Autor Thema: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?  (Gelesen 8738 mal)

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Offline Bluster

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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #15 am: 06. Juli 2022, 06:19:25 »
Es ist nun mal so das alles was vom TÜV (auch nachträglich) in die Papiere eingetragen wurde, ordnungsgemäß abgenommen wurde und somit auch von keinen anderen mehr beanstandet werden darf.
Da kann sich die Rennleitung auf den Kopf stellen. Ist eben so.
Ob das nun 100% in Ordnung ist oder tatsächlich nicht in Ordnung weil der Prüfer mal ein Auge zugedrückt hat, der Prüfer haftet im Fall der Fälle.
Von daher sehe ich da keine Probleme mehr.

Zeige mir mal den Gesetzestext, wo das steht.

Die Tüv Eintragung oder auch die HU ist eine Momentaufnahme. Die dokumentieren bloß, dass zum Zeitpunkt der Eintragung bzw der Hauptuntersuchung alles in Ordnung war.

Offline Meta Blythe

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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #16 am: 06. Juli 2022, 08:51:49 »
Die Polizei darf bei zweifeln dein Auto Stilllegen bis ein Tüv-Prüfer das noch einmal überprüft. (Auf deine Kosten)


Wie der Vorredner gesagt hat. Momentaufnahme  und dazu kommt dann noch der Verdacht eines Gefälligkeitsgutachten.
Damit können die alles erstmal aushebeln, was ein TÜV-Prüfer eingetragen hat.

Kann sein das am Ende herauskommt das Du damit fahren darfst, aber die Kosten und den Zeitvelust hast Du.

Wie wahrscheinlich das ist? Keine Ahnung. Solange man Tuninghotspots und Posertreffs meidet sollte dies aber gering sein.
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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #16 am: 06. Juli 2022, 08:51:49 »

Offline klaus1ladu

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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #17 am: 28. November 2022, 02:35:16 »
leider muss ich das bestätigen, selbst bei einem Freund miterlebt (Änderungen eingetragen, trotzdem Fahrzeug stillgelegt "wegen Zweifel").

Geht aber noch übler: Anderer Bekannter wurde von Polizisten angezeigt weil er mit seinem Ferrari "unnötig laut" angefahren sei. Da ich ihn gut kenne glaube ich seiner Aussage das er ganz normal gefahren ist, ABER ein (besonders äterer Ferrari) macht eben (normal gefahren!) ganz schön Radau und der Polizist mochte offensichtlich keine Ferrarifahrer (ich sonst eher auch nicht  ;)).
Ergebnis: er muss nun auf seine Kosten einen Anwalt beauftragen mit Gutachter nachzuweisen dass man mit dem Auto nicht leiser fahren kann.

Also selbst wenn man Recht hat wird man bestraft - einfach so. ICH würde das ja Willkür nennen...
Bleibt für den jeweiligen BEAMTEN (!) völlig folgenlos, wenn er Lust hat kann er das Spielchen jeden Tag wiederholen.

Man kann (und sollte eigentlich!) natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Aber wieder auf eigene Kosten, egal wie der Ausgang ist.
Ist das noch Rechtsstaat? Oder wird Recht defakto durch "das "gesunde Beamtenempfinden" ersetzt?
Und was kann man dagegen tun?
 

Offline tomruevel

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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #18 am: 29. November 2022, 23:00:34 »
Moin,

na, da hat derjenige ja wohl am falschen Ende gespart.
So eine Rechtsschutzversicherung ist eigentlich kein Luxus.
Und die zahlt sowas.

Und noch was, normalerweise sieht man zu bei einem solchen Vorwurf einen (Bußgeld-)Bescheid zu bekommen.
Das tolle an Bescheiden ist, dass man Einspruch einlegen und Rechtsmittelbelehrung verlangen kann.

