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  • #256 von KioKai am 25 Nov 2016
  • .........Über den Preis sage ich aber lieber nichts, denn unser gestecktes Gruppenziel der 127 Eur musste ich mal ganz gewaltig vergessen  /rotwerd


    bei diesem Angebot wäre dieser, noch ohne Zoll, unterschritten  ;)
  • #257 von rygel am 26 Nov 2016
  • bei diesem Angebot wäre dieser, noch ohne Zoll, unterschritten  ;)
    Was kommt denn da beim Zoll noch dazu?

    Grüße Kai
  • #258 von Totte am 26 Nov 2016
  • 19 % Märchensteuer.
  • #259 von Jensman am 16 Dec 2016
  • So Männers, ich fahre jetzt gleich zum TÜV mit meinem Russengrill..... /rotwerd

    Meldung kommt wenn ich wieder da bin *schwitz*  :D /winke
  • #260 von Dungulus am 16 Dec 2016
  • Viel Glück! Wir drücken die Daumen, da es echt gut aussieht.
    Gruß Dungulus
  • #261 von Jensman am 16 Dec 2016
  • Also....

    Fakt ist: Ich habe KEINEN TÜV bekommen  /wand

    ....aber das hatte so rein gar nichts mit dem Kühlergrill zu tun  :[ Den Grill hat er noch nicht mal erwähnt. Von daher war´s kein Problem.  :daumen
  • #262 von Dungulus am 16 Dec 2016
  • Schade!!! /kopfstreichel
    Willst Du uns nicht schreiben woran es lag? Dann können wir vielleicht gleiches vermeiden für unseren TÜV.
    Solltest Du alle anderen Faktoren beseitigt haben, halte uns bitte auf dem laufenden.
    Vor allem wenn der TÜV alles für ok befunden hat.
    Gruß
  • #263 von Totte am 16 Dec 2016
  • Ich setzt mal den Link rein, warum es nicht geklappt hat.

    http://www.dustercommunity.de/offroad/zusatzscheinwerfer-led-scheinwerfer/msg299818/#msg299818

    Dann bleibt es hier wenigstens beim Thema.
  • #264 von pittiplatsch am 20 Dec 2016
  • Der Grill gefällt mir auch sehr, erinnert schon stark an den Jeep Renegade. Doofe Frage: muss ein Kühlergrill denn überhaupt eingetragen werden bzw wird sowas überhaupt vom Tüv begutachtet? Ich seh ständig geänderte Grills rumfahren.
  • #265 von demolition am 26 Dec 2016
  • Genau das habe ich mich auch gefragt, also habe ich mal den goggler angeworfen..!
    Man stößt auf unzählige Autoforen in denen das Thema bereits seit Jahren diskutiert wird  /hahaha
    Hier im Opel Omega Forum hat mal jemand bei der DEKRA angefragt. Die Anfrage ist zwar aus 2008, aber die Frage ist ob sich seither überhaupt was an der gesetzlichen Lage geändert hat... vermutlich nicht?!

    "[...]Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
    oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
    keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.

    Wenn der neue Grill zuverlässig befestigt ist und keine scharfen Ecken
    oder Kanten aufweist kann davon ausgegangen werden, dass keine
    Gefährdung zu erwarten ist. In diesem Fall ist eine Abnahme nicht
    erforderlich, es ist dann auch kein Prüfzeichen oder ein
    Genehmigungsdokument erforderlich.


    Geregelt ist die Pflicht zur Änderungsbegutachtung durch den vom BMVBW
    herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen
    auf die BE von Fz (§ 19 Abs. 2, 3, 4 u 5) StV 13/36.05.05-24 vom 9. 6.
    1999, VkBl. S 451).

    Falls für die dort aufgeführten Teile ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO
    vorliegt und der im Nachweis genannte Verwendungsbereich und ggf.
    vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in
    jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

    Kühlergrills werden von diesen Vorschriften jedoch nicht erfasst.

    Des weiteren ist nach §19 Abs. 2 in folgenden Fällen vom Erlöschen der
    Betriebserlaubnis auszugehen.
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
    [...]"

    Von daher sieht die Lage in dem Bereich wohl ziemlich entspannt aus!
    Finde den Grill auch sehr attraktiv  ;)
  • #266 von Gongl am 26 Dec 2016
  • da scheinbar jeder TÜV sein eigenes Süppchen kocht und ich auch mit anderen Fahrzeugen unterwegs bin stelle ich meist im schon Vorfeld eine Anfrage beim KBA - i.d.R. bekommt man schnell schwarz auf weiss Antwort welche dann auch für den TÜV verbindlich ist. Sollte sicher auch in Sachen Kühlergrill eine allgemein gültige Vorschrift geben so das es hinterher auch versicherungsrechtlich im Schadenfall keine Probleme gibt.
     
  • #267 von Flip am 26 Dec 2016
  • Da ich damals auch so einen Grill bestellt hatte, war die Frage nach einem Schadensfall auch relevant.
    Ich bekam von meiner Versicherung das OK.
    Einzig tat sich die Frage nach einem evtl.auf Splittern des Grills auf (und dadurch eine mögliche Verletzung von "angefahrenen" Fußgängern / Radfahrern )
  • #268 von Miners13 am 23 Jul 2017
  • Hallo,
    ich suche einen Händler in Deutschland der den "Jeep" Kühlergrill verkauft.
    Auch andere die ohne Chrom auskommen.

    Vielen Dank /fahren
  • #269 von rygel am 23 Jul 2017
  • Hi,
    Bis jetzt leider nur aus dem Ausland zu bekommen.

    Grüße Kai
  • #270 von Mücke am 20 Sep 2017
  • Die Dekra hat hier zum Thema Tuning eine Broschüre veröffentlicht:

    http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?folderId=259292&name=DLFE-4314.pdf

    Über den Einbau von alternativen Kühlergrill steht was auf Seite 18/19.
    "Zulässigkeit gem. StVZO durch ABE für Fahrzeugteile bzw. Teilegutachten".

    Der Knackpunkt wird immer ein Gutachten des splittersicheren Werkstoff (meist ABS) sein.
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