinen Papieren eine Stützlast von 50 Kg angegeben ist, darfst Du diese auch nicht überschreiten!
Ich versuche mal den Begriff Stützlast zu erklären:
Bei einem Wohnwagen hast du vor dem Urlaub volle Gasflaschen vorne vor der Achse, das wirkt sich auf die (hohe) Stützlast aus. Durch Zuladung hinter der Achse kannst Du Einfluss auf die Stützlast nehmen (sie wird geringer). Bei der Rückfahrt aus dem Urlaub sind die Gasflaschen evtl. leer, somit leichter. Also musst Du die Zuladung anders im Wohnwagen aufteilen (von hinten nach vorne packen). Hoffe, das ist verständlich erklärt.

Wie schaut das denn mit dem Gewicht des Anhängers aus? So ein Pferdchen bringt ja auch schon mal ein paar Gramm auf die Waage...
Nur der 4x4 darf 1.500 Kg ziehen, ansonsten ist bei 1.100 Kg bzw 1.200 Kg Schluss!

Das kann man nicht so pauschal beantworten. Kommt auf den Anhänger und das Pferd an ;) Ein Pony wiegt beispielsweise weniger und Pferdeanhänger wiegen auch alle unterschiedlich, je nachdem ob für ein oder zwei Pferde. Aber der hat erstmal keine Priorität, wichtig ist mir der "Arbeitsanhänger" :)

@elch:
Entschuldige wenn ich Dir jetzt mal wiederspreche... Du must nicht die Stützlast haben, Du darfst sie nur nicht überschreiten!
Wenn meine Gasflasche und die Bierkiste, die ich immer noch als Gewicht dabei habe, leer sind, dann fange ich bestimmt nicht an meinen Kühlschrank aus der Heck-Küche auszubauen und auf das Bett legen ;-)


@krom:
OK, nun ist Schluss mit off-topic :)

A: Angenommen.  ;)
B: Habe nirgendwo behauptet, das man die Stützlast haben muss. Nur das sie nicht überschritten werden darf.
C: Es ist für den ruhigen Lauf des Anhängers sinnvoll wenn man sehr nah an die zulässige Stützlast kommt. Kann nur empfehlen, dieses mal zu testen.
Du hast eine Frage? Hilfreiche Links - klick drauf: Duster-Lexikon - Anleitungen
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Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #61 am: 29. Juli 2013, 23:46:46 »

Offline Fratom

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Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #62 am: 30. Juli 2013, 03:15:50 »
Wenn ich mal darf  ;)

SK hat eine Starre AHK von Westfalia Typ 316 314 die einen D-Wert bis 9,1 hat und eine Stützlast bis 75 Kg
und das Gutachten wird gleich mitgeliefert wenn gewünscht.

Ich kann die AHK bei Westfalia aber nicht finden mit diesem D-Wert  /crazy
Da ich die AHK mit Auflastung im Programm aufnehmen wollte habe ich mich sehr intensiv damit beschäftigt.
Westfalia selbst hatte mir mitgeteilt das sie eine solche AHK nicht im Programm haben. (Kann sein das es sich mittlerweile geändert hat)
Umso größer war die Verwunderung als diese von SK kam.

Bosal hat eine solche AHK im Programm. Klick
Hier sind die Werte fest!
Unter Angabe von Fahrzeug und Fahrgestellnummer (Briefkopie) bietet SK sogar die Gutachten Erstellung an. Die haben allen Anschein nach einen guten Prüfer
der wenn die Werte stimmen auch das Gutachten erstellt.  :daumen

Was bringt nun der verbau einer solchen AHK?

Stützlast 75 Kg (Auch ohne Auflastung)
Man kann Anhänger die so schwer sind wie das zGG selbst ziehen (Limit 8% Steigung)
Ist der Hänger schwerer als die ursprüngliche Anhängelast und hat eine 100 km/h Zulassung darfst Du nur noch 80 km/h fahren.