Mit einem Rechtbeistand kann man sich dann ansehen was die Gegenseite denn so hat, wie sie den Vorwurf meint festgestellt zu haben und wie das alles so begründet. Begründen müssen die dann schon. Einfach sagen der ist zu laut reicht da nicht ganz.
Die müssen Dir nachweisen dass Du etwas falsch gemacht hast und nicht Du dass du nichts falsch gemacht hast.
Grüsse
Thomas

 
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Offline klaus1ladu

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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #19 am: 30. November 2022, 01:56:56 »
Möglicherweise schreibt da einer aus einer Traumwelt der keinerlei eigene Erfahrung hat?  /hahaha

Ich schon... also Rechtschutzversicherungen kosten richtig Geld! 400-500€ / Jahr sind da schnell fällig ohne SB. Mit SB ist man beim Anwalt wieder mit 300€+ dabei. OHNE JEDE SCHULD. Denn die Anwaltskosten werden niemals erstattet.
Wenn die Versicherung (ohne Begründung!) der Meinung ist dass "das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg" hat erteilen sie keine Deckungszusage.
Nun rate mal zu welcher Einschätzung sie im Zweifel eher neigen... Besonders wenn Du das Pech hast zwei aufeinanderfolgende Schadensfälle zu haben. Man kann dann natürlich eine andere Rechtschutz abschließen um die bisherige zu verklagen. DU würdest das bestimmt tun... :[
Eigenes Beispiel: beim zweiten Rechtsstreit in einem Jahr versagte mir die Rechtschutz die Deckungszusage aus o.g. Grund. Gewonnen habe ich vor Gericht, mit Anwalt auf meine Kosten. Meinst Du die Rechtschutz hätte nachträglich die Kosten übernommen?
Es gibt ja auch Menschen die glauben noch an den Weihnachtsmann.

Mal ganz abgesehen davon:
- Dein Auto wurde sichergestellt (man darf es nicht mehr bewegen!) - wird also abgeschleppt. Bezahlst DU in jedem Fall!
- Das Fahrzeug fällt für Tage oder eher Wochen, möglicherweise Monate aus = Leihwagen, bezahlst Du in jedem Fall selber. Wobei DU natürlich einen Ersatzwagen für diesen Fall bevorratest, schon klar. :[
- Gutachter muss beauftragt werden (man ahnt es schon: in JEDEM Fall auf eigene Kosten) sonst hat man selber NICHTS in der Hand vor Gericht. Der Beamte hat natürlich 3 Kollegen die den Verstoß ebenfalls bezeugen = gute Chance dass der Richter zugunsten der vermeintlich "Fachkompetenten" entscheidet. Polizisten dürfen sogar Geschwindigkeiten schätzen (!!) oder einschätzen "ob man ohne Zweck herumgefahren ist" (Straftatbestand)
- Die Verfahrenskosten werden oft geteilt, auch wenn Du nicht verurteilt wirst. NUR im Fall der erwiesenen (!) Unschuld übernimmt die Staatskasse. Also wer? Wir ALLE.
- Um das Fahrzeug wieder abzuholen bezahlst Du die Taxirechnung zum Standort (50€?)
- der Beamte hat niemals Konsequenzen zu befürchten, selbst wenn ein Urteil eindeutig zu Deinen Gunsten ausfällt
- der Beamte kann Dich morgen wegen des gleichen oder eines anderen vermeintlichen Delikts wieder aus dem Verkehr ziehen - OHNE Konsequenzen. Und klar, die Rechtschutz zahlt das ja gleich wieder: Träum weiter.

=> Du wirst im besten Fall nicht verurteilt, trotzdem hat Dich die reine Willkür 500-1.000 EUR gekostet. DAS soll richtig sein?

- in jedem Fall finanzierst Du als Steuerzahler diesen Unsinn ständig mit, dem Polizisten ist es völlig egal ob er 10 Stunden Streife fährt oder Berichte schreibt bzw. vor Gericht aussagt.
- in jedem Fall finanzierst Du zusätzlich via Versicherungsbeträgen diesen Unsinn ständig mit; Versicherungen sind keine Wohlfahrtsinstitute und holen sich die Anwaltsrechnungen (die auch im Falle des Gewinnens vor Gericht nicht erstattet werden) von den Versicherten zurück. Nebst satten Gewinnmargen.
- in jedem Fall hast Du jede Menge Aufwand (s.o.) - OHNE JEDE SCHULD

Nein mein Lieber, dahinter steht etwas ganz Anderes: Der Autofahrer soll ganz offensichtlich durch die Hintertür gezwungen werden sein Fahrzeug auf keinen Fall zu individualisieren, in keinster Weise auffällige Autos zu fahren, alles schön gestreamlined damit es den Polizeibeamten auch ja nicht "verwirrt"
Polizeibeamte sind mittlerweile Halbgötter. Wie viele wurden wegen Amtsmissbrauch je verurteilt? Ist diese Zahl glaubhaft?

Nicht falsch verstehen: ich habe nichts gegen Polizei. Wir brauchen sie. Aber die Kontroll- und Steuermechanismen sind höchst zweifelhaft und eröffnen einer defacto-Bestrafung nach "gesundem Beamtenempfinden" Tür und Tor.

Und wo bleibt die Rechtssicherheit für uns? Wir versuchen alles richtig zu machen, nehmen Aufwand und nicht unerhebliche Kosten auf uns und lassen ordentlich alles prüfen und eintragen und werden trotzdem drangsaliert weil irgend so ein Uniformträger meint er weiss es besser als der TÜV? Oder es auch besser wissen will...
 

Offline tomruevel

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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #20 am: 30. November 2022, 09:59:57 »
Möglicherweise schreibt da einer aus einer Traumwelt der keinerlei eigene Erfahrung hat?  /hahaha

Moin,

ein Verkehrsrechtsschutz kostet im Jahr etwa € 150,00.
Ohne Selbstbeteiligung.

Als Teil einer Mitgliedschaft z.B. in einem Autoclub, d.h. in dem Betrag sind mehr Leistungen als nur der Rechtsschutz drin.

Grüsse
Thomas

 

Offline lillifit3

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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #21 am: 30. November 2022, 10:33:24 »
Schuld, siehe hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/schuld

1. Semester 2. Lesung in Jura

gefühlte Schuld: subjektiver Zustand

Wenn es so einfach wäre mit den Gutachten, Interpretationen, von/für die StVZO, würden nicht so viele Prozesse geführt. Die Interpretation/das Gutachten heißt auch gleichzeitig Auslegung einer Freiheit. Hier gibt es häufig gegengeteilte Ansichten, die dann von Gerichten geklärt werden. Schaut man über den Tellerrand Deutschland, erfährt man, dass in Nachbarländern dieselbe Sache anders betrachtet wird. Eine Harmonisierung der StVZO in der EU funktioniert nur eingeschränkt bei Neufahrzeugen. Hilfsweise wird das Umwelt, Steuer- und diverse andere Rechtsgüter bemüht. Alleine das zeigt, dass so harmlose Dinge wie eine Spurverbreiterung empfindlich in den Bereich Sicherheit eines Fahrzeugs eingreifen kann. Auf dem Verkehrssicherheitstag, den Verkehrsrechtler jährlich abhalten, werden solche Themen eher restriktiv gesehen, die dann einen entsprechenden Eingang in die Rechtsprechung finden als abgestimmte Meinung. Das heißt jedoch nicht, dass alle Richter dann der selben Meinung sind. In der Regel werden divergierende Richtsprüche dann in der nachfolgenden Instanz begradigt. Es sei denn, dem wird eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Dann wird höchstrichterlich entschieden.
Das ist allgemeines Verständnis, sonst können wir den Straßenverkehr in der bestehenden Form an den Nagel hängen.
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Offline klaus1ladu

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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #22 am: 30. November 2022, 14:33:18 »
danke für den Vortrag den ich bereits von meinem Neffen (auf dem Weg Staatsanwalt zu werden) ähnlich erhalten habe, der aber (bewusst oder unbewusst) wieder an den Kernproblemen vorbeiführt.

 

Offline Yp8900

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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #23 am: 30. November 2022, 15:40:57 »
Möglicherweise schreibt da einer aus einer Traumwelt der keinerlei eigene Erfahrung hat?  /hahaha

Ich schon...

......Polizisten dürfen sogar Geschwindigkeiten schätzen (!!) oder einschätzen "ob man ohne Zweck herumgefahren ist" (Straftatbestand).....


§ 30 Abs. 1 Satz 3 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 1 Ordnungswidrigkeitengesetz.....
 

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Re: Spurverbreiterung: Erfahrungen mit Abnahme beim TÜV?
« Antwort #23 am: 30. November 2022, 15:40:57 »