MfG
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Offline Exgolfer

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Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #63 am: 30. Juli 2013, 15:48:32 »
Zur Ergänzung: die von Fratom genannte AHK der Firma SK kostet mit Einbau, Gutachten (Anhängelast 1800) und TÜV-Abnahme VOR ORT 1250€
 

Offline pferdemann

Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #64 am: 15. Oktober 2014, 09:03:22 »
 /freuen So habe meinen Blauen ohne Probleme, mit der Bosal Ahk aus der Bucht, bei der Dekra vorgestellt und kann nun 1700kg bis 12% Steigung anhängen und das für 29€ Gebühr .
 

Offline Fratom

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Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #65 am: 15. Oktober 2014, 12:14:41 »
Da hat ja mal einer richtig Schwein gehabt das der Tüver das so eingetragen hat  ;)

MfG
Frank
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Offline MichelB

Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #66 am: 15. Oktober 2014, 13:04:18 »
Habe auch die Bosal-AHK (feststehend) und nem D-Wert von 9,00 dran. Die darf von Bosal her schon mit 1600kg belastet werden.

Bin hier schon über ne Stützlasterhöhung auf 90 kg oder sgar 115 kg gestolpert...WIE GEHT DAS DENN?

Im Dezember nehme ich meine Auflastung mal in Angriff..


Greetz
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Offline pferdemann

Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #67 am: 16. Oktober 2014, 11:40:48 »
Nö war eher leicht und sollte auf jeden Duster übertragbar sein, wir arbeiten gerade dran.  /winke
 

Offline Blackster

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Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #68 am: 16. Oktober 2014, 13:08:19 »
Moin moin,

hier im Beitrag « Antworten #34 am: 04. August 2012, 15:43:43 » habe ich mal nachgefragt wie sich der Duster so mit 1800 Kg am Haken verhällt.

Habe auch Antworten bekommen, aber jetzt mittlerweile habe ich selber einen Duster und kann berichten.

Ich habe auch die Anhängekupplung von Bosal mit 1800 Kg / 8%.

Das Gesamtzuggewicht wurde von 3.375 Kg auf 3500 Kg erhöht.

Wurde gleich beim Kauf von meinem Duster bei Lzparts und L&Z ( Lüdemann und Zankel ) in Kaltenkirchen eingebaut.

Die 1,8t hat man schon sehr gut gemerkt. Aber bei uns in NRW-OWL wo es auch schon sehr hügelig ist, ist der " Blackster " gut zu Recht gekommen.

Aber wenn ich in die Berge ( Bayern, Schweiz oder Österreich ) fahren würde, würde ich die volle Anhängelast von 1,8t nicht ausnutzen.

Wäre bisschen viel für seine 110 PS.

Aber sonst bin ich mit ihm sehr sehr zufrieden.














MfG, euer Adam.

. . . aus Redpearl wurde Blackster , und das ist gut so.
 

Offline MichelB

Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #69 am: 21. November 2014, 11:59:29 »
Sooo..seit heute habe ich offziell eine Anhängelast von 1700 kg eintragen. War eine Änderungsabnahme nach Paragraph 13.   Einzige Auflage war eine AHK mit nem D-wert von über 9,0.
Gekostet hat mich die Sache 40 €.
Mein Dank geht an den pferdemann für den Tipp mit der Bedienungsanleitung.

Viele Grüße nach Brandenburg.

Michael
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Offline Drachenstachel

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Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #70 am: 21. November 2014, 13:49:21 »
Moin,

an dem Thema bin ich auch schon eine Weile dran.

Eine Auflastung nach Paragraph 13 kommt wegen des unveränderten zul. Gesamtzuggewichts allerdings für mich nicht in Frage.

Was mich brennend interessieren würde, ist die Auswirkung der Auflastung auf das zul. Gesamtzuggewicht bei einem 110 DCI 4x2.
Ich habe mal bei ATB angefragt und die Anwort war: "ja wird erhöht, aber den genauen Wert kann nur der TÜV gegen Bares ermitteln".
Im I-Net stehen dazu auch sehr widersprüchliche Geschichten. Eigentlich "sollte" sich das zul. Gesamtzuggewichts um den gleichen Wert wie die Anhängelast erhöhen. Dass dem generell nicht so ist hat Adam mit seinen Angaben für seinen 4x4 hier ja schon verdeutlicht.

Meine Frage an die, die Ihren 110 DCI 4x2 aufgelastet haben (oder die jenigen, die es auch so genau wissen):

Mit welcher AHK (D-Wert) habt Ihr welches zul. Gesamtzuggewicht bei 8% Steigung eingetragen bekommen?

Wäre für hilfreiche Antworten dankbar.

Gruß
Daniel
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Offline MichelB

Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #71 am: 21. November 2014, 15:43:13 »
Ich fang mal hinten an: der Haken muss einen mindest-D-wert von 9,00 aufweisen. Die AHK's von Dacia aus dem Prospekt schaffen das schonmal nicht. Die Bosalkupplung 040301 bietet von Haus aus den Wert von 9,00 und schon eine Anhängelast von 1600.

Das ZUGgesamtgewicht wird beim 4x4 von 3375kg auf 3500 kg erhöht, also nur um 125kg bei 300kg Anhängelasterhöhung.

Beim 4x2 wird sich das in einem vergleichbaren Rahmen abspielen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen,daß das ZUGgesamtgewicht beim 4x2 um 515 kg auf 3500 kg angehoben werden kann; 2985 kg sind arg wenig.


Greetz

Michael
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Offline pferdemann

Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #72 am: 21. November 2014, 16:33:47 »
 :daumen freut mich Michael, hat ja dann mit den 1700kg/12% doch noch geklapt und das für 40€.
Ist halt ein einfacher Weg und Spart ja doch ne Menge €s, bei mir 800,- € und das sind mir 100kg mit 8% handycap dann doch nicht wert.
 

Offline Drachenstachel

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Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #73 am: 21. November 2014, 17:09:33 »
Ich fang mal hinten an: der Haken muss einen mindest-D-wert von 9,00 aufweisen. Die AHK's von Dacia aus dem Prospekt schaffen das schonmal nicht. Die Bosalkupplung 040301 bietet von Haus aus den Wert von 9,00 und schon eine Anhängelast von 1600.

Das ZUGgesamtgewicht wird beim 4x4 von 3375kg auf 3500 kg erhöht, also nur um 125kg bei 300kg Anhängelasterhöhung.

Beim 4x2 wird sich das in einem vergleichbaren Rahmen abspielen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen,daß das ZUGgesamtgewicht beim 4x2 um 515 kg auf 3500 kg angehoben werden kann; 2985 kg sind arg wenig.

Moin,

ich habe die Bosal mit einem D-Wert von 9,00. Allerdings könnte (zumindest theoretisch) das zul. Gesamtzuggewicht beim 4x2 maximal um 385kg auf 3370kg erhöht werden, da eine Auflastung mit dieser AHK von 1400kg (12%) auf 1785kg (8%) beim 4x2 möglich ist.

Wenn es dann in der Praxis auch nur 125kg, wie beim 4x4 wären, könnte ich damit leben. Es dürfte aber nicht wirklich viel weniger sein.  /weissnich

Gruß
Daniel
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Offline MichelB

Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #74 am: 28. November 2014, 10:28:10 »
Nachtrag: Habe heute früh einer netten Dame 21,60 € in der Zulasungsstelle gezahlt, im Gegenzug habe ich jetzt zwei zusätzliche Zeilen in den Papieren stehen.

FREU FREU FREU...vom gesparten Geld gibt es zu Weihnachten dann doch noch ein Modellauto.




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Re: Anhängelast Erhöhung
« Antwort #74 am: 28. November 2014, 10:28:10 »